Das Angebot für Preisbewusste, die in einem größeren Haushalt mit Erdgasheizung leben.
Mit SVO Erdgas | fest sichern Sie sich den festen Preisanteil 1 für ein Jahr.
SVO Erdgas | fest
- Festpreis-Sonderprodukt
- Preisgarantie auf den festen Preisanteil1
- ein Jahr Laufzeit
- Kündigung zwei Monate vor Vertragsende oder automatische Verlängerung um ein Jahr
Übersicht Erdgasprodukte und Preise
Die Erdgasprodukte der SVO (gültig bis 31. Dezember 2020, PDF)
Die Erdgasprodukte der SVO ab 1. Januar 2021 (PDF)
Hinweise zur CO2-Abgabe
Der Ausstoß von Treibhausgasen beim Autofahren, aber auch beim Heizen, bekommt ab 2021 einen Preis: die so genannte CO2-Abgabe. Die hat der Bundestag im Oktober 2020 beschlossen. Die Maßnahme ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Was Sie als Verbraucher dazu wissen müssen, können Sie hier nachlesen.
Übersicht Preisentwicklung SVO Erdgas | fest
Preis ohne Ust. | Preis mit 19% Ust. | enth. fester Preisanteil | CO2-Abgabe (variabel) | enth. Erdgassteuer (variabel) | enth. Umsatzsteuer (variabel | |
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Grundpreis EUR/Monat | 124,08 | 147,66 | 124,08 | - | - | 23,58 |
Arbeitspreis ct/kWh ab 1.01.21 | 4,51 | 5,37 | 3,50 | 0,455 | 0,55 | 0,86 |
ab 1.02.20 | 4,09 | 4,87 | 3,54 | - | 0,55 | 0,78 |
ab 1.11.18 | 4,29 | 5,11 | 3,74 | - | 0,55 | 0,82 |
ab 1.05.16 | 3,85 | 4,85 | 3,30 | - | 0,55 | 0,73 |
ab 1.01.16 | 4,25 | 5,06 | 3,70 | - | 0,55 | 0,81 |
ab 1.01.15 | 4,45 | 5,30 | 3,90 | - | 0,55 | 0,85 |
ab 1.10.12 | 4,70 | 5,59 | 4,15 | - | 0,55 | 0,89 |
Fußnoten
Fußnoten
Es gelten die Allgemeinen Erdgaslieferbedingungen der SVO Vertrieb GmbH. Darin finden Sie Regelungen zum Lieferantenwechsel, zu Zahlungsweisen, Wartungsdiensten sowie zur Haftung und zu Verbraucher rechten.
1 Der feste Preisanteil enthält die Konzessionsabgabe, Netzentgelte sowie den SVO-Anteil.
2 Die variablen Preisanteile (Energie- und Umsatzsteuer) können sich während der Laufzeit ändern. Preisänderungen werden mit zwei Monaten Vorlauf angekündigt.
Ansprüche aufgrund von Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NAV, NDAV).
Informationen zu Verbraucherrechten einschließlich des Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle Energie sind auf www.svo.de, bei unserem Kundenservice, dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn) und beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. Die SVO ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet.