Nahaufnahme einer leuchtenden Glühbirne im Vintage-Stil, mit warmem Licht in einem unscharfen Innenraumhintergrund.
FAQ Strom

Häufige Fragen zu Strom

Keine Frage: Das Thema Strom ist komplex. Ganz egal, ob es um die Zusammensetzung des Preises oder die Berechnung Ihres Abschlags geht. Und wie wahrscheinlich ist ein Blackout im Geschäftsgebiet der SVO, also in der Region zwischen Celle und Uelzen? Die SVO beantwortet auf dieser Seite die wichtigsten Fragen ihrer Kundinnen und Kunden.

FAQ Strom

Ihr Strompreis setzt sich zusammen aus einem pauschalen Grundpreis in Euro pro Monat und dem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Ihre Stromkosten ergeben sich durch die Multiplikation Ihres Stromverbrauchs mit dem Arbeitspreis zuzüglich Grundpreis und gesetzlicher Umsatzsteuer.

Ja, wir bieten 100 % zertifizierten Ökostrom aus erneuerbaren Energien – nachhaltig, zuverlässig und transparent. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Ein Blackout ist als großflächiger und langanhaltender Stromausfall beschrieben. So etwas hat es in Deutschland bislang noch nicht gegeben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kommt in einem aktuellen Stresstest zu dem Schluss, dass stundenweise Krisensituationen für den kommenden Winter zwar nicht ausgeschlossen sind, aber sehr unwahrscheinlich bleiben.

Sollte tatsächlich zu wenig Strom im Netz sein, ist es wahrscheinlicher, dass einzelne Teilnetze (zum Beispiel ein Straßenzug) abgeschaltet werden. Ziel ist immer, einer möglichen großflächigen Netzüberlastung vorzubeugen. 2020 gab es bundesweit mehr als 160.000 Stromausfälle. Im Durchschnitt hatte jede Bürgerin und jeder Bürger rund 11 Minuten lang keinen Strom. Im Versorgungsgebiet der SVO-Gruppe lag dieser Wert 2020 bei nur etwa 5 Minuten.

Wussten Sie schon, dass Sie mit Ihrem Strom-Tarif SVO | Strom natürlich, SVO Blühstrom oder SVO | Strom fest sparen können? Wenn Sie einen Strom-Tarif SVO | Erdgas natürlich oder SVO | Erdgas fest abschließen, erhalten Sie von der SVO einen jährlichen Rabatt von 30 Euro. Und auch bei einem Glasfaser-Tarif von der SVO profitieren Sie von günstigeren Konditionen. 

Im Strompreis sind eine Vielzahl an staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen enthalten.
Hier finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Preisbestandteile des Strompreises samt Erläuterungen:

  • EEG-Umlage: fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. Sonne und Wind). Ab dem 1. Juli 2022 ist die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) weggefallen. Energieversorger müssen den entsprechenden Betrag in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto bei den Strompreisen berücksichtigen und mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben.

  • § 19-StromNEV-Umlage: finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten.

  • Offshore-Umlage: sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab.

  • Abschalt-Umlage: dient der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.

  • KWKG-Aufschlag: fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme.

  • Stromsteuer: ist eine durch das Stromsteuergesetz/ Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Stromverbrauch.

  • Konzessionsabgabe: ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

  • Netzentgelte: erhält der Netzbetreiber für den Transport und die Verteilung des Stroms sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.

  • Umsatzsteuer: ist eine gesetzlich festgelegte Steuer auf alle Preisbestandteile in Höhe von 19 Prozent.

Der von den Energieerzeugern produzierte Strom (sowohl Ökostrom als auch konventionell erzeugter Strom) wird am Großhandelsmarkt verkauft. Dort wiederum beschafft die SVO den Strom – und verkauft diesen dann an ihre Kundinnen und Kunden.

Der Großhandelspreis für die Energie wird über Angebot und Nachfrage an den Strombörsen bestimmt. Dort unterscheidet man allerdings nicht zwischen konventionell produziertem Strom (z.B. aus Kohle, Gas, Kernenergie) und Ökostrom (aus erneuerbaren Energien). Strom jeglicher Herkunft hat also zu einem bestimmten Zeitpunkt immer einen einheitlichen Preis. Zu diesem kauft die SVO als Energieversorger im Rahmen einer Mischkalkulation an den Strombörsen ein. Steigende Kosten bei der Erzeugung von konventionellem Strom und damit steigende Großhandelspreise wirken sich also gleichermaßen auf die Preise für Ökostrom aus.

