Häufige Fragen zur Rechnung

So prüfen Sie Ihre Rechnung

So prüfen Sie Ihre SVO-Rechnung

Sie haben eine Rechnung von der SVO erhalten und zweifeln an der Richtigkeit? Niemand ist perfekt - und Fehler passieren. Auch der SVO. Dennoch: Bevor Sie deshalb Kontakt zur SVO aufnehmen, prüfen Sie bitte folgende Dinge:

1. Prüfen Sie Ihre Zahlungen

In der Rechnung werden unter „gezahlte Abschläge“ nur die von der SVO geforderten und von Ihnen gezahlte Abschläge aufgeführt, nicht jedoch die von Ihnen tatsächlich geleisteten Zahlungen.

Rechenbeispiel:
Abschlagshöhe monatlich 130,00 Euro x 12 Monate = 1.560,00 Euro (=geforderte Abschlagsbeträge)

Wenn Sie zu viel oder zu wenig Abschläge gezahlt haben, wird die Differenz als zusätzliches Guthaben (im Beispiel 92,00 Euro) oder als noch fälliger Rechnungsbetrag ausgewiesen.

Beachten Sie auch,

  • dass zur Erstellung der Jahresabrechnung alle Zahlungen bis 18. Januar berücksichtigt werden.
  • dass Abschläge rückwirkend am letzten Werktag im Monat zur Zahlung fällig sind.
  • dass alle eingehenden Zahlungen zunächst auf die älteste Forderung verbucht werden.
  • Das bedeutet: Wenn Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag erteilt haben und dieser durchgängig weiterläuft, werden diese Zahlungen nicht auf die Abschläge verbucht, sondern auf die letzte Jahresabrechnung, sofern diese noch aussteht.
  • Haben Sie die Zahlungen unter Angabe der korrekten Kundennummer und das entsprechende Vertragskonto getätigt?

2. Prüfen Sie ihren Verbrauch

  • Sind die Angaben der Zählerstände in Ihrer Rechnung richtig?
  • Haben Sie dem Netzbetreiber Ihre Zählerstände zum Jahreswechsel mitgeteilt?
  • Wurde in den vorhergegangenen Rechnungen der Zählerstand rechnerisch ermittelt (Legende beachten)?
  • Gab es im vergangenen Jahr besondere Ereignisse, die Ihren Energieverbrauch beeinflusst haben, wie etwa ein Wasserschaden (Trocknungsgeräte!), Arbeit im Homeoffice, Kinderbetreuung? Wie alt sind Ihre Geräte?

Bitte beachten Sie, dass es sich der Kenntnis der SVO entzieht, wie Ihr Verbrauch zustande kommt. Die SVO erstellt eine Abrechnung auf Grundlage der Zählerstände, die ihr vorliegen.

3. Wenn Sie aus- oder umgezogen sind:

  • Wurde der Aus- oder Umzug rechtzeitig mitgeteilt?
  • Haben Sie Ihre Zählerstände mitgeteilt?
  • Haben Sie der SVO eine neue Rechnungsadresse mitgeteilt?