Informationen zur Grundversorung

SVO – Immer für Sie da

Grundversorgung mit Erdgas und Strom

Die SVO ist zuständig für die Grundversorgung mit Strom und Erdgas: in der Stadt Celle sowie in den Landkreisen Uelzen und Celle. Das heißt: Immer dann, wenn Sie explizit keinen Liefervertrag über Strom oder Erdgas in diesem Gebiet abgeschlossen haben, werden Sie trotzdem auf Basis der so genannten Grund- oder Ersatzversorgung mit Strom oder Erdgas beliefert. 

Auch wenn Ihr aktueller Energielieferant Sie nicht mehr beliefern kann, springt die SVO mit der sogenannten Grund- oder Ersatzversorgung ein. Sie können deshalb sicher sein, dass Sie nicht plötzlich im Dunkeln sitzen. Die SVO ist für Sie da und beliefert Sie. Ganz selbstverständlich und zuverlässig.

Wenn Sie die Grund- oder Ersatzversorgung der SVO nutzen, bekommen Sie Post von der SVO. Sie erhalten dann alle wichtigen Informationen wie Lieferbeginn und Kundennummer - und eine Bestätigung über die Belieferung mit einem Grundversorgungstarif für Strom oder Erdgas.

Grundversorgungsgebiet Strom der SVO

Grundversorgungsgebiet Erdgas

Weitere Informationen

Die SVO ist der Grundversorger für die Belieferung mit Strom in der Stadt Celle sowie den Landkreisen Celle und Uelzen. Sobald Sie Strom beziehen, ohne einen Stromlieferungsvertrag abzuschließen, werden Sie von der SVO als Grundversorger beliefert.
Bei dieser Stromlieferung entsteht automatisch ein Vertrag, der „SVO Strom | klassisch“ .

Als Bedingung dafür gitl die Grundversorgungsverordnung Strom, die Sie nachlesen und herunterladen können.
Grundversorgungsverordnung Strom herunterladen (PDF)

Die SVO ist der Grundversorger für Erdgas im Landkreis Uelzen sowie in Stadt und Landkreis Celle. Ausgenommen sind die Stadt Bergen und der gemeindefreie Bezirk Lohheide.

Da bedeutet praktisch: Sobald Sie in diesem Gebiet Erdgas beziehen, ohne dass Sie explizit einen Gasliefervertrag mit einem Anbieter abgeschlossen haben, kommt automatisch ein Vertrag im Grundversorgungstarif SVO Erdgas | klassisch zustande.

Dies geschieht auf Basis der Grundversorgungsverordnung Erdgas, die Sie nachlesen und herunterladen können.
Grundversorgungsverordnung Erdgas herunterladen (PDF)