Abschläge, Verbräuche, Zählerstände

Antworten auf Ihre Fragen zur Verbrauchsabrechnung

Mit Ihrer Jahresverbrauchabrechnung erhalten Sie von der SVO jede Menge Papier. Und sehr viele Zahlen.

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung. Darüber hinaus können Sie nachlesen, wie Ihre monatliche Abschlagszahlung zustande kommt. Die SVO hilft Ihnen bei Fragen rund um Ihren Zählerstand. Und macht Ihnen Vorschläge, wie Sie selbst einfache Lösungen finden können. 

Häufige Fragen zur Verbrauchsabrechnung

Ihre Verbrauchsabrechnung erhalten Sie jedes Jahr Anfang bis Mitte Februar. Einen genaueren Zeitpunkt kann die SVO leider nicht nennen. Je nach Stand der internen Prüfungen werden die jährlichen Verbrauchsabrechnungen an unterschiedlichen Terminen verschickt.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, einen ausstehenden Rechnungsbetrag zu begleichen, nutzen Sie das Kontaktformular. Dort können Sie mit der SVO Kontakt aufnehmen und nach einer Ratenzahlung fragen. Die SVO prüft, ob eine Ratenzahlung möglich ist. 

Sollte die Prüfung positiv ausfallen, sendet die SVO einen Ratenzahlungsplan schriftlich zu. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ratenzahlung eine einmalige Gebühr in Höhe von 15 Euro fällig wird.

Wichtig für Sie: Eine Ratenzahlung auf unbezahlt gebliebene Abschläge kann nicht gewährt werden, da es sich hierbei um eine monatliche Vorauszahlung Ihres voraussichtlichen Verbrauches und somit bereits um eine Art Ratenzahlung handelt.

Sollten Sie eine Absage von der SVO erhalten, haben Sie immer noch die Möglichkeit, sich an Freunde, Verwandte oder Bekannte zu wenden. Ihr Arbeitgeber hat ebenfalls die Möglichkeit, ein Arbeitgeberdarlehen zu gewähren. Ansonsten wenden Sie sich an Ihren entsprechenden Leistungsträger wie Jobcenter, Arbeitsamt, Sozialamt oder andere.

Weitere Lösungsmöglichkeiten.

Bevor Sie die SVO kontaktieren: 

  • Prüfen Sie Ihre Zahlungen.
  • Prüfen Sie ihren Verbrauch.

Hier finden Sie weitere Hinweise, wie Sie Ihre Rechnung schnell selbst prüfen können. 

 

Bereits in Ihren Vertragsunterlagen haben Sie die Möglichkeit, der SVO eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zu erteilen. Geben Sie dort Ihre Bankdaten ein, wird Ihr fälliger Abschlag monatlich von Ihrem Konto abgebucht. Ändert sich Ihr Verbrauch und demnach auch der monatliche Abschlag, bleibt die Einzugsermächtigung bestehen und es wird der neu ermittelte Betrag monatlich von Ihrem Konto abgebucht.

Sie können aber auch später der SVO ein SEPA-Lastschrift Mandat für Ihren monatlichen Abschlag oder für Ihre Rechnung  erteilen. Die SVO bucht den Betrag von Ihrem Konto ab - und Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Erteilen Sie der SVO ein SEPA-Lastschriftmandat einfach in Ihrem Kundenkonto. Dorthin gelangen Sie im SVO-Kundenportal: Zum SVO-Kundenportal

Alternativ können Sie sich das SEPA-Lastschriftmandat als PDF-Datei herunterladen. Füllen Sie es anschließend aus und senden es an die SVO zurück.

Um Ihre Einzugsermächtigung wieder zu entziehen, lassen Sie der SVO eine kurze Mitteilung zukommen. Nutzen Sie hierfür das Online-Kontaktformular.

In der Vergleichsgrafik in Ihrer Verbrauchsabrechnung wird Ihr Jahresverbrauch mit dem Verbrauch anderer Kunden gegenübergestellt.
Der Energieverbrauch hängt unter anderem von Witterungsbedingungen ab und schwankt von Jahr zu Jahr. Deshalb vergleicht die SVO den durchschnittlichen Verbrauch der vergangenen drei Jahre.

Wie und wofür Sie Ihre Energie verbrauchen, weiß die SVO meist nicht. Beeinflusst wird Ihr Energieverbrauch aber zum Beispiel durch folgende Dinge:

  • Wie energieeffizient sind Ihre Elektrogeräte?
  • Wie oft und lange nutzen Sie Ihre Geräte?
  • Wie erwärmen Sie Ihr Wasser?
  • Welche Heizungsart nutzen Sie?
  • Ist Ihr Haus gut isoliert?
  • Leben Sie in einem freistehenden Haus auf dem Land oder in einem Reihenhaus in der Stadt?
  • Erzeugen Sie einen Teil Ihrer Energie selbst?

Diese Beispiele zeigen, wie schwierig es ist, einen geeigneten Haushalt zu finden, mit dem Sie sich vergleichen können. Unsere Vergleichsgrafik kann Ihnen daher lediglich ein Richtwert sein.

Häufige Fragen zum Abschlag

Eine Abschlagszahlung ist eine Teil- bzw. Anzahlung auf geleistete Energie- sowie Wasserlieferungen und ist zu jedem Monatsende fällig. Die gezahlten Abschläge werden in Ihrer Verbrauchsabrechnung verrechnet.

In der Regel prognostiziert die SVO auf der Basis Ihres Verbrauchs im vorangegangenen Jahr, wie viel Energie Sie voraussichtlich im kommenden Abrechnungszeitraum benötigen werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, bemisst sich der Abschlag anhand vergleichbarer Kundengruppen. Aus diesen Verbrauchswerten und den aktuell geltenden Preisen sowie dem Grundpreis ermittelt die SVO die neuen Abschläge für das kommende Abrechnungsjahr.

