Abstraktes, farbenfrohes Design mit gebogenen, bunten Linien auf blau-grauem Hintergrund – inspiriert von Glasfaser- oder Netzwerkkabeln.
SVO Glasfaser

Häufige Fragen

Wissenswertes zu unseren SVO Internet­produkten

Bei allen Fragen rund um Vertrag, Produkte, Rechnung oder Technik – hier finden Sie die Antwort.

1. Fragen zur Vorvermarktung

Vorvermarktungsverträge (das Auftragsformular für Privatkunden für SVO-Internet und TV-Produkte sowie die Bestellung eines Glasfaser-Hausanschlusses) werden erst durch die Auftragsbestätigung der SVO-Gruppe wirksam. Wird die zuvor angegebene angestrebte Vorvermarktungsquote in einem Ort nicht erreicht und wird kein Teilausbau verkündet, verlieren diese Vorvermarktungsverträge ihre Wirksamkeit. Die SVO verkündet das Erreichen von Quoten und Ausbauentscheidungen auf den Vorvermarktungsseiten, über ihre Social-Media-Kanäle und über die Presse. Unterzeichner von Vorvermarktungsverträgen erhalten persönlich eine schriftliche Auftragsbestätigung. 

In den Vorvermarktungen ermittelt die SVO das Interesse der Einwohner in möglichen Ausbauorten an Glasfaser-Internet und bündelt Interessenten. Das ist notwendig, da die SVO-Gruppe den Ausbau ohne Förderungen und aus eigenen wirtschaftlichen Mitteln realisieren will. Investitionen in den Netzausbau sind sehr kostspielig und müssen gründlich geplant werden. 

Die Bauarbeiten für den Glasfaser-Hausanschluss sind beim Abschluss eines Vorvermarktungsvertrages innerhalb der Frist komplett kostenlos. Kunden müssen die Kosten für ihr gewähltes SVO-Internet-Produkt tragen. Dafür fallen die jeweiligen monatlichen Beträge an. Kunden, die bereits Strom oder Erdgas von der SVO beziehen, erhalten dabei einen Kundenrabatt. Außerdem gilt für alle Kunden eine einmalige Einrichtungsgebühr von 69,95 Euro. Je nach Vertragsabschluss können Kosten für einen Router, für IPTV und Installationsgebühren sowie für Überlängen beim Hausanschluss entstehen (mehr als 40 Meter). 
 

In diesen Fällen empfiehlt die SVO, beim bisherigen Anbieter in Produkte mit einer kurzen Vertragslaufzeit zu wechseln. Einige Anbieter bieten sogar Produkte ohne eine Mindestvertragslaufzeit. Hinterher kann auf das schnellere Glasfaser-Produkt der SVO gewechselt werden. 

Ja. Die Kollegen im Kundencenter in der Sprengerstraße 2, 29223 Celle, helfen gerne weiter. Am besten vorab einen Termin vereinbaren. Auch bei den zahlreichen Infoveranstaltungen der SVO in den Orten unterstützen die Kollegen gerne. Außerdem können Termine bei den Kunden zu Hause vereinbart werden. Die Vertriebsmitarbeiter der SVO sind zu erreichen unter: Telefon 05141 2196-2716. 

2. Fragen zum Vertrag

Nein. Die SVO-Gruppe möchte anderen Versorgern Zugang zu ihrem gebauten Netz ermöglichen. Die Versorgung mit Glasfaser-Internet ist daher nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auch durch einen anderen Versorger möglich. Voraussetzung ist, dass dieser nach direkter Ansprache durch den Kunden zu einer Versorgung über das Glasfaser-Netz der zur SVO-Gruppe gehörenden Celle-Uelzen Netz GmbH bereit ist. 

Das ist grundsätzlich möglich, da die SVO-Gruppe ihre Glasfaserleitungen komplett unabhängig verlegt. Die bisherige Kupferleitung bleibt erhalten, wird für die neue Versorgung aber nicht mehr benötigt. 

