Aktuelles zur Erdgasversorgung

Was Sie rund um Ihre Erdgasbelieferung wissen müssen

Erdgas-Soforthilfe, Umlage und Mehrwertsteuer

Um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, hat die Bundesregierung Ende September einen 200 Milliarden Euro schweren Abwehrschirm angekündigt. Das Entlastungspaket der Bundesregierung kann für Sie als SVO-Kundin und -Kunde einige Erleichterungen bringen.

Formell beschlossen sind die angedachten Änderungen aber zum Teil noch nicht. Konkret geht es um diese drei Punkte:

  • Die für Oktober geplante Gasbeschaffungsumlage (nach § 26 EnSiG) von rund 2,4 Cent pro Kilowattstunde wird nicht eingeführt.  
  • Die Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme sinkt auf 7 Prozent (bisher: 19 Prozent)  
  • Es gibt eine Preisbremse für Strom und Gas geben. 
  • Soforthilfen für Dezember beschlossen

Die SVO-Gruppe setzt die von der Bundesregierung bisher beschlossenen Maßnahmen um und gibt die entsprechenden Entlastungen an die Kundinnen und Kunden weiter. So wurde die ursprünglich beschlossene Gasbeschaffungsumlage wieder zurückgenommen. Außerdem hat die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf Gas- und Fernwärmeprodukte von 19 auf 7 Prozent (befristet) gesenkt. Aktuelle  Abrechnungen enthalten also keine Gasbeschaffungsumlage mehr und nur noch 7 Prozent Mehrwertsteuer.

Der bereits angekündigte Preisdeckel für Strom und Gas ist noch nicht endgültig beschlossen. Sobald das der Fall ist, wird die SVO-Gruppe auch diese Entlastungen selbstverständlich weitergeben. Dabei ist zu beachten, dass die technische Umsetzung der Vorgaben Zeit in Anspruch nimmt. Darüber hinaus ist die SVO  als Energieversorger bei Preisänderungen an gesetzliche Fristen gebunden.

Das Bundeskabinett hat Anfang November Soforthilfen für Erdgas und Wärme beschlossen.
Weitere Informationen dazu gibt es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 

Erdgas-Mangel?

Aktuell ist unklar, ob es im kommenden Winter tatsächlich zu einer befürchteten Gasmangellage kommt. Entscheidend ist auch der Gesamtverbrauch, der unter anderem von Witterung und Temperatur sowie dem Heizverhalten beeinflusst wird. Außerdem kommt es darauf an, in welchem Umfang künftig Erdgas nach Deutschland geliefert wird. Privathaushalte würden im Fall einer Gasmangellage einen besonderen Schutz genießen, genauso wie z.B. Krankenhäuser und Sicherheitsbehörden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie die Bundesnetzagentur definieren gemeinsam die Regeln, wie mit welchen Kunden im Krisenfall umzugehen ist. Das liegt nicht im Verantwortungsbereich der Celle-Uelzen Netz GmbH oder des Vertriebs der SVO-Gruppe. Im Fall der Fälle wird die SVO ihre Kundinnen und Kunden aber selbstverständlich über das weitere Vorgehen informieren.

Was können Sie aktuell tun?

Die wichtigste Botschaft: Sie müssen aktuell nicht selbst tätig werden. Die SVO kümmert sich um alles. Als Ihr Versorger vor Ort wird die SVO die Anpassungen an Sie weitergeben, sobald die rechtlichen Vorgaben geklärt sind.

Grundsätzlich gilt: Sparen Sie Energie, wann und wo Sie können! Das betrifft den Erdgas- ebenso wie den Stromverbrauch. Jede Kilowattstunde zählt und trägt dazu bei, dass die Erdgas-Vorräte reichen. 

Jede Kilowattstunde zählt

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