Wer auch beim Heizen einen persönlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchte, für den ist SVO Erdgas |natürlich das passende Produkt. Zudem sichern Sie sich den festen Preisanteil1 für ein Jahr.
SVO Erdgas | natürlich
- Festpreis-Sonderprodukt
- Ausgleich der CO2-Bilanz in zertifizierten Umweltprojekten
- Preisgarantie auf den festen Preisanteil1
- Ein Jahr Laufzeit
- Kündigung zwei Monate vor Vertragsende oder automatische Verlängerung um ein Jahr
Download-Service
Die Erdgasprodukte der SVO ab 1. Januar 2021 (PDF)
Hinweise zur CO2-Abgabe
Der Ausstoß von Treibhausgasen beim Autofahren, aber auch beim Heizen, bekommt ab 2021 einen Preis: die so genannte CO2-Abgabe. Die hat der Bundestag im Oktober 2020 beschlossen. Die Maßnahme ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Was Sie als Verbraucher dazu wissen müssen, können Sie hier nachlesen.
Fußnoten
Fußnoten
Es gelten die Allgemeinen Erdgaslieferbedingungen der SVO Vertrieb GmbH. Darin finden Sie Regelungen zum Lieferantenwechsel, zu Zahlungsweisen, Wartungsdiensten sowie zur Haftung und zu Verbraucher rechten.
1 Der feste Preisanteil enthält die Konzessionsabgabe, Netzentgelte sowie den SVO-Anteil.
2 Die variablen Preisanteile (Energie- und Umsatzsteuer) können sich während der Laufzeit ändern. Preisänderungen werden mit zwei Monaten Vorlauf angekündigt.
Ansprüche aufgrund von Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NAV, NDAV).
Informationen zu Verbraucherrechten einschließlich des Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle Energie sind auf www.svo.de, bei unserem Kundenservice, dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur (Postfach 8001, 53105 Bonn) und beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. Die SVO ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet.