FAQ Strom

Antworten auf Ihre Fragen zu Strom

Was Sie über Preise, Blackout oder Abschläge wissen möchten

Keine Frage: Das Thema Strom ist komplex. Ganz egal, ob es um die Zusammensetzung des Preises oder die Berechnung Ihres Abschlags geht. Und wie wahrscheinlich ist ein Blackout im Geschäftsgebiet der SVO, also in der Region zwischen Celle und Uelzen? Die SVO beantwortet auf dieser Seite die wichtigsten Fragen ihrer Kundinnen und Kunden.

Häufige Fragen zu SVO Strom

Ein Blackout ist als großflächiger und langanhaltender Stromausfall beschrieben. So etwas hat es in Deutschland bislang noch nicht gegeben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kommt in einem aktuellen Stresstest zu dem Schluss, dass stundenweise Krisensituationen für den kommenden Winter zwar nicht ausgeschlossen sind, aber sehr unwahrscheinlich bleiben.

Sollte tatsächlich zu wenig Strom im Netz sein, ist es wahrscheinlicher, dass einzelne Teilnetze (zum Beispiel ein Straßenzug) abgeschaltet werden. Ziel ist immer, einer möglichen großflächigen Netzüberlastung vorzubeugen. 2020 gab es bundesweit mehr als 160.000 Stromausfälle. Im Durchschnitt hatte jede Bürgerin und jeder Bürger rund 11 Minuten lang keinen Strom. Im Versorgungsgebiet der SVO-Gruppe lag dieser Wert 2020 bei nur etwa 5 Minuten.

Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2023 mit der Regelung gemäß § 118 Abs. 6 Satz 7 EnWG eine sogenannte Wasserstoffumlage eingeführt. Sie betrifft Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher im gesamten Bundesgebiet und soll dazu beitragen, dass die Wasserstoffproduktion in Deutschland angekurbelt wird. Aktuell ist die neue Wasserstoffumlage in der § 19 StromNEV-Umlage enthalten und ist kein eigenständiger Bestandteil des Strompreises.

Der von den Energieerzeugern produzierte Strom (sowohl Ökostrom als auch konventionell erzeugter Strom) wird am Großhandelsmarkt verkauft. Dort wiederum beschafft die SVO den Strom – und verkauft diesen dann an ihre Kundinnen und Kunden. Der Großhandelspreis für die Energie wird über Angebot und Nachfrage an den Strombörsen bestimmt. Dort unterscheidet man allerdings nicht zwischen konventionell produziertem Strom (z.B. aus Kohle, Gas, Kernenergie) und Ökostrom (aus erneuerbaren Energien). Strom jeglicher Herkunft hat also zu einem bestimmten Zeitpunkt immer einen einheitlichen Preis. Zu diesem kauft die SVO als Energieversorger im Rahmen einer Mischkalkulation an den Strombörsen ein. Steigende Kosten bei der Erzeugung von konventionellem Strom und damit steigende Großhandelspreise wirken sich also gleichermaßen auf die Preise für Ökostrom aus.

Ihr Strompreis setzt sich zusammen aus einem pauschalen Grundpreis in Euro pro Monat und dem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Ihre Stromkosten ergeben sich durch die Multiplikation Ihres Stromverbrauchs mit dem Arbeitspreis zuzüglich Grundpreis und gesetzlicher Umsatzsteuer.

Wussten Sie schon, dass Sie mit Ihrem Strom-Tarif SVO | Strom natürlich, SVO Blühstrom oder SVO | Strom fest sparen können? Wenn Sie einen Strom-Tarif SVO | Erdgas natürlich oder SVO | Erdgas fest abschließen, erhalten Sie von der SVO einen jährlichen Rabatt von 30 Euro. Und auch bei einem Glasfaser-Tarif von der SVO profitieren Sie von günstigeren Konditionen. 

Im Strompreis sind eine Vielzahl an staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen enthalten.
Hier finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Preisbestandteile des Strompreises samt Erläuterungen:

 

EEG-Umlage

fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. Sonne und Wind). Ab dem 1. Juli 2022 ist die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) weggefallen. Energieversorger müssen den entsprechenden Betrag in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto bei den Strompreisen berücksichtigen und mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben.

§ 19-StromNEV-Umlage

finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten.

Offshore-Umlage

sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab.

Abschalt-Umlage

dient der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.

KWKG-Aufschlag

fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme.

Stromsteuer

ist eine durch das Stromsteuergesetz/ Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Stromverbrauch.

Konzessionsabgabe

ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

Netzentgelte

erhält der Netzbetreiber für den Transport und die Verteilung des Stroms sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.

Umsatzsteuer

ist eine gesetzlich festgelegte Steuer auf alle Preisbestandteile in Höhe von 19 Prozent.

Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die alle verbrauchsunabhängigen Kosten wie Mess- und Gerätekosten des Netzbetreibers enthält.

Im Gegensatz zum Grundpreis deckt der Arbeitspreis alle verbrauchsabhängigen Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben sowie staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen.

Kilowattstunde (kWh) ist die Maßeinheit für elektrische Arbeit. Elektrische Arbeit beschreibt die Menge an Energie, die in einem bestimmten Zeitraum verbraucht wird.

Ein Beispiel: Eine 100 Watt Glühbirne bleibt 10 Stunden lang eingeschaltet. Der Verbrauch liegt somit bei 1.000 Wattstunden bzw. 1 Kilowattstunde (100 Watt x 10 Stunden).

Befinden sich auf Ihrem Stromzähler zwei Anzeigen („HT“ und „NT“), zeigen diese an, wie viel Strom Sie am Tag bzw. in der Nacht verbrauchen. HT bedeutet Hochtarif und zeigt Ihren Verbrauch am Tag an. NT ist die Abkürzung für Niedertarif, Ihren Verbrauch in der Nacht.

Verantwortlich für die Festlegung bzw. Änderung der Hoch- und Niedertarifzeiten, auch Schwachlast-/Niedertarifzeiten oder Sperr- bzw. Freigabezeiten genannt, ist Ihr zuständiger Netzbetreiber. Informationen zu den für Sie geltenden Hoch- und Niedertarifzeiten erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.