Sponsoring

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen "MÖGLICHST.vereint"

Präambel

Sponsor der MÖGLICHST.vereint-Kampagne ist die SVO Holding GmbH (Sprengerstraße 2, 29223 Celle, www.svo.de/impressum/), deren Tochtergesellschaften u. a. regionaler Energie- und Wasserversorger in den Landkreisen Celle und Uelzen ist, den Breitbandausbau und den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreibt. 
Im Folgetext wird die SVO Holding GmbH als SVO benannt. 

Dies sind die Teilnahmebedingungen für die Kampagne MÖGLICHST.vereint. Teilnahmeberechtigte können sich bewerben und im Online-Voting-Wettbewerb Stimmen für ihre Vereinsprojekte und-mannschaften sammeln. Die Vereinsprojekte, die die meisten Stimmen auf sich vereinen, erhalten Sponsorengelder in Höhe von je 1.000 Euro für ihre Mannschaftstrikots.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigung

a.    Mit seiner Bewerbung erklärt sich die teilnehmende Mannschaft mit den Teilnahmebedingungen in vollem Umfang einverstanden. Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Ausschreibung dargestellten Regelungen und Beschreibungen.

b.    Die Bewerber stimmen bei der Einreichung der Bewerbung zu, dass Sie sich für ein Trikotsponsoring Ihrer Mannschaft für 12 Monate bewerben. Die Bewerbung beinhaltet alle wichtigen Daten im aufgeführten Bewerbungsformular, ein Mannschaftsfoto sowie eine kurze Beschreibung, warum gerade diese Mannschaft einen neuen Trikotsatz benötigt. Die Bewerbermannschaften bestätigen mit ihrer Bewerbung, dass Sie mit dem Gewinn in Eigenregie Trikotsätze beschaffen und für 12 Monate (Spielsaison 2024/2025) das Logo der SVO großflächig auf der Vorderseite der Trikots platzieren.

c.    Teilnahmeberechtigt sind:

  • eingetragene Vereine gem. § 55 ff. BGB 
  • Je Vereinssparte darf sich nur eine Mannschaft bewerben.

Alle teilnehmenden Vereine müssen ihren Sitz im Versorgungsgebiet (Landkreis Celle, Stadt Celle, Landkreis Uelzen, Gemeinde Wietzendorf) der SVO haben. 

Nicht teilnahmeberechtigt sind

  • Einzelsportler/-innen
  • Politische Parteien und ihnen nahestehende Organisationen.
  • Vereine, Institutionen oder Einrichtungen mit religiöser oder politischer Ausrichtung, die verfassungsschutzrechtlich behandelt werden oder bei denen Zweifel an ihrer Grundgesetzkonformität bestehen.
  • Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ruf oder dem Ansehen der SVO schaden können.

d.    Jede Mannschaft muss von einem vertretungsberechtigten Vereinsvorstand, Koordinator/-in oder Projektleiter/-in gegenüber der SVO als autorisierte Ansprechperson angemeldet werden und wird von diesem vertreten. Die Ansprechperson versichert, bevollmächtigt zu sein, wahrheitsgemäß und in dem Interesse seines Vereins gegenüber der SVO zu handeln. 

e.    Die teilnehmenden Mannschaften müssen das Trikotsponsoring innerhalb der ersten sechs Monate der Spielsaison 2024/2025 nach Zusage des Sponsorings umgesetzt haben, um Anspruch auf die zugesagten Beträge zu haben.

f.    Die ersten zehn Mannschaften mit den meisten Stimmen gewinnen ein Trikotsponsoring in Höhe von jeweils 1.000,00€. Dazu wird mit den gewonnenen Mannschaften ein Sponsoringvertrag abgeschlossen, der folgende zu tragende Werbegegenleistungen beinhaltet:

