MÖGLICHST.nachhaltig

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Präambel

Sponsor der MÖGLICHST.nachhaltig-Kampagne ist die SVO Holding GmbH (Sprengerstraße 2, 29223 Celle, www.svo.de/impressum/), deren Tochtergesellschaften unter anderem regionaler Energie- und Wasserversorger in den Landkreisen Celle und Uelzen ist, den Breitbandausbau und den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreibt. Im Folgetext wird die SVO Holding GmbH als SVO benannt. 

Die Projekte sollen im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen zu einer ökonomischen, ökologischen oder sozialen nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Dies sind die Teilnahmebedingungen für die Kampagne MÖGLICHST.nachhaltig. Teilnahmeberechtigte können sich bewerben und im Online-Voting-Wettbewerb Stimmen für ihre Projekte und Initiativen sammeln. Die Projekte, die die meisten Stimmen auf sich vereinen, erhalten Sponsorengelder in Höhe von bis zu 3.000 Euro für ihr Projekt.

1.    Teilnahmebedingungen

1.1    Teilnahmeberechtigung

a. Mit seiner Bewerbung erklärt sich der teilnehmende Verein mit den Teilnahmebedingungen in vollem Umfang einverstanden. Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Ausschreibung dargestellten Regelungen und Beschreibungen.

b. Die Bewerber stimmen bei der Einreichung der Bewerbung zu, dass Sie sich ein Projekt aussuchen, die in Bezug zu mindestens einem der fünf ausgewählten globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung stehen:

  • Hochwertige Bildung
  • Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen
  • Bezahlbare und saubere Energie
  • Nachhaltiger Konsum und Produktion oder
  • Maßnahmen zum Klimaschutz

Weitere Infos zu den Zielen finden Sie unter: https://www.bmz.de/de/agenda-2030 

Teilnahmeberechtigt sind:

  • eingetragene Vereine gem. § 55 ff. BGB 
  • Je Verein darf nur ein Projekt eingereicht werden

Alle teilnehmenden Vereine müssen ihren Sitz im Versorgungsgebiet (Landkreis Celle, Stadt Celle, Landkreis Uelzen, Gemeinde Wietzendorf) der SVO haben, das Projekt im Grundversorgungsgebiet der SVO umsetzen und einen regionalen Bezug haben. 

c. Nicht teilnahmeberechtigt sind:

  • Projekte, deren Umsetzung der Unterstützung einer Einzelperson dienen, die rein wirtschaftliche Zwecke verfolgen und keine Gemeinnützigkeit/Gemeinwohl verfolgen.
  • Politische Parteien und ihnen nahestehende Organisationen.
  • Vereine, Institutionen oder Einrichtungen mit religiöser oder politischer Ausrichtung, die verfassungsschutzrechtlich behandelt werden oder bei denen Zweifel an ihrer Grundgesetzkonformität bestehen.
  • Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornografisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ruf oder dem Ansehen der SVO schaden können.


d. Jedes Projekt muss von einem vertretungsberechtigten Vereinsvorstand, Koordinator/-in oder Projektleiter/-in gegenüber der SVO als autorisierte Ansprechperson angemeldet werden und wird von diesem vertreten. Die Ansprechperson versichert, bevollmächtigt zu sein, wahrheitsgemäß und in dem Interesse seiner Projektpartner gegenüber der SVO zu handeln. 

e. Die teilnehmenden Projekte müssen innerhalb von einem Jahr nach Zusage des Sponsorings umgesetzt werden, um Anspruch auf die zugesagten Beträge zu haben und dürfen noch nicht im Voraus begonnen haben. Die ersten fünf Projekte mit den meisten Stimmen gewinnen ein Sponsoring

f. Der Finanzierungsbedarf des Projektes darf 3.000 Euro nicht übersteigen, so dass mindestens fünf Projekte eine Förderung erhalten. Ein Teilnehmer kann maximal ein Projekt auf der Votingplattform veröffentlichen. Dazu wird mit den gewonnenen Vereinen ein Sponsoringvertrag abgeschlossen, der folgende Werbegegenleistungen beinhaltet: prominente SVO-Logoplatzierung auf der Homepage des Vereins für zwölf Monate und Erwähnung der SVO auf allen Publikationen und Anlagen zu dem von der SVO unterstützten Projekt. Zudem wird ein Fototermin für die Presse und interne Zwecke veranlasst. Erfolgt kein Logohinweis der SVO oder wird das Logo vorzeitig entfernt, kann die SVO die Auszahlung der Sponsoringsumme verweigern oder zurückfordern.

g. Die Bewerbung für ein Sponsoring erfolgt ausschließlich online über die Seite www.svo.de/moeglichst-nachhaltig. Dort wird das geplante Projekt und die Verwendung der Sponsoringgelder beschrieben. Außerdem werden dort alle geforderten Dokumente/ Nachweise hochgeladen. Dies erfolgt nichtöffentlich. Jeder Verein darf lediglich ein Projekt durch eine vertretungsberechtigte Person, gem. 1d ein Vereinsvorstand, Koordinator oder Projektleiter einreichen. Sollte es zu mehrfachen Projekteinreichungen durch einen Verein kommen, wird die SVO ein Projekt für die Abstimmungsrunde auswählen.

Die Bewerbungsunterlagen werden durch die SVO auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung über die Teilnahme erfolgt durch die SVO gemäß den Bedingungen. Nach Bewerbungsende werden die teilnehmenden Projekte gesichtet und gemäß den Teilnahmebedingungen für das Voting ausgewählt. Die zugelassenen Projekte werden für die Voting-Plattform textlich aufbereitet und für die Abstimmungsrunde termingerecht veröffentlicht. Von jedem teilnehmenden Verein wird durch die SVO jeweils ein Projekt auf der Votingplattform veröffentlicht. 

h. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an dem öffentlichen Voting besteht nicht. Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss der Prüfung der Unterlagen eine E-Mail, die mitteilt, ob das eingereichte Projekt am Voting teilnimmt oder nicht. Die zugelassenen Projekte sind erst auf der Webseite www.svo.de/moeglichst-nachhaltig sichtbar, sobald die Abstimmung am 11. Oktober 2023 um 12:30 Uhr online geht.

Stichtag für das Einreichen der vollständigen Bewerbungsunterlagen ist der 1. Oktober 2023. Bewerbungen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig vorliegen, werden nicht berücksichtigt.

Der Abstimmungszeitraum beträgt drei Tage. Nur in dieser Zeit kann für das Projekt abgestimmt werden. Die Abgabe der Stimme erfolgt über die Internetseite der SVO mithilfe einer  E-Mail-Verifizierung. Nach Absenden der Stimme wird eine Bestätigungs-E-Mail an das angegebene Postfach gesendet. Bitte dann auch den SPAM-Ordner prüfen. Die Stimme wird nur gewertet, wenn sie über das E-Mail-Postfach bestätigt wurde. Jede natürliche Person ab 14 Jahren darf eine Stimme abgeben. Weitere Angaben dazu siehe Spielregeln. 

Nach Ende der Abstimmung teilt die SVO den Projekt-Gewinnern per E-Mail den Ausgang des Votings mit. Zudem erfolgt zeitnah eine öffentliche Bekanntmachung, in der der vollständige Name des Vereins sowie das Projekt benannt werden.

1.2   Auszahlung

Die Zahlung der Sponsoringsumme erfolgt nach Zahlungsaufforderung auf das, durch den Projektverantwortlichen angegebene Konto des Vereins. Die Zahlungsaufforderungen müssen spätestens drei Monate nach erfolgter Zusage der Sponsorengelder bei der SVO eingegangen sein.

Die gewinnenden Vereine verpflichten sich, ihre Projekte innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Summe umgesetzt zu haben und die Sponsoringgelder für den angegebenen Zweck auszugeben.

Von den Vereinen werden Dokumente und Belege zur Projektumsetzung stichprobenartig von der SVO angefordert. Die bis zu dem jeweiligen Zeitpunkt ausgegebene Sponsoringsumme muss durch Verwendungsnachweise (Belege) nachgewiesen werden können. Belege und Zahlungsnachweise sind deshalb rechtskonform aufzubewahren.

Bei missbräuchlicher Mittelverwendung durch den Zuwendungsempfänger bleibt eine Rückforderung der bereits ausgezahlten Mittel vorbehalten. Bereits geleistete Zahlungen werden für den Fall, dass keine Umsetzung innerhalb der ersten zwölf Monate erfolgt, zurückgefordert.

Der Sponsoringempfänger ist verpflichtet, die SVO über Änderungen des Projekts, die gegenüber den Angaben der Projekteinreichung eintreten, unverzüglich zu informieren.

1.3    Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte

Mit Einreichen der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Teilnehmer, dass die eingereichten Unterlagen und Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere dass keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden. Verantwortlich für den Inhalt des zugestellten Bildmaterials ist ausschließlich der Teilnehmer, der die Bilddateien übermittelt hat. Bei Bildern mit Kindern und Jugendlichen ist vom Teilnehmer vor der Übersendung des Fotos die Einwilligung aller Erziehungsberechtigten einzuholen.

Die Teilnehmer stimmen zu, dass die überlassenen Unterlagen und Dokumente (einschließlich Abbildungen) im Rahmen des Sponsoringprogramms „MÖGLICHST.nachhaltig“ zur Veröffentlichung der Inhalte sowie Nennung und Bezeichnung der Teilnehmer, auch in der begleitenden Presse- und Medienarbeit durch die SVO genutzt werden darf.

1.4     Pflichtgemäßes Verhalten

Organisationen oder Personen, bei denen der erhebliche Verdacht besteht, die Aktion in unrechtmäßiger Art und Weise zu beeinträchtigen, sich durch Manipulationen unberechtigt Vorteile zu verschaffen oder in sonstiger Weise die Aktion negativ oder entgegen den Teilnahmebedingungen beeinflussen, werden von der Teilnahme des Votings ausgeschlossen.

1.5     Branchenexklusivität

Der teilnehmende Verein sichert der SVO zu, dass er mit keinem anderen Unternehmen in der Energieversorgung eine Sponsoring-Vereinbarung für das gewonnene Projekt abgeschlossen hat oder in der Vertragslaufzeit abschließen wird.

1.6     Rücktritt

Im Falle eines Rücktritts von der Bewerbung bei MÖGLICHST.nachhaltig genügt eine E-Mail des teilnehmenden Vereins an die SVO (moeglichst(at)svo.de). Bereits erhaltene Voting-Stimmen verlieren ihre Gültigkeit.

2. Eigentumsrechte bei beschafften Gütern

Bewegliche Sachen (wie Werkzeuge), die mit den bewilligten Mitteln erworben werden, gehen in das Eigentum des teilnehmenden Vereins über.

3. Aussetzung des Wettbewerbs

Die Sponsoringkampagne „MÖGLICHST.nachhaltig“ und die dargestellten Teilnahmebedingungen können teilweise oder in Gänze jederzeit von der SVO geändert sowie ganz oder zeitweise beendet werden.

4. Haftungsbeschränkungen

Die SVO steht nicht für Schäden ein, die aus der Durchführung des gesponserten Projekts entstehen. 

5. Rechtsweg

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Umgang mit personenbezogenen Daten

Im Rahmen der Sponsoringkampagne „MÖGLICHST.nachhaltig“ werden gegebenenfalls und ausschließlich so weit für die Durchführung der Kampagne notwendig, personenbezogene Daten der Teilnehmer erhoben (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, eingereichte Bilder). Verantwortlicher für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmenden ist die SVO. Die Datenverarbeitung erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes. Diese Daten werden ausschließlich für die Durchführung der Sponsoringkampagne MÖGLICHST.nachhaltig gespeichert und verwendet und nach dem Ende der Sponsoringkampagne und gegebenenfalls der Kontaktaufnahme als Gewinner gelöscht, es sei denn, dass gesetzliche oder rechtliche Verpflichtungen eine weitergehende Speicherung erfordern.

Eine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung dieser Vereinbarung notwendig ist oder in sonstiger Weise zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO erforderlich ist oder die SVO hinsichtlich der Weiterleitung ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO aufweisen kann (Berichterstattung hierüber, Preisverleihung, Veröffentlichung auf der Homepage, Werbung für das Gewinnspiel, etc.). Die teilnehmenden Vereine haben jederzeit die Möglichkeit, ihre personenbezogenen Daten sperren oder löschen zu lassen. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich die Daten, zu deren Aufbewahrung die SVO gesetzlich verpflichtet ist.

Wünscht ein Teilnehmer die Sperrung oder Löschung seiner Daten, ist eine weitere Teilnahme an der Sponsoringkampagne MÖGLICHST.nachhaltig nicht mehr möglich.

Es gilt die Datenschutzerklärung: www.svo.de/datenschutz