Wallboxen für Ihr Unternehmen

Lademöglichkeiten für Ihren elektrischen Fuhrpark

E-Mobilitäts-Paket für Unternehmen

Die Zukunft fährt elektrisch: Immer mehr E-Autos sind auf den Straßen unterwegs. Viele Unternehmen stellen ihren Fuhrpark auf Elektrofahrzeuge um. Mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur können die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Kundinnen und Kunden ihre E-Autos direkt auf dem Firmengelände laden. Die SVO sorgt für die passende Ladeeinrichtung und begleitet Unternehmen in die mobile Zukunft – mit dem Komplettpaket aus Wallbox, Ökostrom und Installation.

Vorteile für Unternehmen 

Der Umstieg auf E-Mobilität spart nicht nur CO2-Emissionen, sondern bietet auch attraktive Vorteile für Unternehmen:  

  • Der Kauf eines Elektrofahrzeugs wird von Bund und Herstellern noch bis Ende 2022 mit bis zu 9.000 Euro bezuschusst (Umweltbonus).  
  • Bis Ende 2030 sind E-Autos von der Kfz-Steuer befreit. Danach fallen nur 50 Prozent der Kfz-Steuer an. 
  • Den Ausbau der Ladeinfrastruktur unterstützt die KfW-Förderung mit 900 Euro pro Ladepunkt.  

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will den Umweltbonus verlängern. Ab 2023 liegt der Schwerpunkt dann auf einer Förderung von Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge. Dann sind Plug-in-Hybride nicht mehr förderfähig. Ab 1. September sind voraussichtlich nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Weitere Informationen dazu gibt es beim Bundesministerium in einer Pressemitteilung des BMWK.

Jetzt KfW-Förderung für Wallboxen beantragen

Die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) richtet sich an Unternehmen und soll den Ausbau von nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen unterstützen. Den Kauf einer Wallbox von bis zu 22 Kilowatt Ladeleistung bezuschusst KfW mit 900 Euro. 

Finden Sie hier weitere Informationen zur Förderung der Ladepunkte bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Vor der Bestellung einer Wallbox muss die Förderung im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Den Zuschuss gibt es, sobald die Wallbox installiert und die Nachweise eingereicht wurden.

Wallbox-Förderung für Unternehmen auf einen Blick: 

  • 900 Euro pro Ladepunkt. Ein Ladepunkt ist die konkrete Möglichkeit ein batterieelektrisches Fahrzeug zu laden.
  • für nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte 
  • Beschäftigte können Firmen- und Privatfahrzeuge aufladen 
  • für Unternehmen und kommunale Unternehmen, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen 
  • für die Wallboxen darf ausschließlich Ökostrom genutzt werden 

Die passende Wallbox für Ihren Betrieb 

Die Anforderungen an eine Wallbox richten sich nach den Ansprüchen Ihres Unternehmens im Bereich Ladeleistung und smarten Kommunikationsmöglichkeiten der Wallbox. Wählen Sie zwischen zwei SVO Wallboxen. Eines haben beide gemeinsam: Sie sind förderfähig im Sinne des  KfW-Programms 441.

SVO-Wallboxen für Unternehmen

Häufige Fragen zur Elektromobilität

Für ein Ladekabel mit 11 kW wird ein Mindest-Kabelquerschnitt von 2,5 mm2 empfohlen. Bei einer Ladeleistung von 22 kW muss ein Kabelquerschnitt von mindestens 6 mm2 eingehalten werden.  

Grundsätzlich gibt es für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer sowie Unternehmen keine Einschränkungen. Mieterinnen und Mieter müssen sich allerdings zuvor mit ihren Eigentümerinnen und Eigentümern abstimmen. Das 2020 in Kraft getretene Wohnungseigentums-Modernisierungsgesetz zum Ausbau der Elektromobilität räumt ihnen jedoch grundsätzlich einen Anspruch auf eine Ladesäule ein: Wenn sie die Kosten der Wallbox und deren Installation selbst tragen, müssen die Vermieterinnen und Vermieter der Wallbox-Installation unter gewissen Bedingungen zustimmen.  

Ausschließlich zugelassene Elektrofachbetriebe. Die Montage können Sie bei der SVO bequem zu Ihrer Wallbox dazubuchen. Die SVO arbeitet mit heimischen Handwerksbetrieben zusammen.