  • SVO-Logoplatzierung großflächig im Frontbereich des  Vereinstrikot 
  • prominente SVO-Logoplatzierung auf der Landingpage der Mannschaft für 12 Monate 
  • Erwähnung der SVO als Trikotsponsor in allen Publikationen über die Mannschaft im Zusammenhang zu MÖGLICHST.vereint.

g.    Erfolgt kein Logohinweis der SVO oder wird das Logo vorzeitig entfernt, kann die SVO die Auszahlung der Sponsoringsumme verweigern oder zurückfordern.

h.    Jeder Verein hat die Möglichkeit, eine Mannschaft aus jeder Sparte zu melden. Sollte es zu mehrfachen Bewerbungen aus einer Vereinssparte kommen, wird die SVO per Los eine Mannschaft für die Abstimmungsrunde auslosen. Die Bewerbungsunterlagen werden durch die SVO auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung über die Teilnahme erfolgt durch die SVO gemäß den Teilnahmebedingungen. 

i.    Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Seite www.svo.de/moeglichst-vereint. Dort wird die Bewerbung inklusive eines Mannschaftsfotos hochgeladen. Außerdem muss die Mannschaft begründen, warum sie neue Trikots benötigt. 
Jede Vereinssparte darf lediglich eine Mannschaft durch eine vertretungsberechtigte Person einreichen. 

j.    Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an dem öffentlichen Voting besteht nicht. Jede Mannschaft erhält nach Abschluss der Prüfung der Bewerbungsunterlagen eine E-Mail, die ihm mitteilt, ob die Mannschaft am Voting teilnimmt oder nicht. 
Die zugelassenen Mannschaften sind erst auf der Webseite www.svo.de/moeglichst-vereint sichtbar, sobald die Abstimmung am 24.05.2024 um 10:00 Uhr online geht. Stichtag für das Einreichen der vollständigen Bewerbungsunterlagen ist der 13.05.2024 um 23:59 Uhr. Bewerbungen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig vorliegen, werden nicht berücksichtigt.

k.    Die Voting Phase startet am 24.5.2024 um 10 Uhr geht bis zum 28.05.2024 um 16:00 Uhr, nur in dieser Zeit kann für die Mannschaft abgestimmt werden. Die Abstimmung erfolgt per E-Mail mit Verifizierung. Nach Absenden der Voting-Stimme wird eine Bestätigungs-E-Mail an das angegebene Postfach gesendet. Bitte hier auch den SPAM-Ordner überprüfen. Die Stimme wird nur gewertet, wenn sie über den Link in der E-Mail bestätigt wurde. Jede natürliche Person ab 14 Jahren darf einmal abstimmen (weitere Angaben dazu siehe "Spielregeln").

l.    Nach Ende der Abstimmung teilt die SVO den Gewinnern via 
E-Mail den Ausgang des Votings mit. Zudem erfolgt zeitnah eine öffentliche Bekanntmachung, in der der vollständige Name der Vereinsmannschaft benannt wird.


Auszahlung

Die Zahlung der Sponsoringsumme erfolgt nach Zahlungsaufforderung auf das angegebene Konto des Vereins. Die Zahlungsaufforderungen müssen spätestens drei Monate nach erfolgter Zusage der Sponsorengelder bei der SVO eingegangen sein.


Die gewinnenden Mannschaften verpflichten sich, das Trikotsponsoring innerhalb der ersten 6 Monate nach Erhalt der Summe umzusetzen und die Sponsoringgelder für den angegebenen Zweck einzusetzen.
Von den Mannschaften werden Fotonachweise zur Umsetzung des Trikotsponsorings von der SVO angefordert. Die bis zu dem jeweiligen Zeitpunkt ausgegebene Sponsoringsumme muss in diesen Fällen durch Verwendungsnachweise (Belege) nachgewiesen werden können. Demzufolge sind die Belege und Zahlungsnachweise rechtskonform aufzubewahren.


