Holzbuchstabenwürfel bilden das Wort Whistleblower auf blauem Hintergrund.
Verantwortung, Integrität und Transparenz

Compliance und Hinweisgeberschutz bei der SVO

Gesetzestreues und integres Verhalten gegenüber Menschen und Umwelt ist für die SVO handlungsleitend. Integrität, Transparenz und Rechtstreue sind zentrale Voraussetzungen für nachhaltigen unternehmerischen Erfolg. Deshalb ist Compliance fest in unseren Unternehmensstrukturen verankert.

Um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Schäden für Mitarbeitende, Geschäftspartner, Kunden und Dritte abzuwenden, ist die Aufdeckung von Missständen unerlässlich. Die SVO unterstützt und schützt Personen, die in gutem Glauben Hinweise auf mögliche Gesetzes- oder Regelverstöße geben.

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Am 2. Juli 2023 ist das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde die EU‑Whistleblower‑Richtlinie (Richtlinie EU 2019/1937) in deutsches Recht umgesetzt.

Ziel des Gesetzes ist es, Personen zu schützen, die auf Missstände hinweisen. Hinweisgebende dürfen aufgrund ihrer Meldung nicht benachteiligt werden. Ihre Rechte – insbesondere der Schutz der Identität und der Schutz vor Repressalien – sind gesetzlich verankert.

 

Wer kann Hinweise abgeben?

Über das Hinweisgebersystem der SVO können Hinweise abgegeben werden durch:

  • Mitarbeitende der SVO‑Gruppe

  • Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der SVO‑Gruppe

  • Mitarbeitende von Geschäftspartnern

  • Sonstige externe Dritte

Hinweise können vertraulich und auf Wunsch anonym abgegeben werden.

 

Welche Sachverhalte können gemeldet werden?

Über die Meldesysteme können insbesondere Hinweise auf folgende mögliche oder konkrete Verstöße gemeldet werden:

  • Korruption, Betrug oder Unterschlagung

  • Steuerhinterziehung

  • Verstöße gegen Kartell‑ oder Kapitalmarktrecht

  • Verstöße gegen Insiderregelungen

  • Datenschutzverstöße

  • Menschenrechts‑ oder Umweltverletzungen

  • Sonstige Verstöße gegen geltende Gesetze oder den Verhaltenskodex

Unsere Meldestellen

Interne Meldestellen der SVO

Die SVO‑Gruppe stellt eine interne Meldestelle über den Compliance Officer zur Verfügung.

Compliance-Officer | Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Marc Wandersleben

SVO Holding GmbH Sprengerstr. 2 29223 Celle

Externe Meldestellen

Als Teil des E.ON‑Konzerns nutzt die SVO‑Gruppe zusätzlich die Hinweisgebersysteme des E.ON‑Konzerns.

Über den folgenden Link gelangen Sie zum E.ON Whistleblowing System, in dem Sie Hinweise abgeben können:

Ablauf und Schutz der Hinweisgebenden

  • Jede Meldung wird vertraulich behandelt, dokumentiert und nach objektiven Kriterien geprüft.

  • Für alle betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung.

  • Hinweisgebende erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung.

  • Spätestens nach drei Monaten erfolgt eine Rückmeldung zum Stand oder Abschluss des Verfahrens.

  • Die SVO schützt Hinweisgebende vor Benachteiligungen und gewährleistet diesen Schutz auch bei gutgläubigen, aber unbegründeten Hinweisen.

  • Bei festgestellten Verstößen werden angemessene Maßnahmen ergriffen und erforderlichenfalls zuständige Behörden informiert.

Wichtiger Hinweis zu Kundenanliegen

Die Hinweisgeberkanäle sind nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrechtliche Anliegen aus dem Kundengeschäft vorgesehen.

Bitte wenden Sie sich bei kundenbezogenen Themen direkt an die zuständigen Ansprechpartner:

Unser Anspruch

Die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben gelingt nur mit der Unterstützung aller Mitarbeitenden und Geschäftspartner. Mit unserem Hinweisgebersystem schaffen wir einen sicheren Rahmen, um Verantwortung zu übernehmen, Risiken zu minimieren und unser Unternehmen sowie Menschen und Umwelt nachhaltig zu schützen.

Kontaktieren Sie uns

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