In diesen Fällen empfiehlt die SVO, beim bisherigen Anbieter in Produkte mit einer kurzen Vertragslaufzeit zu wechseln. Einige Anbieter bieten sogar Produkte ohne eine Mindestvertragslaufzeit. Hinterher kann auf das schnellere Glasfaser-Produkt der SVO gewechselt werden. 

Ja, abhängig von Ihrem Produkt beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 oder 24 Monate. 

Damit der Wechselprozess ohne Probleme funktioniert, übernehmen wir die Kündigung Ihrer Telekommunikationsanschlüsse gerne für Sie. Bitte beachten Sie, dass weitere gebuchte Zusatzoptionen von Ihnen separat gekündigt werden müssen und nicht in unserem Service enthalten sind (z.B. TV-Empfang, Domains, Preselection-Verträge oder ähnliches). Sollten Sie bereits gekündigt haben, lassen Sie es uns schnell wissen. Unser Portierungsformular finden Sie hier. 
 
Beachten Sie bitte, dass eine Kündigung des Anschlusses nur mit Mitnahme der Rufnummern möglich ist. Eine reine Anschlusskündigung ohne Rufnummernmitnahme ist nicht möglich. Zusatzoptionen werden von uns nicht gekündigt (z.B. Domains, Preselectionverträge oder ähnliches). 

Durch einen Wechsel entstehen Ihnen keine Kosten durch die SVO. Sollte Ihr SVO Anschluss parallel zu Ihrem jetzigen Anschluss geschaltet werden, können doppelte monatliche Gebühren anfallen. Für nähere Informationen schauen Sie einfach in unser Auftragsformular 24-monatiger Vertragslaufzeit.

Sie finden Ihren Tarif auf Ihrer Auftragsbestätigung. Sollten Sie diese nicht zur Hand haben, rufen Sie uns bitte unter 05141-2196 5000 an. Um Ihren Tarif zu wechseln, füllen Sie einfach das Auftragsformular zu Ihrem gewünschten Tarif  24-monatiger Vertragslaufzeit aus und schicken es an uns zurück. 
 
Wenn Sie nichts an Ihrem Vertrag verändern, verlängert er sich automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit um weitere zwölf Monate. 

Sie können bereits vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kostenfrei in einen höherwertigen Tarif wechseln. Ein Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif ist gegen eine Aufwandspauschale in Höhe von 19,90 € möglich. In beiden Fällen verlängert sich die Vertragslaufzeit um 24 Monate. 

  • Ihren Vertragsbeginn finden Sie auf Ihrer Auftragsbestätigung. Sollten Sie diese nicht zur Hand haben, rufen Sie uns bitte unter 05141 16-2716 an. 

  • Unsere Produkte haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und verlängern sich um weitere zwölf Monate, wenn uns Ihre Kündigung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf vorliegt. 

Sie müssen lediglich das Auftragsformular und bei Rufnummern-Mitnahme das Portierungsformular ausfüllen. Es sind alle Unterlagen zum Download im Download-Center unter Service.

Ja, Sie bekommen eine monatliche Rechnung per E-Mail. Auf Wunsch können Sie die Rechnung alternativ kostenpflichtig gemäß Preisliste per Post erhalten.

3. Fragen zu Rechnungen

Fragen zur Rechnung lassen sich in den meisten Fällen ganz schnell aufklären. Ziehen Sie daher das erteilte SEPA-Mandat (früher: Einzugsermächtigung) nicht zurück, ohne mit uns gesprochen zu haben. Denn das kann zu ungewollten Rücklastschriftkosten führen.

Sie können Ihre Glasfaser-Rechnung der letzten 6 Monate anfordern. Sie erhalten diese auf Wunsch als postalische Kopie Ihrer Rechnung oder als E-Mail, wofür wir Ihnen allerdings eine einmalige Gebühr von 3,00 € berechnen. 