Befinden sich auf Ihrem Stromzähler zwei Anzeigen („HT“ und „NT“), zeigen diese an, wie viel Strom Sie am Tag bzw. in der Nacht verbrauchen. HT bedeutet Hochtarif und zeigt Ihren Verbrauch am Tag an. NT ist die Abkürzung für Niedertarif, Ihren Verbrauch in der Nacht.

Im Gegensatz zum Grundpreis deckt der Arbeitspreis alle verbrauchsabhängigen Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben sowie staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen.

Mit Blühstrom werden landwirtschaftliche Nutzflächen zu Blühflächen und vergrößern den Lebensraum von Wildtieren, Bienen und anderen Insekten. Kundinnen und Kunden, die zu SVO Blühstrom wechseln, leisten dazu einen Beitrag. Pro Kilowattstunde fließt ein Cent netto in die Errichtung von Blühflächen. Bei einem Verbrauch von ca. 3.500 Kilowattstunden Strom pro Jahr entstehen rund 350 Quadratmeter neuen Lebensraums für Pflanzen und Insekten.

Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die alle verbrauchsunabhängigen Kosten wie Mess- und Gerätekosten des Netzbetreibers enthält.

Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2023 mit der Regelung gemäß § 118 Abs. 6 Satz 7 EnWG eine sogenannte Wasserstoffumlage eingeführt. Sie betrifft Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher im gesamten Bundesgebiet und soll dazu beitragen, dass die Wasserstoffproduktion in Deutschland angekurbelt wird. Aktuell ist die neue Wasserstoffumlage in der § 19 StromNEV-Umlage enthalten und ist kein eigenständiger Bestandteil des Strompreises.

SVO Strom | dynamisch ist der dynamische Stromtarif der SVO, bei dem der Arbeitspreis von der Energiebörse abhängig ist. Die Spotmarktpreise werden stündlich neu berechnet.

Unser Kundenservice hilft Ihnen gern weiter – per E-Mail, Telefon oder im Online-Chat.

Verantwortlich für die Festlegung bzw. Änderung der Hoch- und Niedertarifzeiten, auch Schwachlast-/Niedertarifzeiten oder Sperr- bzw. Freigabezeiten genannt, ist Ihr zuständiger Netzbetreiber. Informationen zu den für Sie geltenden Hoch- und Niedertarifzeiten erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.

Im Kundenportal können Sie Ihre Abschläge anpassen – ganz flexibel und jederzeit.

Der Wechsel ist einfach: Sie wählen online Ihren Tarif, wir kümmern uns um die Kündigung beim bisherigen Anbieter und den reibungslosen Übergang – ohne Unterbrechung Ihrer Stromversorgung.

Im Netzgebiet Celle-Uelzen – sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadt Celle – liegt der Arbeitspreis ab dem 01.03.2025 bei 32,49 ct/kWh (inkl. USt.) und der jährliche Grundpreis bei 142,80 € (inkl. USt.). Den genauen Preis für Ihren Verbrauch ermitteln Sie über unseren Tarifrechner.

Der Preis pro Kilowattstunde im Netzgebiet Celle-Uelzen (Stadt Celle) beträgt ab dem 01.03.2025 32,49 ct/kWh (inkl. USt.). Dieser Arbeitspreis deckt alle verbrauchsabhängigen Kosten wie Strombeschaffung, Netzentgelte, Konzessionsabgaben sowie Steuern und Umlagen. Ihren aktuellen Tarif können Sie im Tarifrechner prüfen.

Seit dem 01.03.2025 zahlen Kundinnen und Kunden im Netzgebiet Celle-Uelzen (Stadt Celle) einen Arbeitspreis von 32,49 ct/kWh (inkl. USt.) und einen jährlichen Grundpreis von 142,80 € (inkl. USt.). Die exakten Kosten hängen vom individuellen Stromverbrauch ab und lassen sich über unseren Tarifrechner berechnen.

Ab dem 01.03.2025 beträgt der Arbeitspreis im Netzgebiet Celle-Uelzen (Stadt Celle) 32,49 ct/kWh (inkl. USt.), hinzu kommt ein jährlicher Grundpreis von 142,80 € (inkl. USt.). Ihre individuellen Kosten hängen von Ihrem Jahresverbrauch ab und können mit unserem Tarifrechner genau berechnet werden.

Wärmestrom ist elektrischer Strom, der gezielt für die Beheizung von Wohnräumen oder zur Warmwasserbereitung genutzt wird. Typische Einsatzgebiete sind elektrische Heizsysteme wie Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen oder Direktheizungen.

Wärmestrom wird von vielen Energieversorgern zu einem vergünstigten Tarif angeboten, da er in der Regel zu bestimmten Tageszeiten (z. B. nachts oder außerhalb von Spitzenlastzeiten) bezogen wird.