Bei missbräuchlicher Mittelverwendung durch den Zuwendungsempfänger erfolgt eine Rückforderung der bereits ausgezahlten Mittel. Bereits geleistete Zahlungen werden für den Fall, dass keine Umsetzung innerhalb der ersten sechs Monate erfolgt, zurückgefordert.


Persönlichkeitsrechte / Urheberrechte

Der Verein versichert, dass er über alle Rechte am eingereichten Foto verfügt, dass das Foto frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Foto veröffentlicht wird. Bei Bildern mit Kindern und Jugendlichen ist von der Person, die die Bewerbung bei der SVO einreicht, vor der Übersendung des Fotos die Einwilligung aller Erziehungsberechtigten einzuholen.

Diese Person sichert außerdem zu, kein Material zu übermitteln, dass gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt die Person die SVO von allen Ansprüchen frei.

Verantwortlich für den Inhalt des Bildes ist ausschließlich die Person, die die Bewerbung bei der SVO einreicht.

Pflichtgemäßes Verhalten

Organisationen oder Personen, bei denen der erhebliche Verdacht besteht, die Aktion in unrechtmäßiger Art und Weise zu beeinträchtigen, sich durch Manipulationen unberechtigt Vorteile zu verschaffen oder in sonstiger Weise die Aktion negativ oder entgegen den Teilnahmebedingungen beeinflussen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

Branchenexklusivität

Der teilnehmende Verein sichert der SVO zu, dass er mit keinem anderen Unternehmen in der Energieversorgung eine Sponsoring-Vereinbarung für ein Trikotsponsoring abgeschlossen hat. 

Rücktritt

Im Falle eines Rücktritts von der Bewerbung an der MÖGLICHST.vereint-Kampagne genügt eine E-Mail der teilnehmenden Mannschaft an die SVO (moeglichst@svo.de). Bereits erhaltene Stimmen verlieren ihre Gültigkeit.
 

Eigentumsrechte bei beschafften Gütern

Die Trikots, die mit den bewilligten Mitteln erworben werden, gehen in das Eigentum des teilnehmenden Vereins über. 
 

Aussetzung des Wettbewerbs

Die Sponsoringkampagne „MÖGLICHST.vereint“ und die dargestellten Teilnahmebedingungen können teilweise oder in Gänze jederzeit von der SVO geändert sowie ganz oder zeitweise beendet werden.
 

Haftungsbeschränkungen

Die SVO haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Trikotsponsorings entstehen. 
 

Umgang mit personenbezogenen Daten

Im Rahmen der Sponsoringkampagne „MÖGLICHST.vereint“ werden gegebenenfalls und ausschließlich für die Durchführung der Kampagne notwendige, personenbezogene Daten erhoben (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, eingereichte Bilder). Verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist die SVO.

Die Datenverarbeitung erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes. Diese Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Sponsoringkampagne MÖGLICHST.vereint gespeichert und verwendet und nach dem Ende der Sponsoringkampagne und ggf. der Kontaktaufnahme als Gewinner gelöscht, es sei denn, dass gesetzliche oder rechtliche Verpflichtungen eine weitergehende Speicherung erfordern.

Eine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung dieser Vereinbarung notwendig ist oder in sonstiger Weise zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO erforderlich ist oder die SVO hinsichtlich der Weiterleitung ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO aufweisen kann (Berichterstattung MÖGLICHST.vereint, Preisverleihung, Veröffentlichung auf der Webseite, Werbung für das Gewinnspiel, etc.).

Die teilnehmenden Mannschaften haben jederzeit die Möglichkeit, ihre personenbezogenen Daten sperren oder löschen zu lassen. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich die Daten, zu deren Aufbewahrung die SVO gesetzlich verpflichtet ist.

Wünscht eine Mannschaft die Sperrung oder Löschung ihrer Daten, ist eine weitere Teilnahme an der Abstimmung naturgemäß nicht mehr möglich.

Es gilt die Datenschutzerklärung