Häufige Fragen zur Rechnung

So berechnet die SVO Ihren Abschlag

Abschlag regelmäßig prüfen

Energieversorger und Verbände wie der Deutsche Mieterbund raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, Geld für Energiekosten-Nachzahlungen zurückzulegen bzw. ihre Abschläge für Energie zu erhöhen. Abschläge sind Beträge, die man monatlich für Warmwasser und Heizung, aber auch für Strom bezahlt. Für eine Nachzahlung muss man allerdings nicht zwingend mehr Energie verbrauchen als im Vorjahr. Es genügen zurzeit schon gestiegene Energiepreise, wie sie seit Monaten an den Märkten herrschen. In vielen Fällen werden Abschläge - unabhängig von Preiserhöhungen - erst mit der nächsten Jahresabrechnung angepasst. 

Wer Nachzahlungen abmildern oder möglichst verhindern will, sollte daher jetzt prüfen, ob die monatlich gezahlten Beträge die tatsächlichen Energiekosten decken, oder ob die Abschläge erhöht werden müssen: Diese sogenannten „Abschlags-Checks“ lassen sich in der Regel online schnell durchführen, die monatlichen Überweisungen sind ebenfalls online leicht anzupassen.
Besuchen Sie dafür das SVO-Kundenportal.

Wie setzt sich mein Abschlag zusammen? 

Die monatlichen Abschlagszahlungen berechnet die SVO aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Erdgas und den aktuellen Energiekosten. Als Grundlage dafür dient der SVO Ihr Verbrauch des vergangenen Jahres.

Einmal pro Jahr werden Ihre gezahlten Abschläge mit den Kosten Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs verrechnet. Waren Ihre Abschlagszahlungen in der Vergangenheit zu hoch, erhalten Sie eine Gutschrift, die mit Ihrer nächsten Abschlagszahlung verrechnet wird. Waren die Abschlagszahlungen zu niedrig, wird eine Nachzahlung fällig. 

Nachzahlungen vermeiden

Der Krieg in der Ukraine und die willkürlichen Kürzungen russischer Gaslieferungen haben eine Krise auf den internationalen Energiemärkten in einem nie dagewesenen Ausmaß ausgelöst. Das stellt die SVO als lokales Versorgungsunternehmen vor enorme Herausforderungen. Die Großhandelspreise haben sich vervielfacht. Diesen Anstieg konnte die SVO abfedern: durch vorausschauende Planung und langfristigen Energieeinkauf. Allerdings kann sich auch die SVO dieser Energiepreisexplosion nicht entziehen und ist deshalb gezwungen, einen Teil der Preissteigerungen im Einkauf an Kundinnen und Kunden weiterzugeben. 

Warum wurden Abschläge im Jahr 2022 automatisch angepasst?

Um Kundinnen und Kunden der SVO zu schützen, erfolgt mit aktuellen Preismitteilungen grundsätzlich auch eine automatische Abschlagsanpassung. Ziel war es, hohe Nachzahlungsforderungen zu vermeiden. Die Anpassung erfolgt auf Basis gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben. Die Kundinnen und Kunden mussten dafür nicht tätig werden. Zentrales Element der Neuberechnung war der Preisanpassungsfaktor. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen altem und neuen Arbeitspreis. Sollte ein Abschlag doch einmal zu hoch angesetzt worden sein, bekommen Kundinnen und Kunden das zu viel gezahlte Geld über die Jahresverbrauchsabrechnung zurück. Das ist natürlich auch der Fall, wenn ein Kunde am Ende weniger Energie verbraucht als rechnerisch ermittelt.

Wie funktioniert die Berechnung der Zählerstände?

Zählerstände werden immer zum Jahreswechsel im Rahmen der Zählerselbstablesung erfasst. Auf Basis dieser Angabe(n) erstellt die SVO die Jahresverbrauchsabrechnung. Ändert sich im Laufe des Jahres der Preis, werden die entsprechenden Zählerstände zu dem jeweiligen Stichtag rechnerisch ermittelt. Grundlage dafür ist im Regelfall der Vorjahresverbrauch. Bei der anteiligen Berechnung des Verbrauchs fließt mit ein, dass der Großteil des Erdgases in den kälteren Monaten des Jahres verbraucht wird. Beim Stromverbrauch ist die Berechnung einfacher: Der Vorjahresverbrauch wird einfach durch 365 Tage geteilt und dann mit der anteiligen Zahl der Tage multipliziert. Eine Zwischeneingabe des Zählerstands im Kundenportal ist nicht erforderlich – aber bei Bedarf einmal pro Monat (rückwirkend für max. einen Monat) möglich.

