Häufige Fragen zur Rechnung

So berechnet die SVO Ihren Abschlag

Abschläge sind die Beträge, die Sie monatlich für Warmwasser und Heizung, aber auch für Strom bezahlen. Für eine Nachzahlung muss man allerdings nicht zwingend mehr Energie verbrauchen als im Vorjahr. Es genügen  Änderungen bei Steuern wie der Mehrwertsteuer oder Abgaben wie der CO2-Preis, aufgrund derer Ihr Abschlag steigen kann. In vielen Fällen werden Abschläge - unabhängig von Preisänderungen - auch erst mit der nächsten Jahresabrechnung angepasst. 

Wer Nachzahlungen abmildern oder möglichst verhindern will, sollte daher jetzt prüfen, ob die monatlich gezahlten Beträge die tatsächlichen Energiekosten decken, oder ob die Abschläge erhöht werden müssen: Diese sogenannten „Abschlags-Checks“ lassen sich in der Regel online schnell durchführen, die monatlichen Überweisungen sind ebenfalls online leicht anzupassen.

Besuchen Sie dafür das SVO-Kundenportal, um Ihre Abschläge anzupassen.

Die monatlichen Abschlagszahlungen berechnet die SVO aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Erdgas und den aktuellen Energiekosten. Als Grundlage dafür dient der SVO Ihr Verbrauch des vergangenen Jahres.

Einmal pro Jahr werden Ihre gezahlten Abschläge mit den Kosten Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs verrechnet. Waren Ihre Abschlagszahlungen in der Vergangenheit zu hoch, erhalten Sie eine Gutschrift, die mit Ihrer nächsten Abschlagszahlung verrechnet wird. Waren die Abschlagszahlungen zu niedrig, wird eine Nachzahlung fällig. 

Zählerstände werden immer zum Jahreswechsel im Rahmen der Zählerselbstablesung erfasst. Auf Basis dieser Angaben erstellt die SVO eine Jahresverbrauchsabrechnung. Ändert sich im Laufe des Jahres der Preis, werden die entsprechenden Zählerstände zu dem jeweiligen Stichtag rechnerisch ermittelt.

Grundlage dafür ist im Regelfall der Vorjahresverbrauch. Bei der anteiligen Berechnung des Verbrauchs fließt mit ein, dass der Großteil des Erdgases in den kälteren Monaten des Jahres verbraucht wird. Beim Stromverbrauch ist die Berechnung einfacher: Der Vorjahresverbrauch wird einfach durch 365 Tage geteilt und dann mit der anteiligen Zahl der Tage multipliziert.

Eine Zwischeneingabe des Zählerstands im Kundenportal ist nicht erforderlich – aber bei Bedarf einmal pro Monat (rückwirkend für maximal einen Monat) möglich.

Im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung gibt es Tarife (z.B. SVO Erdgas | klassisch) mit kurzer Kündigungsfrist. Neukunden im Versorgungsgebiet der SVO fallen automatisch in diesen Tarif, wenn sie aktiv keinen anderen Vertrag abschließen.

Darüber hinaus bietet die SVO auch Festpreisprodukte mit zwölfmonatiger Preisgarantie an. Die Preisgarantie ist eingeschränkt, weil unter anderem steuerliche Anteile nicht abgedeckt sind.

Bei den Festpreisprodukten erfolgen Preisanpassungen laufend - und zwar immer dann, wenn bei einem bestimmten Kundenkreis die Preisgarantie ausläuft (also einmal jährlich).

In den Produkten der Grund- und Ersatzversorgung können Preisanpassungen für alle Kundinnen und Kunden mit sechs Wochen Vorankündigung jederzeit im Jahr vorgenommen werden. Es gibt keine Preisgarantie.