Einkaufsbedingungen der SVO-Gruppe
Auf dieser Seite finden Sie die zentralen Informationen zu den Einkaufsbedingungen der SVO-Gruppe. Hier stellen wir Ihnen alle relevanten Dokumente und Regelwerke zur Verfügung, die für eine Zusammenarbeit mit den Unternehmen der SVO-Gruppe gelten.
Allgemeine Einkaufsbedingungen
Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der SVO-Gruppe gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit unseren Lieferanten und Dienstleistern.
Sie regeln insbesondere:
den Geltungsbereich der Einkaufsbedingungen
den Vertragsabschluss und die Auftragsabwicklung
Liefer- und Leistungsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung und Haftung
weitere rechtliche Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit
Ergänzende Einkaufsbedingungen
Ergänzend zu den Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten – abhängig von der Art der Leistung – zusätzliche besondere Regelungen.
Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten
Diese ergänzenden Einkaufsbedingungen gelten für Planungsleistungen, Überwachungsleistungen sowie gutachterliche Tätigkeiten.
Ausführung von Bauleistungen
Für die Ausführung von Bauleistungen gelten gesonderte ergänzende Einkaufsbedingungen, die insbesondere technische, organisatorische und vertragliche Besonderheiten berücksichtigen.
Technische Anlagen
Für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme technischer Anlagen gelten spezielle ergänzende Einkaufsbedingungen.
Besondere Einkaufsbedingungen
Für bestimmte Leistungsbereiche gelten zusätzliche besondere Einkaufsbedingungen:
Erstellung von Software
Diese besonderen Einkaufsbedingungen gelten für die Entwicklung, Anpassung und Bereitstellung von Softwarelösungen.
IT-Dienstleistungen
Für die Erbringung von IT-Dienstleistungen, einschließlich Wartung, Support und Beratung, gelten gesonderte Regelungen.
Kauf von Standardsoftware
Diese besonderen Einkaufsbedingungen gelten für den Erwerb von Standardsoftware einschließlich der damit verbundenen Nutzungsrechte.
Sie regeln insbesondere Lizenzmodelle, Nutzungsumfang, Update- und Upgrade-Rechte sowie Gewährleistung und Haftung im Zusammenhang mit Standardsoftwareprodukten.
Erbringung von Cloud-Lösungen inklusive Wartung und Pflege
Diese besonderen Einkaufsbedingungen gelten für die Bereitstellung und Nutzung von Cloud-basierten Softwarelösungen einschließlich Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen.
Sie enthalten Regelungen unter anderem zu Verfügbarkeit, Datensicherheit, Datenschutz, Service Levels sowie Vertragslaufzeiten.
Erbringung von Softwarepflege
Diese besonderen Einkaufsbedingungen gelten für Leistungen der Softwarepflege, insbesondere Wartung, Fehlerbehebung, Updates und Weiterentwicklung bestehender Softwarelösungen.
Sie regeln die Art und den Umfang der Pflegeleistungen sowie Reaktionszeiten und Leistungsstandards.
Die jeweils anwendbaren besonderen Einkaufsbedingungen ergeben sich aus dem Leistungsgegenstand der Bestellung und gelten ergänzend zu den Allgemeinen Einkaufsbedingungen der SVO-Gruppe.
Weitere Hinweise und Informationen
Zusätzlich zu den Einkaufsbedingungen stellen wir Ihnen folgende Informationen zur Verfügung: