Erdgasversorgung: Marktsituation macht Preisanpassung erforderlich

Energiekrise erzwingt Preiserhöhung

Die SVO-Gruppe ändert zum 1. November 2022 die Preise in der Grund- und Ersatzversorgung für Erdgas. Hintergrund der Anpassung sind zwei neue staatliche Umlagen sowie die stark gestiegenen Beschaffungskosten auf den internationalen Energiemärkten. Die betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten zu den Preisanpassungen in diesen Tagen schriftliche Mitteilungen. Auch die monatlichen Abschläge werden damit automatisch angepasst, ohne dass die Kunden tätig werden müssen.

Der Krieg in der Ukraine und die willkürlichen Kürzungen russischer Gaslieferungen  haben eine Krise auf den internationalen Energiemärkten in einem nie dagewesenen Ausmaß ausgelöst. Diese stellt unsere Kundinnen und Kunden sowie uns als lokales Versorgungsunternehmen vor enorme Herausforderungen. Die Großhandelspreise haben sich für Erdgas seit Mitte 2021 verzehnfacht. Diesen Anstieg konnten wir teilweise auffangen, weil wir vorausschauend und langfristig planen und einkaufen. Allerdings können auch wir uns dieser Energiepreisexplosion nicht entziehen. Wir sind gezwungen, einen Teil der Preissteigerungen im Einkauf an unsere Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Ein kleiner Trost ist, dass unsere Preissteigerungen noch geringer als die vieler Wettbewerber ausfallen. Erschwerend kommt im Erdgas-Bereich allerdings hinzu, dass die Kundinnen und Kunden auch zwei neue Umlagen mittragen müssen, die der Gesetzgeber kürzlich verabschiedet hat. Diese Umlagen sollen die für den kommenden Winter bedeutsame Befüllung der deutschen Erdgasspeicher sicherstellen und die generelle Versorgungssicherheit im Erdgasbereich stützen.

Als lokales Unternehmen können wir die globalen Entwicklungen und Vorgaben leider nicht beeinflussen. Diese Kostenexplosion macht eine Anpassung in der Grund- und Ersatzversorgung zum 1. November 2022 unumgänglich. Der Arbeitspreis erhöht sich im Produkt SVO Erdgas | klassisch ab dem 1. November 2022 um +11,85 Cent/kWh (brutto). Das bedeutet gut eine Verdoppelung der verbrauchsabhängigen Preise. Der Grundpreis im Produkt SVO Erdgas | klassisch bleibt übrigens unverändert.

Mit Blick auf die Größe der beheizten Wohnfläche und die Durchschnittsverbräuche (Quelle: BDEW) ergeben sich folgende Beispielrechnungen für die jährlichen Energiekosten:

Preisstand Vergleich 1. September 2022 < > 1. November 2022

(SVO Erdgas | klassisch, einschließlich Grundpreis, Jahres- und Bruttowerte)

Wohnfläche in qm Personenzahl Durchschnittlicher Verbrauch Energiekosten bisher
60 1 - 2 9.900 kWh 1.041,27 €
150 3 - 4 24.750 kWh 2.371.32 €

 

Wir rechnen noch damit, dass der Gesetzgeber die angekündigte Mehrwertsteuerabsenkung von 19 auf 7 Prozent tatsächlich auch beschließt. Das könnte dann perspektivisch noch zu einer gewissen Entlastung führen. Allerdings sieht der Gesetzgeber ebenfalls vor, die neuen Umlagen quartalsweise, das heißt als nächstes zum 1. Januar 2023 anzupassen.

Unser Ziel ist es, die Abschläge immer so zu bemessen, dass den Kundinnen und Kunden bei der Jahresverbrauchsabrechnung möglichst keine hohe Nachzahlung droht. Bislang haben nur sehr wenige Kundinnen und Kundinnen eigenständig ihre monatlichen Abschläge angepasst. Aufgrund dieser Tatsache erfolgt mit der jetzigen Preismitteilung auch gleich eine automatische Anpassung des monatlichen Abschlags. Die Kundinnen und Kunden müssen dafür nicht tätig werden. Die automatische Anpassung erfolgt auf Basis gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben. Grundlage für die Berechnung ist die Differenz zwischen neuem und alten Arbeitspreis. Der sich daraus ergebende Preisanpassungsfaktor wird mit dem jetzigen Abschlagswert (abzüglich des Grundpreises) multipliziert. Später wird dann der Grundpreis in Höhe von 10 Euro (gerundet für alle) wieder dazugerechnet. 

Daraus ergibt sich nachfolgende Beispielrechnung:

  • Gemessener Verbrauch in 2021: 21.773 kWh
  • Abschlag brutto aktuell: 175 €
  • Grundpreis: 10 € (gerundet, für alle Erdgaskunden gleich)
  • Faktor (Preisanpassungsfaktor = Abschlagsfaktor): 2,2
  • (175 € -10 €) x 2,2 = 363 €
  • 363 € + 10 € = 373 €

Sollte ein Abschlag doch einmal zu hoch angesetzt worden sein, bekommen Kundinnen und Kunden das zu viel gezahlte Geld über die Jahresverbrauchsabrechnung zurück. Das ist natürlich auch der Fall, wenn ein Kunde am Ende weniger Energie verbraucht als rechnerisch ermittelt. Grundsätzlich gilt aber, dass die Berechnungen im Regelfall sehr genau sind. Auch die Zählerstände werden zum Stichtag 1. November 2022 rechnerisch ermittelt. Grundlage dafür ist der Vorjahresverbrauch. Außerdem fließt bei der Berechnung der Abschläge automatisch mit ein, dass der Großteil des Erdgases in den kälteren Monaten des Jahres verbraucht wird. Eine Zwischeneingabe des Zählerstands im Kundenportal ist nicht erforderlich – aber bei Bedarf jederzeit möglich. 

Vor dem Hintergrund der Preisanpassung gehen wir davon aus, dass uns in den kommenden Tagen sehr viele Kundinnen und Kunden auch persönlich oder telefonisch erreichen wollen. Wir rechnen hier mit einer Zahl im hohen vierstelligen Bereich. Das Servicepersonal haben wir entsprechend aufgestockt. Aufgrund des sehr hohen Aufkommens gehen wir aber davon aus, dass wir den Erwartungen der Kundinnen und Kunden nicht immer vollumfänglich gerecht werden können. Wir bitten daher dringend darum, für einfache Anliegen unsere digitalen Angebote im Kundenportal zu nutzen, beispielsweise wenn es um Ummeldungen oder Zählerstandsmeldungen geht. Auf der Internetpräsenz der SVO-Gruppe gibt es zahlreiche Informationen zum Thema, gesammelt auf einer Seite. 

 

 

Im Kundenservice sind unter anderem Ansprechpartner für staatliche Unterstützung, Energiespartipps, Details zu den neuen Gasumlagen sowie der Link zu unserem Kundenportal zu finden.

 

Für Rückfragen wenden sich Medienvertreter:innen an:

Thomas Hans

Pressesprecher