Weitere Preisanpassungen bei Strom und Erdgas

Strom und Erdgas: Marktsituation macht Preisanpassungen erforderlich

Die SVO-Gruppe ändert zum 1. Januar 2023 die Preise in der Grund- und Ersatzversorgung für Strom und Erdgas. Hintergrund sind die insgesamt stark gestiegenen Beschaffungskosten auf den internationalen Energiemärkten. Die betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten zu den Anpassungen in diesen Tagen entsprechende Preismitteilungen auf dem Postweg. Die monatlichen Abschläge für Strom und Erdgas werden mit der Jahresverbrauchsabrechnung automatisch angepasst. Die Kundinnen und Kunden müssen dafür nicht tätig werden.

Der andauernde Krieg in der Ukraine und die willkürlichen Kürzungen russischer Gaslieferungen haben die Beschaffungskosten auf den internationalen Energiemärkten in bislang ungekannte Höhen getrieben. Die Entwicklungen stellen uns als lokales Versorgungsunternehmen vor enorme Herausforderungen, die es gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden zu meistern gilt. Die Großhandelspreise haben sich vervielfacht. Diesen Anstieg konnten wir abfedern, weil wir vorausschauend und langfristig planen und einkaufen. Allerdings sind auch wir gezwungen, einen Teil der Preissteigerungen im Einkauf sowie die gestiegenen Netzentgelte an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Trotz Erhöhung bleiben unsere Preise im direkten Vergleich wettbewerbsfähig.

Preisanpassung Stromversorgung

Die Kostenexplosion auf Einkaufseite macht beim Strom eine Anpassung in der Grund- und Ersatzversorgung unumgänglich. Der Arbeitspreis im Produkt SVO Strom | klassisch steigt im Netzgebiet der Celle-Uelzen Netz GmbH von 29,49 Cent auf 54,38 Cent brutto pro Kilowattstunde. Der zugehörige Grundpreis bleibt unverändert bei 128,52 Euro brutto pro Jahr. Für einen Zwei-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.890 kWh entstehen so monatliche Mehrkosten in Höhe von knapp 60 Euro.

Preisanpassung Erdgasversorgung

Auch beim Erdgas ist eine Preisanpassung zum 1. Januar 2023 unumgänglich. Der Arbeitspreis im Produkt SVO Erdgas | klassisch steigt dann um 1,91 Cent brutto pro Kilowattstunde. Der Grundpreis bleibt unverändert (je nach Verbrauch 90,95 Euro brutto pro Jahr bzw. 132,77 Euro brutto pro Jahr). Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh ergeben sich mit dem neuen Arbeitspreis monatliche Mehrkosten in Höhe von rund 30 Euro.

Weitere Entlastungen sind in Planung

Mit der vorhergehenden Preisanpassung zum 1. November hat die SVO bereits erste von der Bundesregierung beschlossene Entlastungen beim Erdgaspreis an die Kundinnen und Kunden weitergegeben (Mehrwertsteuersenkung auf 7 Prozent, Wegfall der Gasbeschaffungsumlage). Über weitere Maßnahmen wie beispielsweise den geplanten Wegfall des Dezember-Abschlags für Erdgas oder die sogenannte Gas- und Strompreispreisbremse werden wir informieren, sobald die Details dazu klar und die Maßnahmen rechtsgültig sind. Stand heute (10. November 2022) ist das aber noch nicht der Fall. 

Abschlagsanpassung und Zählerstände

Das Ziel der SVO ist es, die monatlichen Abschläge immer so zu bemessen, dass den Kundinnen und Kunden bei der Jahresverbrauchsabrechnung möglichst keine Nachzahlungen entstehen. Sollten Kundinnen und Kunden im Rahmen ihres monatlichen Abschlags bislang zu viel gezahlt haben, werden diese entsprechenden Beträge im darauffolgenden Jahr erstattet. Innerhalb der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet die SVO immer zum Jahreswechsel gezahlte Abschläge und den tatsächlichen Verbrauch. Ebenfalls wird der Abschlag für das Lieferjahr 2023 neu berechnet. Basis dafür sind die Zählerstände, die zum Jahresende gesondert abgefragt werden. Da diese beiden Preisanpassungen zum 1. Januar in Kraft treten, ist eine gesonderte Zwischeneingabe des Zählerstands in diesem Fall nicht erforderlich - aber bei Bedarf einmal pro Monat (rückwirkend für maximal einen Monat) in unserem Kundenportal unter mein.svo-vertrieb.de möglich.

Erreichbarkeit und Unterstützungsangebote

Viele Kundinnen und Kunden wollen die SVO aktuell persönlich oder telefonisch erreichen. Das Personal im Kundenservice hat die SVO entsprechend aufgestockt. Aufgrund des sehr hohen Aufkommens geht die SVO aber davon aus, den Erwartungen nicht immer vollumfänglich gerecht werden zu können. Die SVO bittet daher dringend darum, für einfache Anliegen die digitalen Angebote im Kundenportal zu nutzen, beispielsweise wenn es um Ummeldungen oder Zählerstandsmeldungen geht. Auf der Internetpräsenz der SVO-Gruppe gibt es zahlreiche Informationen zum Thema, gesammelt auf dieser Seite

Dort sind unter anderem Ansprechpartner für staatliche Unterstützung, Energiespartipps, Details zu den neuen Gasumlagen sowie der Link zum Kundenportal zu finden.

Für Rückfragen wenden sich Medienvertreter:innen an:

Thomas Hans

Pressesprecher