Eine Schnellladesäule ist eine Ladesäule, an der mit höherer Leistung geladen werden kann. Die Säulen können mit bis zu 300 kW laden, vorausgesetzt das E-Fahrzeug ist für diese Leistung ausgelegt.

Schnellladesäulen sind besonders auf längeren Strecken praktisch, da die Ladung von mindestens 20 bis maximal 80 Prozent im Schnitt nur 30 Minuten dauert. 

Ein durchschnittliches E-Auto verbraucht 20 Kilowattstunden auf 100 Kilometer. Eingerechnet sind Wechselrichterverluste. Bei einem angenommenen Strompreis von ca. 40 Cent zu Hause und 90 Cent pro Kilowattstunde am Schnelllader resultieren daraus 8 bzw. 18 Euro auf 100 Kilometer Fahrtstrecke.

Wer an einer öffentlichen Ladesäule Strom tankt, zahlt die Installation und den Betrieb des Ladenetzes anteilig mit. Das Prinzip ist das gleiche wie an einer herkömmlichen Tankstelle: Auch hier kostet der Sprit aus dem Zapfhahn mehr als im Auslieferungslager des Großhändlers. 

Natürlich entsteht auch bei der Fahrt mit dem Elektroauto Feinstaub durch Reifen- und Bremsenabrieb. Außerdem steht die Rohstoffgewinnung zur Produktion der Lithium-Ionen-Akkus immer wieder in der Kritik. In der Gesamtbilanz produzieren Elektroautos allerdings weniger CO2 als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Deshalb wird ihr Kauf auch vom Staat gefördert. 

Man geht davon aus, dass Lithium-Ionen-Akkus eine maximale Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren haben. Je älter der Akku, je sportlicher gefahren und je häufiger mit hohen Leistungen geladen wird, desto eher verlieren Lithium-Ionen-Akkus ihre Funktion. Auch äußere Gegebenheiten wie Hitze oder Kälte beeinflussen die Lebensdauer. Meist lässt die Leistung der Batterie nach etwa acht Jahren nach – Hersteller garantieren dann noch eine Restkapazität von circa 75 Prozent.

Ja, Wallboxen müssen nach der Inbetriebnahme angemeldet werden. Und zwar bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber. Wenn Sie in den Landkreisen Uelzen oder Celle oder der Stadt Celle eine Wallbox anmelden möchten, ist die Celle-Uelzennetz GmbH dafür zuständig.

Neben staatlichen Kaufprämien gibt es lohnsteuerliche Vorteile für Elektrodienstwagenfahrer. Der geldwerte Vorteil beträgt nur ein Viertel - gemessen an einem klassischen Verbrenner. Voraussetzung ist, dass der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs 60.000 Euro nicht übersteigt und das Fahrzeug keine CO2-Emission verursacht (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 und S. 3 Nr. 3 EStG). 

Erfüllt ein Elektroauto nicht diese Voraussetzungen oder ist es ein extern aufladbares Elektro-Hybridfahrzeug, gilt eine Halbierung der Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 2 und S. 3 Nr. 2 EStG). Diese Maßnahmen gelten bis 2030.

Bis Ende 2022:

  • E-Autos unter 40.000 Euro werden mit bis zu 9.000 Euro bezuschusst, Plug-In-Hybride mit bis zu 6.750 Euro. 
  • E-Autos über 40.000 Euro werden mit bis zu 7.500 Euro bezuschusst, Plug-In-Hybride mit bis zu 5.625 Euro. 
  • Gebrauchte E-Autos werden mit 5.000 Euro gefördert, gebrauchte Plug-In-Hybride mit 3.750 Euro. Gebrauchte Fahrzeuge dürfen nicht älter als 12 Monate und nicht mehr als 15.000 Kilometer gefahren sein und noch keine BAFA-Förderung erhalten haben. 

Ab 1. Januar 2023: 

  • E-Autos unter 40.000 Euro werden mit bis zu 4.500 Euro bezuschusst. 
  • E-Autos über 40.000 Euro werden mit bis zu 3.000 Euro bezuschusst. 
  • Plug-In-Hybride erhalten keine Förderung mehr.

Ab dem 1. September 2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt und die für Unternehmen ersatzlos eingestellt. 

Elektroautos, die zwischen 2020 und 2025 erstmals zugelassen werden, bleiben bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Bis dahin möchte die Bundesregierung erreichen, dass in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen werden.