Abhängig vom Zeitpunkt der Rechnungserstellung werden 12, in Ausnahmefällen auch weniger, gleichbleibende Abschläge erhoben. Alle Fälligkeitstermine sind auf der Rückseite der ersten Seite Ihrer Verbrauchsabrechnung aufgeführt.

Die SVO berechnet Ihren Abschlag auf Basis des von Ihnen angegebenen Jahresverbrauches. Sollten Sie bei Vertragsabschluss keinen Jahresverbrauch angegeben haben, hält sich die SVO an den Verbrauch, den Ihr Netzbetreiber auf Grundlage von Erfahrungswerten für Ihren Zähler erwartet. Spätestens nach Ihrer ersten Verbrauchsabrechnung ermittelt die SVO, ob die Höhe Ihres Abschlages zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch passt und teilt Ihnen Ihren neuen Abschlagsbetrag in Ihrer Verbrauchsabrechnung mit.

Weitere Informationen zur Berechnung Ihres Abschlags finden Sie hier.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren monatlichen Abschlag selbst anzupassen. Wenn Sie denken, dass Ihr Abschlag nicht Ihrem erwarteten Jahresverbrauch entspricht, können Sie diesen online unter „Mein SVO“ selbst anpassen. Loggen Sie sich hierfür ins Kundenportal ein. 
Wichtig für Sie: Die Anpassung erfolgt nach festgelegten Richtlinien - eine Änderung in beliebiger Höhe ist also nicht möglich. Zudem ergibt ein zu gering eingestellter Abschlag eine Nachzahlung.

Wenn Sie Strom und Erdgas von der SVO erhalten, finden Sie auf Seite 2 Ihrer Jahresabrechnung drei verschiedene Abschläge:

  • 15. Februar 2024 rückwirkend für Januar
  • 29. Februar 2024 rückwirkend für Februar
  • 28. März 2024 rückwirkend für März

Darin enthalten sind für Strom 19 Prozent Mehrwertsteuer, für Erdgas bis Ende März 7 Prozent Mehrwertsteuer. Ab 1. April 2024 steigt die Mehrwertsteuer für Erdgas auf 19 Prozent- Deshalb sind Ihre Abschläge ab 30. April 2024 fortlaufend in der zweiten Tabelle separat aufgeführt.

Bei der Berechnung Ihres neuen Abschlages wurde Ihr derzeitiger Tarif mit ihrem prognostizierten Verbrauch im Jahr 2024 für die nächsten 12 Monate hochgerechnet. Die ab April steigenden Mehrwertsteuer ist darin bereits enthalten. Nicht enthalten ist dagegen eine möglichen Preissenkung, die im März 2024 für einige Tarife wirksam wird.

Wenn Sie jedoch von der SVO eine Preismitteilung erhalten haben, aus der eine Preissenkung ab März 2024 hervorgeht, können Sie Ihren Abschlag im Kundenportal der SVO selbst anpassen. Alternativ können Sie sich an den Kundenservice der SVO wenden, der gern die Anpassung des Abschlags für Sie vornimmt.

Der Abschlag für den Monat Januar ist Mitte Februar fällig. Alle weiteren Abschläge sind jeweils zum Monatsende fällig und beziehen sich auf den vorangegangen Monat. Alle Fälligkeitstermine sind auf der zweiten Seite Ihrer Verbrauchsabrechnung aufgeführt.

Abschlagszahlungen sind immer rückwirkend fällig und beziehen sich auf den vergangenen Monat. Somit zahlen Sie beispielsweise Ende Februar für den Monat Februar. Bitte haben Sie Verständnis, dass die SVO keine Ausnahmen machen kann. Die Daten Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen entnehmen Sie Ihrer Verbrauchsabrechnung.

Häufige Fragen zu Zähler und Zählerstand

Wenn Sie in einem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen, finden Sie Ihren Strom- oder Erdgaszähler meist in der Nähe der Hauptsicherungen. In Mehrfamilienhäusern sind die Zähler aller Wohnparteien des Hauses häufig im Keller. Ihre Zählernummer befindet sich dann meist über oder unter dem Barcode auf Ihrem Zähler.
Ihre Zählernummer finden Sie auch auf Ihrer Verbrauchsabrechnung.

Auf Ihrem Zähler können Sie Ihren aktuellen Zählerstand ablesen. Den Zählerstand finden Sie auf einer Anzeige, die bei Strom mit „kWh“ (Kilowattstunden) und bei Erdgas bzw. Wasser mit „m³“ (Kubikmetern) gekennzeichnet ist.

Die SVO benötigt Ihren Zählerstand, damit sie für Ihre nächste Rechnung Ihren Verbrauch genau ermitteln kann. Haben Sie der SVO Ihren aktuellen Zählerstand zur Abrechnung nicht mitgeteilt, wird dieser auf Basis von Erfahrungswerten (z. B. vorliegende Verbrauchswerte oder vorherige Zählerstände) maschinell errechnet.

Ihren aktuellen Zählerstand können Sie ganz bequem und zu jeder Zeit online in Ihrem Serviceportal „Mein SVO“ hinterlegen. Hier gelangen Sie zum SVO-Kundenportal

In Ihrer aktuellen Verbrauchsabrechnung werden die Zählerendstände zum 31. Dezember rechnerisch ermittelt und das Ablesedatum auf den Tag genau aufgeführt. In den vergangenen Jahren hingegen wurde das Ablesedatum auf den Stichtag 31. Dezember festgesetzt, unabhängig vom Datum der Ablesung.