Bitte nutzen Sie unser SVO-TK_Sepa-Formular.pdf und schicken es ausgefüllt an uns zurück. 

Sie können jederzeit den Rechnungsempfänger und die Rechnungsadresse per E-Mail an internet@svo.de ändern. 

Ja, es ist möglich, Ihnen Ihre Rechnungen per Post zu schicken. Dies können Sie im Auftragsformular beantragen.

  • Laden Sie sich hier das Mandatsformular für SVO | Internet herunter. 

  • In unserem Auftragsformular unter Punkt „10. Einzugsermächtigung“ können Sie dem Lastschriftverfahren zustimmen. Das Auftragsformular finden Sie im Dokumentencenter. 

Nein, Sie erhalten zwei separate Rechnungen. Die eine Rechnung ist für Ihren monatlichen SVO-Abschlag und die andere für die Nutzung der Telekommunikation.

4. Fragen zur vereinbarten Leistung

Ihren gebuchten Tarif entnehmen Sie bitte dem Vertrag, der Auftragsbestätigung oder Ihrer monatlichen Abrechnung. 

Sie messen Ihre Anschlussleistung mit der offiziellen Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. 

Hier finden Sie die offizielle Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Für eine mögliche Reklamation wählen Sie die Desktop-App, da die Messung immer im LAN erfolgen muss. Messungen über WLAN sind nicht aussagekräftig.

Auf der Seite Breitbandmessung der Bundesnetzagentur wird im Punkt„Technische Hinweise“ beschrieben, wie eine Breitbandmessung korrekt durchzuführen ist. Für eine korrekte und rechtlich belastbare Messung sind alle angegebenen Punkte zwingend einzuhalten. 

Im Video beschreibt die Bundesnetzagentur das Verfahren zum Nachweis von Minderleistung unter Beachtung der technischen Hinweise (siehe »Wie benutze ich die Breitbandmessung korrekt«). 

Bitte richten Sie Ihren Minderungsanspruch mit den dafür notwendigen Messprotokollen (siehe Punkt „Wie reklamiere ich eine vom Vertrag abweichende Leistung?“) an internet@svo.de. 

5. Fragen zu WLAN Fritzbox 7490/7590

Lesen Sie am besten direkt im Ratgeber, wie Sie mit einigen Handgriffen Ihre WLAN-Geräte optimal aufstellen. Hier gelangen Sie zum Ratgeber von AVM: So erhalten Sie das beste WLAN | AVM Deutschland .

Hier geht es zur Bedienungsanleitung: FRITZ!App WLAN | AVM Deutschland 

Mit den Repeatern von AVM verbessern Sie die Qualität Ihres WLAN Netzes. Hier finden Sie eine Übersicht der FRITZRepeater: WLAN Mesh | AVM Deutschland

Überzeugen Sie sich hier am besten direkt selbst: AVM erklärt WLAN Mesh Steering | AVM Deutschland. 

Insbesondere TV- und Videoanwendungen (4K/8K) und Bewegtbilder allgemein bedürfen häufig einer LAN Verbindung für ein optimales Ergebnis. 

6. Fragen zur Technik

Die SVO bietet optional und kostenpflichtig einen Router an. Kunden haben aber auch die Möglichkeit, die Anschaffung eines Routers ihrer Wahl selbst zu übernehmen. Darüber hinaus können auch ältere Geräte unter Umständen weiterhin genutzt werden. Die Verwendung eines eigenen Routers erfolgt immer auf eigene Gefahr des Kunden und ohne Anspruch auf technischen Support im Rahmen der Installation/Konfiguration. Eine Haftung der SVO Vertrieb GmbH für die vollständige Funktion des Gerätes im Netz der SVO Vertrieb GmbH wird ausgeschlossen. Weiteres entnehmen Kunden bitte dem Informationsblatt "Routerfreiheit", den Lieferbedingungen sowie aus § 7 der AGB.

