Leerer Raum mit Umzugskartons.
Ihr Umzug mit der SVO

Strom und Gas beim Umzug ummelden

Ziehen Sie um? Dann müssen Sie Ihren Strom- und Gasvertrag rechtzeitig ummelden. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen und wie Sie Ihren Umzug einfach bei der SVO melden.

Jetzt Umzug melden

Umzug melden – so funktioniert’s

1. Adresse eingeben

2. Zählerstände erfassen

3. Einzug wählen

4. Bestätigung erhalten

Strom und Gas ummelden

Was muss ich beim Umzug beachten?

Bei einem Umzug endet Ihr Strom- oder Gasvertrag nicht automatisch. Bitte melden Sie Ihre alte Adresse ab und Ihre neue Adresse an – sonst zahlen Sie unter Umständen weiter für den Verbrauch oder fallen in die gesetzliche Ersatzversorgung.

Ab dem 6. Juni 2025 wird der technische Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden umgesetzt. Ein Wechsel ist damit schneller möglich, Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben jedoch unverändert.

Umzugsservice der SVO

Umzug melden per E-Mail oder Post

Melden Sie Ihren Umzug jetzt per Post oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Einfach den Antrag ausfüllen und an kundenservice[at]svo.de oder per Post an uns zurück schicken.

Junges Paar mit Umzugskartons.
© Vasyl Dolmatov

Wann sollte ich Strom ummelden?

Für eine reibungslose Versorgung gilt folgende Empfehlung:

  • Mindestens 14 Tage vor dem Einzug ummelden

  • Kurzfristige Meldungen sind oft möglich – je früher, desto besser

Je früher Sie Ihren Umzug melden, desto sicherer ist die Belieferung ab dem ersten Tag in Ihrer neuen Wohnung oder Ihrem neuen Haus.

Wann sollte ich Gas ummelden?

Für Gas gelten die gleichen Fristen wie für Strom:

  • An- oder Ummeldung zwei Wochen vor dem Umzug

  • Besonders wichtig während der Heizperiode

Gerade in den kälteren Monaten ist eine rechtzeitige Anmeldung entscheidend, damit Heizung und Warmwasser sofort verfügbar sind.

Kleines Mädchen und Mutter beim Umzug.
© RealPeopleGroup

Energie anmelden bei der SVO

Sie ziehen um und möchten Energie von der SVO beziehen? Für die Anmeldung benötigen wir:

  • Ihre neue Adresse

  • das Einzugsdatum

  • die Zählernummer

Den Zählerstand lesen Sie bitte am Tag des Einzugs ab und übermitteln ihn separat.

Nichts vergessen?

Ihre Checkliste für den Umzug

Keine Frage: Bei einem Umzug müssen Sie viele Dinge gleichzeitig bedenken. Damit Sie nichts vergessen, gibt es von der SVO eine praktische Checkliste für Ihren Umzug.

Energie mit der SVO

Strom- und Gasvertrag ummelden

Melden Sie Ihren Umzug frühzeitig bei der SVO, damit Ihre Strom- und Gasversorgung ohne Unterbrechung weiterläuft.

Lieber persönlich im Gespräch?
Unsere Kundenberatung ist telefonisch, vor Ort und per E-Mail für Sie da:

📞 05141 - 2196 5000 📩 kundenservice@svo.de

Zählerstand richtig ablesen

Der Zählerstand am Auszugstag ist entscheidend für eine korrekte Schlussabrechnung. Am Einzugstag dient der neue Zählerstand als Startwert für Ihre Abrechnung.

Wenn Sie Ihren Strom beim Umzug rechtzeitig ummelden, bleibt Ihre Versorgung nahtlos bestehen.

Unsere Strom- und Gastarife für Ihr Zuhause

Älteres Paar surft am Tablet.
© Rido
Gastarife
Zu den Gastarifen
Junge Frau tippt am Laptop.
Tarifrechner für Strom und Gas
Zum Tarifrechner

Häufige Fragen zum Thema Umzug

Wenn Sie Ihren Umzug nicht rechtzeitig melden, kann es passieren, dass weiterhin Verbrauch auf Ihren Namen läuft oder Sie automatisch in die gesetzliche Ersatzversorgung eingestuft werden. Diese ist meist teurer als Ihr regulärer Tarif. Melden Sie Ihren Umzug daher möglichst vor dem Einzug.

In vielen Fällen ist eine Anmeldung auch kurzfristig möglich – teilweise sogar am Tag des Einzugs. Entscheidend ist, dass Sie den Zählerstand korrekt erfassen und das Einzugsdatum angeben. Eine frühzeitige Meldung (ca. 14 Tage vorher) ist jedoch empfehlenswert.

Eine rückwirkende Ummeldung ist nur eingeschränkt möglich und hängt vom jeweiligen Netzgebiet ab. Je später die Meldung erfolgt, desto höher ist das Risiko von Abrechnungsproblemen. Melden Sie Ihren Umzug daher möglichst vor dem Einzug oder Auszug.

Ja. Strom ist immer verfügbar – auch ohne aktive Anmeldung. Erfolgt keine Vertragsmeldung, werden Sie automatisch der Grund- oder Ersatzversorgung zugeordnet. Diese Tarife sind in der Regel teurer als individuell gewählte Tarife.

In vielen Fällen können Sie Ihren bisherigen Strom- oder Gastarif an die neue Adresse mitnehmen. Voraussetzung ist, dass Ihr Anbieter dort verfügbar ist. Alternativ können Sie bei Ihrem Umzug auch einen neuen Tarif wählen.

Ein Umzug beendet Ihren Vertrag nicht automatisch. Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, sollten Sie sowohl den Umzug melden als auch die Kündigungsfristen Ihres aktuellen Vertrags beachten.

Ja. Strom und Gas werden technisch getrennt verwaltet. Auch wenn beide Verträge beim gleichen Anbieter bestehen, müssen die Zählerstände jeweils separat erfasst werden.

Sie benötigen:

  • Zählerstand am Auszugstag (alte Adresse)

  • Zählerstand am Einzugstag (neue Adresse)

Diese Werte bilden die Grundlage für Ihre Schluss- und Startabrechnung.

Melden Sie Ihren Auszug inklusive Zählerstand zum Übergabetermin. Andernfalls kann der Verbrauch bis zur offiziellen Abmeldung weiterhin auf Ihren Namen laufen.

Für die Ummeldung selbst ist in der Regel kein Upload des Mietvertrags erforderlich. Wichtig sind die korrekten Adressdaten, das Einzugsdatum sowie die Zählernummer.

Bei Wohngemeinschaften oder mehreren Vertragspartnern sollte festgelegt werden, wer Vertragspartner des Energieversorgers ist. Der Vertrag läuft auf eine Person.

Nach erfolgreicher Meldung erhalten Sie zeitnah eine Bestätigung. Die vertragliche Umstellung erfolgt zum angegebenen Einzugs- oder Auszugsdatum.

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