Wegfall des Dezember-Abschlags und Mehrwertsteuer-Senkung

Mehrwertsteuer rückwirkend für 2022 gesenkt

Kundinnen und Kunden müssen in diesem Jahr im Dezember keinen monatlichen Abschlag für die Erdgaslieferung zahlen. Darauf macht die SVO-Gruppe aufmerksam. Der regionale Energieversorger setzt damit einen weiteren Teil des Entlastungspaketes der Bundesregierung um. Wichtig zu wissen ist, dass die genaue Höhe der staatlichen Unterstützung erst mit der Jahresverbrauchsabrechnung ermittelt wird. Das heißt: Die tatsächliche Ersparnis wird am Ende im Regelfall höher oder niedriger ausfallen als der Wert des weggefallenen Dezember-Abschlags. Darüber hinaus profitieren die Kundinnen und Kunden in diesem Jahr von einer besonderen Mehrwertsteuerregelung bei der SVO-Gruppe.

Die als Einmalzahlung angedachte Dezember-Soforthilfe soll die Zeit bis zum Eintreten der Gaspreisbremse im kommenden Jahr überbrücken. Der Bund übernimmt die Kosten und will damit die Menschen auch kurzfristig entlasten. „Die andauernde Energiekrise stellt uns als Versorger gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden vor enorme Herausforderungen. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung steuert gegen, das begrüßen wir ausdrücklich“, erklärt SVO-Geschäftsführer Holger Schwenke. Der Wegfall des Dezember-Abschlags ist speziell an Erdgas-Kundinnen und Kunden gerichtet.

Bei vorliegender Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) müssen die Kundinnen und Kunde nichts tun. Der entsprechende Betrag wird Ende Dezember einfach nicht vom Konto eingezogen. Selbstzahler, also Kundinnen und Kunden, die der SVO den Betrag immer manuell überweisen, können im Dezember auf den Anteil des Erdgas-Abschlags verzichten. Wurde ein entsprechender Dauerauftrag für Erdgas eingerichtet, muss dieser für den Dezember ausgesetzt werden. Sollten dennoch Dezember-Abschläge für Erdgas gezahlt werden, gehen diese selbstverständlich nicht verloren: Sie werden bei der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt und verrechnet.

Berechnung der tatsächlichen Ersparnis

Wieviel staatliche Unterstützung am Ende jeder einzelne bekommt, ist nicht durch die Höhe des Dezember-Abschlags festgelegt. Stattdessen greift hier eine Formel der Bundesregierung. Demnach übernimmt der Bund die Kosten für 1/12 des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs mit dem Arbeitspreis Stand Dezember 2022. Auch 1/12 des jährlichen Grundpreises wird übernommen. Das heißt: Der Dezember-Abschlag für Erdgas fällt in diesem Jahr zwar (in jeglicher Höhe) weg, er wird aber im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Die tatsächliche Ersparnis für jeden Einzelnen steht erst Anfang 2023 fest. Auch Großkunden (nur SLP, nicht leistungsgemessen) profitieren vom Wegfall des Dezember-Abschlags. Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden erfolgt die Übernahme der Kosten aber nur auf schriftlichen Antrag hin.

Besondere Regelung zur Mehrwertsteuer-Senkung

Die SVO-Gruppe hat auch die von der Bundesregierung festgelegte Mehrwertsteuersenkung für Erdgas (von 19 auf 7 Prozent) bereits umgesetzt und die Entlastung damit an die Kundinnen und Kunden weitergegeben. Unter Ausnutzung steuerlicher Optionen wird die SVO ihren Kunden den verminderten Mehrwertsteuersatz rückwirkend für das gesamte Jahr 2022 anwenden. Diese Regelung gilt aber nur für Kundinnen und Kunden, die ihre Schlussrechnung erst nach dem 30. September 2022 erhalten. Die Bundesregierung hatte die Senkung der Mehrwertsteuer erst für den Zeitraum ab dem 1. Oktober 2022 vorgesehen.

Energiepreisbremse und Abschläge

Die Gas- und Strompreise sollen im kommenden Jahr noch zusätzlich gedeckelt werden. Die Details zu dieser „Energiepreisbremse“ stehen aber noch nicht endgültig fest. Sobald das der Fall ist, wird die SVO-Gruppe auch diese Entlastungsmaßnahmen an die Kundinnen und Kunden weitergeben. Zu beachten ist, dass die technische Umsetzung der Vorgaben immer etwas Zeit in Anspruch nimmt. Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Anpassung der Erdgas-Abschläge auch vor dem Hintergrund möglicher weiterer Entlastungen (> Energiepreisbremse) wenig sinnvoll. Die SVO empfiehlt Kundinnen und Kunden, auf die Jahresverbrauchsabrechnung zu warten. Diese verschickt die SVO voraussichtlich ab Februar.

Für Rückfragen wenden sich Medienvertreter:innen an:

Thomas Hans

Pressesprecher