Wenn ein Router über die SVO-Gruppe bezogen wird, wird den Kunden schriftlich ein sogenannter Portierungszeitpunkt mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt übernimmt die SVO die Internetversorgung des Kunden. Rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt wird per Post der entsprechende Router versandt. 

Ein Glasfaseranschluss bringt viele Vorteile mit sich: 

  • Wertsteigerung Ihrer Immobilie 

  • Höchste Up- und Downloadgeschwindkeiten, z.B. für Videos, Fotos, Online-Spiele, TV-Mediatheken, Video-Chats, oder den Arbeitsplatz zu Hause. 

  • Unerlässlich für die Arbeit vieler Selbstständiger und kleiner Unternehmen in der Region. 

  • Stabile Übertragungsraten. 

Ob bei Ihnen Glasfaser verfügbar ist, können Sie ganz unkompliziert auf unserer Website überprüfen. Folgen Sie einfach folgendem Link Verfügbarkeit.

Um Ihre Frage individuell beantworten zu können melden Sie sich bitte unter 05141 16-2760. 

Der Hausanschluss kostet Sie 698,00 €, wenn Sie gleichzeitig ein Glasfaserprodukt der SVO abschließen. Der angegebene Preis beinhaltet eine Anschlusslänge von bis zu 25 Metern auf Ihrem Grundstück an das Glasfasernetz der CUN. Das Antragsformular für Ihren Hausanschluss finden Sie hier

Ja, Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihren eigenen Router verwenden. Bitte prüfen Sie, ob Ihr jetziger Router unsere Schnittstellenspezifikation erfüllt.

Der Router (Fritz!Box 7590) kann von Ihnen zum Sonderpreis von 199,95  € erworben werden.

Nein, Sie bekommen Ihre FRITZ!Box inklusive einer Installationsanleitung und können diese alleine anschließen. Sie können die Installation auch von einem unserer Techniker beauftragen lassen, hierfür müssen wir einmalig 199,90 € berechnen. Der Installationsservice beinhaltet die Inbetriebnahme des Routers, den Anschluss der Telefone sowie den Anschluss eines PCs oder Laptops. Die Verkabelung innerhalb des Hauses ist nicht Bestandteil des Installationsservices. 

Nach der Fertigstellung Ihres Auftrages müssen Sie ca. 14 Tage auf den neuen Router warten.

Sie können die Fritz!Box7490 direkt an die Genexis-Box anschließen. Wenn Sie den Router an einer anderen Stelle im Haus wünschen, können Sie sich über unsere empfohlenen Handwerkspartner informieren und ein Unternehmen beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden nicht von der SVO getragen. Über den Ablauf der Inhouse-Verkabelung können Sie sich hier informieren. 

7. Fragen zum Telefonanschluss

Ja. Dazu füllen Kunden das sogenannte Portierungsformular bzw. den Anbieterwechselauftrag aus. Damit kann die SVO bisherige Telefonnummern übernehmen.

Ja. Die Festnetz-Telefonie in den SVO-Internetprodukten enthält zwei Sprachkanäle und bis zu drei Rufnummern. 

Ja, bei den Internet-Produkten SVO 400 und SVO 600 ist die Festnetz-Telefonie ins deutsche Festnetz inklusive (Flatrate). Ausgenommen sind Servicerufnummern, Mobilfunk- und Auslandstelefonate. Beim Internetprodukt SVO 300 kostet die Festnetz-Telefonie 2,9 Cent/Min. ins deutsche Festnetz (keine Flatrate). Ausgenommen sind auch hier Servicerufnummern, Mobilfunk- und Auslandstelefonate. 

