Wassertrübungen in/bei Bevensen & Umgebung Arbeiten im Leitungsnetz bewirken unbedenkliche Wassertrübungen, welche einige Tage andauern werden. Davon können u.A. betroffen sein:  - Bad Bevensen - Gollern - Groß/Klein Heesebeck - Höfer - Röbbel - Weste Wir bitten von Anrufen diesbezüglich abzusehen, bis die Arbeiten abgeschlossen sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis. mehr erfahren

Whistleblowing

Hinweisgeberschutzgesetz

So schützt die SVO Whistleblower

Am 2. Juli 2023 ist das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“, kurz: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), in Kraft getreten. Damit ist die Umsetzung der sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“ (Richtlinie EU 2019/1937) in deutsches Recht erfolgt. Mit diesem Gesetz soll der Schutz von Personen sichergestellt werden, die auf Missstände hinweisen. Personen, die auf Missstände hinweisen, dürfen nicht benachteiligt werden. Ihre Rechte sind mit dem Gesetz gestärkt worden.

Die SVO-Gruppe als Teil des E.ON-Konzerns nutzt zur anonymen Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzes- und Regelverstöße die Meldesysteme des E.ON-Konzerns: Dort gibt es eine Hotline sowie eine Webseite, die zur Meldung genutzt werden können. Nicht nur Mitarbeitende, sondern auch Geschäftspartner:innen der SVO-Gruppe, deren Mitarbeitende und sonstige Dritte können sich vertrauensvoll an diese Hotline bzw. Webseite wenden.

Hotline und Webseite für anonyme Meldungen

Über die Hotline oder die Webseite können Sie mögliche Fälle von Fehlverhalten melden, einschließlich Korruption, Betrug, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Menschenrechtsverletzungen sowie Verstöße gegen Kartell- und Kapitalmarkrecht, Insiderregeln und Datenschutzgesetze oder sonstige Verstöße gegen den Verhaltenskodex.

Hier finden Sie weitere Informationen und Zugang zu Kontaktmöglichkeiten, wenn Sie anonym Hinweise zu möglichen Gesetzes- und Regelverstößen melden möchten:
>>> Zum Meldesystem der E.ON-Gruppe.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, lesen Sie E.ON-Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren für menschenrechts- und umweltbezogene Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
>>> Zur E.ON-Verfahrensordnung

Kundenbeschwerden richtig platzieren

Wichtig: Diese Hinweisgeberkanäle sind nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrechtliche Belange aus dem Kundengeschäft vorgesehen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem kundenbezogenen Anliegen gern direkt an Ansprechpersonen im Kundenservice in den jeweiligen Unternehmen:

Kundenservice SVO-Vertrieb
Expert:innen bei der Celle-Uelzen Netz
Kundenservice SVO Access