FAQ Erdgas

Antworten auf Ihre Fragen zu Erdgas

Was Sie über Preise, Rabatte oder Umlagen wissen sollten

Viel wird im Moment über Erdgas gesprochen. Steuern und Abgaben sind nur ein Teil davon. Wie wird ein Abschlag errechnet? Und wie rechne ich Kubikmeter in Kilowattstunden um? Hier finden Sie Antworten auf häufig stellte Fragen zum Thema Erdgas, die eher allgemeiner Natur sind.

Informationen zur aktuellen Situation rund um Ihre Versorgung mit Erdgas finden Sie auf dieser Seite. 

Häufige Fragen zu SVO Erdgas

Wussten Sie schon, dass Sie mit Ihrem Erdgas-Tarif SVO | Erdgas natürlich oder SVO | Erdgas fest sparen können? Wenn Sie einen Strom-Tarif SVO | Strom natürlich, Blühstrom oder SVO | Strom fest abschließen, erhalten Sie von der SVO einen jährlichen Rabatt von 30 Euro. Und auch bei einem Glasfaser-Tarif von der SVO profitieren Sie von günstigeren Konditionen. 

Ihr Erdgaspreis setzt sich zusammen aus einem pauschalen Grundpreis in Euro pro Monat und dem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Ihre Erdgaskosten ergeben sich durch die Multiplikation des Arbeitspreises mit dem Wert der thermischen Energie zuzüglich Grundpreis und gesetzlicher Umsatzsteuer.

Im Gegensatz zum Grundpreis deckt der Arbeitspreis alle verbrauchsabhängigen Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben sowie die Erdgassteuer.

Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die alle verbrauchsunabhängigen Kosten wie Mess- und Gerätekosten des Netzbetreibers enthält.

Erdgassteuer ist eine durch das Erdgassteuergesetz bzw. das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Erdgasverbrauch.
Konzessionsabgabe ist ein Entgeld an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Versorgungsleitungen.
Netzentgelte erhält der Netzbetreiber für Transport und Verteilung von Erdgas sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. 
Umsatzsteuer ist eine gesetzlich festgelegte Steuer auf alle Preisbestandteile. Vom 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 ist die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent reduziert.

Der Ausstoß von Treibhausgasen beim Autofahren, aber auch beim Heizen, hat seit 2021 einen Preis: die so genannte CO2-Abgabe. Die Maßnahme ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Sie hat mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz: BEHG) eine Grundlage geschaffen, Emissionen aus Brennstoffen im Wärme- und Verkehrsbereich zu erfassen, die vom bestehenden europäischen Emissionshandel nicht berücksichtigt werden. Dies gilt also insbesondere für Brennstoffe im Wärmemarkt oder beim Verkehr, wie Erdöl, Erdgas, Benzin und Diesel.

Weitere Informationen zur CO2-Abgabe.

 

Die thermische Energie ergibt sich durch die Multiplikation von Erdgasverbrauch, Zustandszahl und Brennwert. Sie wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben und von Ihrem Netzbetreiber ermittelt.

Die Zustandszahl, auch Z-Zahl genannt, wird kundenspezifisch ermittelt. Sie kennzeichnet den Betriebszustand des Erdgases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Zustandszahl ermittelt Ihr Netzbetreiber.

Wenn Sie auf Ihren Erdgaszähler schauen, sehen Sie, dass dort in Kubikmetern (m³) gemessen wird. Auf Ihrer Verbrauchsabrechnung taucht Ihr Erdgasverbrauch hingegen in Kilowattstunden (kWh) auf. Umgerechnet wird über den Brennwert. Er beschreibt den Energiegehalt, der in einem Kubikmeter (m³) Erdgas enthalten ist und wird von Ihrem Netzbetreiber ermittelt.

Ihr Erdgasverbrauch wird wie folgt in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet:

Verbrauch in m3 x Zustandszahl x Brennwert = Verbrauch in kWh

Die Zustandszahl und den Brennwert finden Sie in Ihrer Verbrauchsabrechnung. Ihr Netzbetreiber ermittelt diese Werte einmal jährlich.