
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Was ist das BEHG?
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) spielt eine zentrale Rolle in der deutschen Klimapolitik. Es trat am 1. Januar 2021 in Kraft und regelt den nationalen CO₂-Emissionshandel für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und später auch Kohle. Das Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen durch einen Preis auf CO₂-Emissionen zu reduzieren und umweltfreundliche Alternativen zu fördern.
Wie funktioniert der nationale CO₂-Emissionshandel?
Im Rahmen des BEHG sind Unternehmen, die fossile Brennstoffe vertreiben (wie Energieversorger und Mineralölhändler), verpflichtet, Emissionszertifikate zu erwerben. Diese Zertifikate erlauben es ihnen, eine bestimmte Menge CO₂ auszustoßen. Je mehr CO₂ ein Brennstoff emittiert, desto mehr Zertifikate werden benötigt – und desto teurer wird der Brennstoff.
Der Preis für CO₂ ist gesetzlich festgelegt und steigt schrittweise:
2021: 25 €/Tonne CO₂
2022: 30 €/Tonne
2023: 35 €/Tonne
2024: 45 €/Tonne
Ab 2025: 55 €/Tonne (danach ist ein Auktionssystem geplant)
Wer ist vom BEHG betroffen?
Das BEHG betrifft Anbieter von Brennstoffen, wie zum Beispiel:
Energieversorger
Mineralölunternehmen
Heizöl- und Gasanbieter
Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht direkt verpflichtet, Zertifikate zu kaufen – die zusätzlichen Kosten werden jedoch in Form höherer Energiepreise (wie beim Tanken oder Heizen) weitergegeben.
Was bedeutet das BEHG für Haushalte?
Für private Haushalte kann das BEHG zu spürbaren Mehrkosten beim Heizen mit fossilen Energien oder beim Kraftstoff führen. Die Preisentwicklung macht klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, Elektromobilität, Ökostrom oder Gebäudedämmung wirtschaftlich attraktiver.
Der Staat bietet Kompensationen und Förderprogramme an – zum Beispiel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder den Klimabonus für Haushalte mit niedrigem Einkommen.