Unter Wärmestrom versteht man speziell gekennzeichneten Strom, der ausschließlich für Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen eingesetzt wird.
Der Stromverbrauch wird meist über einen separaten Stromzähler erfasst und unterliegt eigenen Tarifbedingungen, die sich vom regulären Haushaltsstrom unterscheiden – etwa durch günstigere Preise in Niedertarifzeiten.

Ein Wärmestrom-Tarif ist ein spezieller Stromtarif, der auf den Betrieb von elektrischen Heizsystemen abgestimmt ist. Die Besonderheit:

  • Er unterscheidet meist zwischen Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT), je nachdem zu welcher Tageszeit Strom bezogen wird.

  • In NT-Zeiten (z. B. nachts) ist der Arbeitspreis günstiger.

Die Abrechnung erfolgt getrennt vom normalen Haushaltsstrom, sofern ein eigener Zähler vorhanden ist. Die SVO bietet mit SVO Strom SVariO ein entsprechendes Tarifmodell an.

Strom (Haushaltsstrom) wird für alle elektrischen Geräte im Haushalt verwendet – etwa für Licht, Kühlschrank oder Fernseher.
Wärmestrom hingegen ist zweckgebunden und darf ausschließlich für Heizsysteme genutzt werden.

Weitere Unterschiede:

  • Zähler: Wärmestrom wird meist separat über einen zweiten Zähler erfasst.

  • Tarifstruktur: Wärmestrom unterliegt meist einem Zwei-Zeiten-Tarif (HT/NT) mit günstigeren Preisen in bestimmten Zeitfenstern.

  • Preis: Wärmestrom kann günstiger sein als Haushaltsstrom, abhängig vom Anbieter und Tarif.

Wärmestrom beschreibt die Nutzungsart des Stroms – nämlich für Heizzwecke.
Ökostrom hingegen beschreibt die Herkunft des Stroms – also dass er aus erneuerbaren Energien wie Wind, Sonne oder Wasser stammt.

Ein Wärmestromtarif kann Ökostrom enthalten, muss aber nicht. Bei der SVO ist z. B. auch der Wärmestromtarif zunehmend auf erneuerbare Energien ausgerichtet.
Kurz gesagt:

  • Wärmestrom = Zweck

  • Ökostrom = Herkunft

Wärmestrom darf bezogen werden, wenn im Haushalt ein elektrisches Heizsystem wie z. B. eine Wärmepumpe, Nachtspeicherheizung oder Direktheizung genutzt wird. Voraussetzung ist zudem:

  • Der Einbau eines geeigneten Zählers (Ein- oder Zweitarifzähler)

  • Ein entsprechender Tarifvertrag mit dem Energieversorger

  • In vielen Fällen die Trennung vom Haushaltsstrom, etwa durch getrennte Messung
    Der örtliche Netzbetreiber legt außerdem fest, zu welchen Zeiten Wärmestrom bezogen werden darf (z. B. Nachtstromzeiten).

Um Wärmestrom zu beziehen, sind folgende Schritte notwendig:

  1. Elektrisches Heizsystem vorhanden (z. B. Wärmepumpe, Nachtspeicherheizung)

  2. Kontaktaufnahme mit dem Energieversorger (z. B. SVO), um einen geeigneten Wärmestromtarif zu wählen

  3. Einbau oder Nutzung eines geeigneten Stromzählers (getrennte oder gemeinsame Messung)

  4. Abschluss eines Tarifvertrags für Wärmestrom

Bei der SVO kann der passende Tarif z. B. über SVO Strom SVariO abgeschlossen werden.

Für Wärmestrom wird in der Regel ein Zweitarifzähler (HT/NT-Zähler) verwendet.
Dieser kann entweder:

  • getrennt messen, also mit separatem Zähler für Heizung und Haushalt (getrennte Messung), oder

  • gemeinsam messen, wenn der gesamte Strom (Haushalt + Heizung) über einen Zähler erfasst wird (gemeinsame Messung).

Die Tarifzeiten (für HT = Hochtarif und NT = Niedertarif) werden vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegt.

Bei der getrennten Messung wird der Stromverbrauch für die Heizung unabhängig vom Haushaltsstrom gemessen – mit einem eigenen Zähler.
Das bedeutet:

  • Zwei Zähler (oder ein Kombizähler mit zwei Zählwerken) im Haushalt

  • Getrennte Abrechnung für Heizstrom und Haushaltsstrom

  • Ermöglicht die Nutzung spezieller Wärmestromtarife mit niedrigeren Preisen in NT-Zeiten

Diese Art der Messung ist Voraussetzung für bestimmte Tarifmodelle – z. B. bei der SVO Heizstrom-Grundversorgung mit getrennter Messung.

