Häufige Fragen zur Rechnung
Abschlagszahlung anpassen

Abschläge sind die Beträge, die Sie monatlich für Warmwasser und Heizung, aber auch für Strom bezahlen. Für eine Nachzahlung muss man allerdings nicht zwingend mehr Energie verbrauchen als im Vorjahr. Es genügen Änderungen bei Steuern wie der Mehrwertsteuer oder Abgaben wie der CO2-Preis, aufgrund derer Ihr Abschlag steigen kann. In vielen Fällen werden Abschläge - unabhängig von Preisänderungen - auch erst mit der nächsten Jahresabrechnung angepasst.
Wer Nachzahlungen abmildern oder möglichst verhindern will, sollte daher jetzt prüfen, ob die monatlich gezahlten Beträge die tatsächlichen Energiekosten decken, oder ob die Abschläge erhöht werden müssen. Besuchen Sie dafür das SVO-Kundenportal, um Ihre Abschläge anzupassen:
Häufige Fragen zum Abschlag
Eine Abschlagszahlung ist eine Teil- bzw. Anzahlung auf geleistete Energie- sowie Wasserlieferungen und ist zu jedem Monatsende fällig. Die gezahlten Abschläge werden in Ihrer Verbrauchsabrechnung verrechnet.
In der Regel prognostiziert die SVO auf der Basis Ihres Verbrauchs im vorangegangenen Jahr, wie viel Energie Sie voraussichtlich im kommenden Abrechnungszeitraum benötigen werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, bemisst sich der Abschlag anhand vergleichbarer Kundengruppen. Aus diesen Verbrauchswerten und den aktuell geltenden Preisen sowie dem Grundpreis ermittelt die SVO die neuen Abschläge für das kommende Abrechnungsjahr.
Abhängig vom Zeitpunkt der Rechnungserstellung werden 12, in Ausnahmefällen auch weniger, gleichbleibende Abschläge erhoben. Alle Fälligkeitstermine sind auf der Rückseite der ersten Seite Ihrer Verbrauchsabrechnung aufgeführt.
Die SVO berechnet Ihren Abschlag auf Basis des von Ihnen angegebenen Jahresverbrauches. Sollten Sie bei Vertragsabschluss keinen Jahresverbrauch angegeben haben, hält sich die SVO an den Verbrauch, den Ihr Netzbetreiber auf Grundlage von Erfahrungswerten für Ihren Zähler erwartet. Spätestens nach Ihrer ersten Verbrauchsabrechnung ermittelt die SVO, ob die Höhe Ihres Abschlages zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch passt und teilt Ihnen Ihren neuen Abschlagsbetrag in Ihrer Verbrauchsabrechnung mit.
Weitere Informationen zur Berechnung Ihres Abschlags finden Sie hier.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren monatlichen Abschlag selbst anzupassen. Wenn Sie denken, dass Ihr Abschlag nicht Ihrem erwarteten Jahresverbrauch entspricht, können Sie diesen online unter „Mein SVO“ selbst anpassen. Loggen Sie sich hierfür ins Kundenportal ein.
Wichtig für Sie: Die Anpassung erfolgt nach festgelegten Richtlinien - eine Änderung in beliebiger Höhe ist also nicht möglich. Zudem ergibt ein zu gering eingestellter Abschlag eine Nachzahlung.
Der Abschlag für den Monat Januar ist Mitte Februar fällig. Alle weiteren Abschläge sind jeweils zum Monatsende fällig und beziehen sich auf den vorangegangen Monat. Alle Fälligkeitstermine sind auf der zweiten Seite Ihrer Verbrauchsabrechnung aufgeführt.
Abschlagszahlungen sind immer rückwirkend fällig und beziehen sich auf den vergangenen Monat. Somit zahlen Sie beispielsweise Ende Februar für den Monat Februar. Bitte haben Sie Verständnis, dass die SVO keine Ausnahmen machen kann. Die Daten Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen entnehmen Sie Ihrer Verbrauchsabrechnung.