Grundversorgung oder Festpreisprodukt: Wann erfolgen Preisanpassungen?

Im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung gibt es Tarife (z.B. SVO Erdgas | klassisch) mit kurzer Kündigungsfrist. Neukunden im Versorgungsgebiet der SVO fallen automatisch in diesen Tarif, wenn sie aktiv keinen anderen Vertrag abschließen. Darüber hinaus bietet die SVO auch Festpreisprodukte mit 12-monatiger Preisgarantie an. Die Preisgarantie ist eingeschränkt, weil unter anderem steuerliche Anteile nicht abgedeckt sind werden. Bei den Festpreisprodukten erfolgen Preisanpassungen laufend - und zwar immer dann, wenn bei einem bestimmten Kundenkreis die Preisgarantie ausläuft (also einmal jährlich). In den Produkten der Grund- und Ersatzversorgung erfolgen Preisanpassungen immer „auf einen Schlag“ für alle Kundinnen und Kunden zu einem bestimmten Datum.

Beispiel: Anpassung im Tarif SVO Erdgas | klassisch zum 1. November 2022

Rund 10 Prozent aller SVO-Kundinnen und -Kunden haben ihren Abschlag deshalb bereits selbstständig erhöht. Das ist toll! Für alle anderen übernimmt das jetzt die SVO: Mit der Preisanpassung zum 1. November 2022 im Tarif SVO Erdgas | klassisch hat die SVO alle monatlichen Abschläge geprüft und individuell neu berechnet. Dieser Berechnung liegt in diesem Tarif ein Preisanpassungsfaktor von 2,2 zugrunde. 

Abschlag brutto (Arbeitspreis) alt ohne Grundpreis x Faktor (Preisanpassungsfaktor bei Erdgas 2,2) = Abschlag brutto neu ohne Grundpreis
Abschlag brutto (Arbeitspreis) neu + Grundpreis = Gesamtabschlag brutto neu

Nach dieser Formel ergibt sich folgende Beispielrechnung für Erdgas:

Gemessener Verbrauch im Jahr 2021: 21.773 kWh
Abschlag brutto aktuell: 175 Euro / Monat
Grundpreis: 10 Euro / Monat (gerundet, für alle Erdgaskunden gleich)
Faktor (Preisanpassungsfaktor = Abschlagsfaktor): 2,2
(175-10) x 2,2 = 363
Abschlag brutto neu: 363 + 10 = 373 Euro / Monat

Unter folgenden Bedingungen hatte die SVO zum 1. November 2022 den Abschlag automatisch angepasst: 

  • Bei Kunden, bei denen der aktuelle Abschlag zwischen 1 und 14 Euro pro Monat lag, wurde ein neuer Mindestabschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat festgelegt.
  • Kunden, die zwar bereits ihren Abschlag erhöht hatten, allerdings nicht um den oben genannten Faktor, haben mit der Information zur Preisanpassung auch eine Abschlagsanpassung erhalten. 
  • Kunden, die ihren Abschlag entweder selbstständig gesenkt hatten oder deren Verbrauch gesunken ist und deshalb ein niedrigerer Abschlag zu erwarten wäre, erhielten neben der Preisanpassung eine Information darüber, ihren bisherigen Abschlag weiterzuzahlen.

Was ist mit meinem aktuellen Abschlag? 

Ihren aktuellen Abschlag hat die SVO nicht verändert, um angesichts der nach wie vor hohen Beschaffungspreise für Strom und Erdgas das Risiko von Nachzahlungen für Sie zu minimieren.

Für Ihre bisher gezahlten Abschläge gilt: Innerhalb der Jahresverbrauchsabrechnung werden gezahlte Abschläge und tatsächlicher Verbrauch verrechnet. Haben Sie zu viel gezahlt, erhalten Sie selbstverständlich Geld zurück.  

Ihr Abschlag für das Lieferjahr 2023 wird neu berechnet. Sie müssen nichts tun und erhalten automatisch eine angepasste Abschlagsberechnung mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. 

Nach dem Inkrafttreten der Energiepreisbremsen zum 1. März wird die SVO Ihren Abschlag korrigieren. Grundlage dafür ist Ihr im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch. Ihr Abschlag bildet die Energiepreisbremsen dann entsprechend ab: 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs werden zu den Preisen der Energiepreisbremse abgerechnet; die übrigen 20 Prozent Ihres Verbrauchs werden zu dem Preis berechnet, der in Ihrem Strom- oder Gasliefervertrag steht.