Die aktuellen Preise für Wärmestrom hängen vom Netzgebiet, dem Verbrauch und dem Messkonzept (HT/NT) ab. Ein Beispiel für das Netzgebiet Celle-Uelzen (ab dem 1. Juni 2025):

  • Arbeitspreis HT (Hochtarif): 28,56 ct/kWh

  • Arbeitspreis NT (Niedertarif): 27,73 ct/kWh

  • Grundpreis jährlich: 105,10 € brutto

Im Netzgebiet Dahlenburg-Bleckede gelten die gleichen Werte.
👉 Die aktuellen Preise können je nach Region leicht variieren. Für eine genaue Berechnung empfiehlt sich der Tarifrechner.

Die Kosten pro Kilowattstunde (kWh) Wärmestrom liegen im Netzgebiet der SVO bei:

  • 28,56 ct/kWh (HT-Zeit)

  • 27,73 ct/kWh (NT-Zeit)
    (Stand: seit 1. Juni 2025)

Diese Preise gelten z. B. für Haushalte mit Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe in der Grundversorgung. Je nach Tarif und Zählerkonfiguration können andere Preise gelten.

Der Gesamtpreis für Wärmestrom ergibt sich aus:

  • dem Arbeitspreis (für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom – HT oder NT)

  • dem Grundpreis (jährliche Pauschale für Netznutzung, Zähler, Abrechnung)

Seit 1. Juni 2025 (Celle-Uelzen/Dahlenburg-Bleckede):

  • HT: 28,56 ct/kWh

  • NT: 27,73 ct/kWh

  • Grundpreis: 105,10 € pro Jahr

Die tatsächlichen Stromkosten hängen vom Verbrauchsverhalten und Tarifmodell ab.

Ja, Wärmestrom ist in vielen Fällen günstiger als klassischer Haushaltsstrom, insbesondere wenn:

  • ein Zweitarifzähler vorhanden ist

  • überwiegend in den günstigen NT-Zeiten geheizt wird

  • ein passender Tarif (z. B. SVO SVariO) abgeschlossen wurde

Haushaltsstrom liegt oft über 30 ct/kWh, während Wärmestromtarife NT-Preise ab ca. 27 ct/kWh bieten können.

Ja, in den meisten Fällen.
Wärmestromtarife, wie der SVO SVariO oder die Grundversorgungstarife mit Zweitarifzählung, bieten speziell in der NT-Zeit (meist nachts) niedrigere Strompreise als der klassische Haushaltsstromtarif.
Der Haushaltsstrom liegt aktuell meist bei über 30 ct/kWh, während Wärmestrom im NT-Tarif schon ab ca. 27,73 ct/kWh (Stand: seit 01.06.2025) erhältlich ist.

Die Abrechnung erfolgt auf Basis von:

  • dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde (getrennt für HT und NT)

  • dem jährlichen Grundpreis

  • Zählerstandserfassung (entweder mit einem Zweitarifzähler oder getrennten Zählern für Haushalt und Heizung)

Die HT- und NT-Verbräuche werden separat erfasst und mit den jeweiligen Preisen multipliziert. Daraus ergibt sich die Jahresabrechnung.

Wärmestrom lohnt sich insbesondere dann, wenn:

  • eine Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung vorhanden ist

  • ein Zweitarifzähler genutzt wird (zur Trennung von HT und NT)

  • die Heizung zeitlich so gesteuert ist, dass überwiegend nachts geheizt wird

  • kein Sondervertrag mit einem anderen Energieversorger besteht (→ dann greift die Grundversorgung)

Haushalte, die diese Voraussetzungen erfüllen, können im Vergleich zum Standardstromtarif deutlich sparen.

Für das Jahr 2025 sind bereits Preisanpassungen erfolgt:

  • Seit dem 1. Juni 2025 gelten neue Preise im Netzgebiet Celle-Uelzen und Dahlenburg-Bleckede

  • Beispiel (ab 01.06.2025):

    • HT: 28,56 ct/kWh

    • NT: 27,73 ct/kWh

    • Grundpreis: 105,10 € pro Jahr

→ Im Vergleich zu den Preisen vor dem 01.04.2024 ist der Bruttopreis leicht gesunken (z. B. vorher 33,32 ct/kWh HT).
Die Steuerbelastung hat sich jedoch (von 7 % auf 19 % Umsatzsteuer) erhöht, was den Gesamtpreis beeinflussen kann. Unterm Strich bleibt Wärmestrom aber weiterhin günstiger als klassischer Haushaltsstrom – besonders im NT-Zeitraum.

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