Für Gewerbekunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
Für die Ersatzversorgung von Gewerbekunden, soweit diese nicht unter §24 Abs. 1 GasNZV fallen (d.h. Verbrauchsstellen mit registrierender Leistungsmessung), gemäß § 38 EnWG gelten folgende separate Preise und Bedingungen:
netto ab 1.1.2022 | netto ab 15.1.2022 | |
Arbeitspreis | 8,40 ct/kWh | 18,50 ct/kWh |
Leistungspreis2 | 48,00 €/kW | 48,00 €/kW |
Grundpreis | 500 €/Monat | 500 €/Monat |
1 Nettopreis zzgl. 19 Prozent Umsatzsteuer
2 Der Leistungspreis bemisst sich nach dem Leistungswert (maximal installierte Anschlussleistung). Der Leistungspreis ist ein Jahrespreis. Er ist anteilig für jeden angefangenen Monat und unabhängig von der tatsächlich bezogenen Leistung zu zahlen.
Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung (RLM) haben in der Regel eine Leistung von über 500 kWh/h bzw. einen jährlichen Erdgasverbrauch von über 1,5 GWh. Diese Verbrauchswerte treten in der Regel nur bei gewerblichen oder industriellen Abnahmeverhältnissen auf.