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Abgabe auf fossile Brennstoffe

Was Sie über die CO2-Abgabe wissen müssen

Dem Ausstoß von Treibhausgasen bei der Erzeugung von Wärme hat seit 2021 einen Preis: Die Bundesregierung hat mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz: BEHG) eine Grundlage geschaffen, Emissionen aus Brennstoffen im Wärme- und Verkehrsbereich zu erfassen, die vom bestehenden europäischen Emissionshandel nicht berücksichtigt werden. Dies gilt also insbesondere für Brennstoffe im Wärmemarkt oder im Verkehrsbereich, wie Erdöl, Erdgas, Benzin und Diesel.

Finden Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu. 

Die CO2-Bepreisung ist eine neue Systematik im Wärmemarkt, um Anreize für umweltschonendes Verhalten zu setzen. Mit ihr sollen sich Investitionen in die Reduzierung von CO2 lohnen, z. B. der Umstieg auf eine effiziente Brennwert-Heizung, die Nutzung klimaschonender Gase wie Biogas oder die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie.

Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden zum Teil an Bürgerinnen und Bürger oder Betriebe zurückgegeben, zum Beispiel über ein höheres Wohngeld, eine höhere Pendlerpauschale oder den Wegfall der EEG-Umlage. Die Einnahmen, die in den Bundeshaushalt fließen, sollen weiteren Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen zugutekommen. Dies soll eine zusätzliche Lenkungswirkung entfalten, indem notwendige Investitionen durch Zuschüsse unterstützt werden, etwas durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm.

Der Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 hat 2021 etwa 10 Prozent des Gaspreises ausgemacht. Einen größeren Einfluss haben weitere staatlich verursachte Preisbestandteile, nämlich Steuern und Abgaben sowie die Netzentgelte. Durch die CO2-Bepreisung wird der Preis für alle fossilen Energieträger erhöht, also auch für Erdgas, aber auch für Benzin und Diesel. Als der fossile Energieträger mit den niedrigsten CO2-Emissionen bleibt Erdgas allerdings eine gute fossile Alternative. Der Energieträger Erdgas wird mit steigendem Anteil von grünen Gasen wie Biogas oder Wasserstoff immer umweltschonender.

Der CO2-Preis für Benzin, Heizöl und Gas beträgt ab dem 1. Januar 2024 pro Tonne 45 Euro. Die Erhöhung trägt dazu bei, die Finanzierungslücke nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 zu schließen. Bundestag und Bundesrat haben die Erhöhung am 15. Dezember 2023 mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen.

Bis 2025 ist eine kontinuierliche Preisentwicklung festgelegt. Dabei steigt der Preis bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2. Ab dem Jahr 2026 werden die sogenannten CO2-Zertifikate gehandelt. Das heißt, in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen von 55 bis 65 Euro wird sich der Preis in einem Markt bilden, in dem CO2-Zertifikate verkauft und gekauft werden können. Ab 2027 sieht das Gesetz keine Festpreise bzw. Ober- und Untergrenzen mehr vor.

Gut zu wissen: 2023 steigt der CO2-Preis ausnahmsweise nicht – dadurch sollen Bürger wegen der hohen Energiepreise entlastet werden.

Eigentümer können in effiziente und klimaschonende Heiztechnologien investieren. Zudem gibt es derzeit umfangreiche staatliche Förderungen als Investitionszuschuss für eine neue umweltschonende Heizung. Alternativ können die entsprechenden Investitionen steuerlich geltend gemacht werden. Kosten können auch zum Beispiel über richtiges Lüften oder das Senken der Raumtemperatur gespart werden. Wird die Raumtemperatur um ein Grad Celsius verringert, reduziert sich der Erdgasverbrauch um sechs Prozent und somit auch die Kosten. Auch die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches und die regelmäßige Wartung der Anlage können die Effizienz der Anlage erhöhen.