Wasserstörung in Beckedorf und Steddorf Aktuell gibt es in Beckedorf und Steddorf eine Wasserstörung. Die Fehlerstelle ist lokalisiert und es wurde mit der Reparatur begonnen. Die Mitarbeiter der CUN sind vor Ort und bemühen sich um eine schnelle Behebung der Störung Ihre Netzleitstelle, 24/07 für sie da  mehr erfahren

24-Stunden-Lieferantenwechsel: Das ändert sich ab dem 6. Juni 2025

Ab dem 6. Juni 2025 wird der Wechsel des Stromanbieters für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich einfacher: Der neue Anbieter muss den Strom innerhalb von 24 Stunden an Werktagen liefern können, sofern Ihr Vertrag gekündigt wurde. Möglich macht das eine neue Regelung der Bundesnetzagentur, die alle Energieversorger ab diesem Datum umsetzen müssen. Grundlage dafür ist der § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Ziel ist es, den Anbieterwechsel schneller, einfacher und verbraucherfreundlicher zu gestalten – ganz im Sinne eines modernen und wettbewerbsfähigen Energiemarkts.

Kurz & knapp: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Schneller Wechsel: Der Anbieterwechsel ist künftig innerhalb eines Werktages möglich, sobald Sie den Vertrag gekündigt haben.
  • Mehr Flexibilität: Sie können bei Bedarf unkomplizierter zu einem neuen Stromversorger wechseln.
  • Keine Rückwirkung mehr: Rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen sind nicht mehr erlaubt.
  • Wichtig für den Wechsel: Die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) Ihres Stromanschlusses wird für den Wechsel benötigt. Diese finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
  • Transparenz durch Gesetz: Ihr aktueller Stromanbieter ist verpflichtet, Ihnen die MaLo-ID auf der Rechnung auszuweisen.
  • Vertragsfristen bleiben bestehen: Auch mit dem schnellen Wechsel gelten weiterhin Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten.

Was Sie ab dem 6. Juni beachten sollten

Der neue Lieferantenwechsel ist ein echter Fortschritt – doch ein paar Dinge sollten Sie weiterhin im Blick behalten, damit alles reibungslos läuft:

1. Der Wechseltermin muss in der Zukunft liegen

Planen Sie einen Umzug oder möchten Sie den Anbieter wechseln? Dann gilt: Melden Sie dies rechtzeitig, mindestens 14 Tage im Voraus.
Rückwirkende Änderungen sind nicht mehr möglich. Wer zu spät kündigt oder umzieht, rutscht automatisch in die meist teurere Grundversorgung.

2. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen beachten

Die neue 24-Stunden-Regel betrifft nur die technische Umsetzung des Wechsels – Ihre bestehenden Vertragsbedingungen bleiben unverändert. Prüfen Sie daher Ihre Kündigungsfristen und Laufzeiten, bevor Sie den Wechsel beantragen.

3. MaLo-ID bereithalten

Für einen schnellen und fehlerfreien Wechsel brauchen Sie die sogenannte MaLo-ID – eine elfstellige Nummer, die jeder Verbrauchsstelle eindeutig zugeordnet ist. Sie finden sie ganz einfach auf Ihrer Stromrechnung.
Diese Nummer hilft dem neuen Anbieter, Ihre Adresse korrekt zuzuordnen und den Wechsel reibungslos umzusetzen.

Ihre Fragen - unsere Antworten

Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Versorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen.
An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels.

Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es.

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist nur an Werktagen möglich. An Wochenenden oder Feiertagen wird der Wechselantrag nicht bearbeitet und die Stromlieferung durch den neuen Stromanbieter erfolgt erst am Montag bzw. Dienstag.

Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die MaLo-ID relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Stromrechnung. 

Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen Sie künftig mindestens 14 Tage im Voraus melden.

Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend.

Melden Sie den Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird. 

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können anschließend jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln. Der Verbrauch wird dennoch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden. 

Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung von mindestens 14 Tagen im Voraus stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Hier können Sie weitere Informationen abrufen und Kontakt aufnehmen.

Die neuen Regelungen gelten sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Vermieterinnen und Vermieter.