Eine Mitnahme Ihrer alten Telefonnummer ist natürlich möglich. Geben Sie dies einfach bei der Beauftragung mit an. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihren Telefonanschluss vorher nicht selber kündigen. Das übernehmen wir bei der Rufnummerportierung für Sie. Der Übernahme Termin ist von Ihrer momentanen Vertragslaufzeit abhängig. Die Portierung der Rufnummer ist kostenlos. Vorsicht! Es kann sein, dass Ihr alter Anbieter eine Gebühr für die Portierung verlangt. Bitte beachten Sie, dass wir die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter erst dann vornehmen können, wenn der Hausanschluss vollständig betriebsbereit ist. 

Laden Sie hier unser Portierungsformular herunter.

8. Fragen zu den Produkten

Internetbasiertes Fernsehen kann zum Internet-Produkt der SVO optional und kostenpflichtig hinzu gebucht werden. Die monatlichen Gebühren variieren je nach gewähltem Internet-Produkt. Für die Nutzung von IPTV fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr von 29,95 Euro an. Erforderlich für die Wiedergabe ist eine kostenpflichtige Set-Top-Box. Diese kann bei der SVO gemietet oder gekauft werden.

Ja, wir haben mehrere Tarife im Angebot.

Ja, allerdings entstehen Ihnen hierbei sowohl die Kosten bei Ihrem alten Anbieter, als auch bei uns. Für nähere Informationen schauen Sie einfach in unser Auftragsformular, das Sie im Formulacenter finden.

9. Sonstige Fragen

Die SVO-Gruppe sucht für Mehrfamilienhäuser individuelle Lösungen. Interessenten können uns dafür gerne kontaktieren.

Ja. In der Regel benutzen wir die uns bekannte Kundennummer auch für Telekommunikationsdienste.

Bei einem Vertragsabschluss fallen einmalige Bereitstellungsgebühren in Höhe von 69,95 € an.

Nein, wir bieten keinen Schüler- oder Studenten-Rabatt an.

Als Kunde der SVO Vertrieb GmbH mit einer aktiven Vertragsbeziehung von Strom oder Erdgas erhalten zu allen Internetprodukten einen Rabatt von 5,00 € im Monat.

Bitte wählen Sie 05141 16-2716. Halten Sie bitte Ihre Kundennummer bereit, damit wir Ihr Anliegen schnell bearbeiten können.

Beim Umzug in ein von uns versorgtes Gebiet, reichen Sie einfach eine Umzugsmeldung bei uns ein. Hierfür können Sie das Änderungsformular nutzen. Bei der Mitnahme Ihres Anschlusses wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 59,90 € fällig. 
 
Sollten Sie aus unserem Versorgungsgebiet ziehen, können Sie den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten innerhalb der Laufzeit kündigen. Beachten Sie bitte, dass bis zum Datum der Beendigung eine Weiterberechnung erfolgt. Für die Bearbeitung der Kündigung benötigen wir Nachweise (z.B. Meldebescheinigung des neuen Wohnortes oder Kopie des Miet-/Kaufvertrags).

Es ist unser ausdrückliches Ziel künftig auch Dritten unser Netz zur Nutzung anzubieten (Open Access). Alle Voraussetzungen dafür sind über unsere Infrastruktur gegeben. Wann Dritte unser Netz nutzen wollen hängt von dem jeweiligen Provider ab, der eine Netzkopplung herstellen muss.

Nein, wir bieten keine feste IP-Adresse für Privatkunden an. Alternativ finden Sie im Internet einen Anbieter für dynamische DNS. Fritz!Box-Hersteller AVM erklärt auf dieser Webseite wie Dynamic DNS in der FRITZ!Box eingerichtet wird

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne

Unser Kundenservice ist montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr telefonisch erreichbar. Persönlich sind wir montags bis donnerstags von 7.30 bis 16 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 13 Uhr für Sie da.

Kundenservice Celle

SVO Vertrieb GmbH
Sprengerstraße 2
29223 Celle
Telefon 05141 2196-2716
Telefax 05141 2196-5099
E-Mail: internet@svo.de