Teilnehmer des WASA-Laufs in Celle tragen gesponserte Trikots von der SVO.
© SVO
Regional und nachhaltig

Sponsoring für die Region

Unser Antrieb ist es, das Leben unserer Kundinnen und Kunden wirklich zu verstehen und für Sie Angebote zu schaffen, die Ihr Leben nachhaltig bereichern. Und so entwickeln wir kontinuierlich sinnvolle und zukunftsorientierte Produkte und Dienstleistungen für alle in den Regionen Celle und Uelzen.

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Wir unterstützen mehr als 150 Projekte pro Jahr

Erst mithilfe unserer Kundinnen und Kunden können wir bürgerschaftliches und außergewöhnliches Engagement im Versorgungs- und Netzgebiet der Stadt Celle sowie der Landkreise Celle und Uelzen unterstützen. Das sind pro Jahr insgesamt mehr als 150 Projekte aus den Bereichen Sport, Kultur, Umwelt, Soziales und Bildung. Der Stärkste Fokus liegt dabei auf der Jugendförderung.

Was ist Sponsoring?

Sponsoring ist die Förderung von Personen, Gruppen oder Organisationen durch Unternehmen für eine Gegenleistung. Bei einem Sponsoring wird zwischen dem Antragsteller und der SVO Holding GmbH ein Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag regelt Leistungen (Summen) und Gegenleistung des Antragstellers. Eine solche Gegenleistung können beispielsweise Logowerbung, Bannerwerbung oder ähnliches sein.

Jugend-Fußballmannschaft des VfL Westercelle präsentiert ihre von der SVO gesponserten Trikots bei einem Gruppenfoto im Freien.
© SVO

Vereinssponsoring

Wer wird gesponsort: 

  • Vereine, innerhalb unseres Versorgungs- oder Netzgebietes 

  • Vereine, aus dem Bereich Sport 

  • Vereine, aus dem Bereich Kultur 

  • Vereine, aus dem Bereich Umwelt 

  • Vereine, aus dem Bereich Soziales 

  • Vereine, aus dem Bereich Bildung 

  • Vereine, mit starkem Fokus auf Nachhaltigkeit 

  • Vereine, mit starkem Fokus auf Kinder- und Jugendförderung 

Wie wird gesponsort: 

  • Bandenwerbung 

  • Logowerbung 

  • Anzeigenwerbung 

  • Werbemittel 

  • Werbeaufsteller 

  • Trikotwerbung, siehe hierfür MÖGLICHST.vereint 

Drei Teilnehmende des WASA-Laufs in Celle sitzen in blauen SVO-Shirts auf einer Bank.
© SVO

Sonstige Sponsorings

Wer wird gesponsort:

  • Kunden im Versorgungs- und Netzgebiet

  • Organisationen/ Institutionen mit Gemeinwohlcharakter

  • Projekte, mit starkem Fokus auf Nachhaltigkeit und Kinder- und Jugendförderung

  • Kulturelle Veranstaltung mit Gesellschaftlichen Nutzen

Wie wird gesponsort:

  • Finanzielle Zuwendungen nach individueller Absprache

  • Bereitstellung von Bannern, Werbeaufstellern

  • Bühnenbranding

  • Plakate und Logowerbung

  • Werbemittel

Gegenleistung:

  • SVO-Logo Platzierung auf Werbematerialien

Was wird nicht gesponsort:

  • Projekte außerhalb unseres Versorgungs- und Netzgebietes 

  • Einzelpersonen 

  • Projekte im Zusammenhang mit Kirche, Politik, Motorsport, Tiere 

  • In Verhandlung stehende Kunden/Geschäftspartner 

Ihr Ansprechpartner:

Sina Berkhan Unternehmenskommunikation
Unternehmenskommunikation

Sina Berkhan

Häufig gefragt

Der Unterschied liegt in der steuerlichen Behandlung sowie im Auftreten der SVO. Im Falle einer Spende erhält der Antragsteller eine Sach- bzw. Geldzuwendung. Der SVO wird für eine Geldspende eine Spendenquittung ausgestellt.

Anders verhält es sich bei einem Sponsoring: Zwischen Antragsteller und der SVO wird ein Vertrag geschlossen. Dieser regelt Leistungen (Summe) und Gegenleistung des Antragstellers. Solche Gegenleistungen können beispielsweise Logowerbung, Bannerwerbung oder ähnliches sein.

Der Antragsteller wird mithilfe einer Geldspende finanziell unterstützt. Bei einer Sachspende erhält der Antragsteller Werbemittel der SVO, wie zum Beispiel Kugelschreiber, Luftballons oder ähnliche Give Aways. Dabei wird auf eine Altersgerechte Zusammenstellung geachtet.

Die SVO unterstützt ihre Kunden im Versorgungs- und Netzgebiet. Dazu gehören Organisationen/ Institutionen mit Gemeinwohlcharakter, Vereine/Verbände aus dem Bereich Sport, Kultur, Umwelt, Soziales, Bildung. Der Fokus liegt dabei auf Nachhaltigkeit und Kinder-/Jugendförderung.

Vereine, Verbände, Organisationen oder Institutionen aus unserem Versorgungs- bzw. Netzgebiet können sich um Unterstützung bei der SVO bewerben.

Privatpersonen können keinen Antrag auf Sachspenden oder Sponsoring stellen.

Jeder Antragsteller hat die Möglichkeit sich sowohl für eine Spende als auch ein Sponsoring zu bewerben. Pro Jahr wird ein Antragsteller allerdings maximal mit nur einer Spende oder einem Sponsoring unterstützt.

Die Höhe der Spende ist individuell verhandelbar.

Nein, der Antragsteller muss nicht zwingend Kunde bei der SVO sein.

Bei einem Sponsoring ist die Kommunikation des Engagements ein fester Bestandteil des Vertrages.

Bei einer Spende wäre es wünschenswert, wenn Sie über das Engagement berichten. Dies ist zum Beispiel über die eigene Website oder Auftritten in den sozialen Medien möglich.

Spende: Wenn es sich bei der Spende um eine Geldspende handelt, werden Sie aufgefordert uns Ihre Bankverbindung zukommen zu lassen. Sobald diese Daten übermittelt sind, wird der Betrag zeitnah überwiesen. Nach Erhalt muss anschließend eine Spendenquittung von Ihnen erstellt werden.

Bei Sachspenden wird das Paket innerhalb von etwa Zehn Werktagen an die von Ihnen angegebene Adresse versandt.

Sponsoring: Im Falle eines positiven Beschieds über ein Sponsoring, erhalten Sie einen Vertragsentwurf per E-Mail. Sobald Einigung bezüglich der Inhalte erzielt wurde, wird der Vertrag zunächst bei der SVO unterzeichnet. Anschließend wird der unterzeichnete Vertrag in zweifacher Ausfertigung an Sie verschickt. Dieser muss unterschrieben und in einfacher Ausfertigung an die SVO zurückgesendet werden. Im Anschluss können Sie eine Rechnung an die SVO stellen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihre Anfrage zügiger bearbeitet werden kann, wenn sie online eingeht. Alle Anfragen sollen daher über unser Anfrage-Formular an die SVO gerichtet werden.

Ja, eine Spende wird immer nur zweck- bzw. projektbezogen vergeben.

Nachdem das Formular ausgefüllt und abgeschickt wurde, erhalten Sie eine Bestätigungsmail über den Eingang der Anfrage.

Sobald über den Antrag entschieden wurde, werden Sie innerhalb von etwa zehn Werktagen in einer Mail über das weitere Vorgehen informiert.