MÖGLICHST.nachhaltig

Teilnahmebedingungen

Präambel

Ausrichter der Kampagne „MÖGLICHST.nachhaltig“ ist die SVO Holding GmbH (nachfolgend „SVO“ genannt), Sprengerstraße 2, 29223 Celle (https://www.svo.de/impressum/)

Mit dieser Aktion möchte die SVO Projekte von Vereinen aus dem Versorgungsgebiet der SVO-Gruppe (siehe Ziffer 1.1.b) unterstützen und gleichzeitig den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen fördern. Hierfür verlost die SVO einen Trinkwasserspender AP40 von coffee perfect GmbH im Wert von über 3.000 € inklusive einem Unterschrank, Lieferung und Installation.
Der AP40 - Schlank und elegant

1. Teilnahmebedingungen

1.1 Teilnahmeberechtigung:

a. Mit seiner Bewerbung zur Teilnahme erklärt sich der teilnehmende Verein mit den Teilnahmebedingungen in vollem Umfang einverstanden. Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Ausschreibung dargestellten Regelungen und Beschreibungen.

 

b. Teilnahmeberechtigt sind:

· eingetragene Vereine (gem. 55 ff. BGB), die ihren Sitz im Versorgungsgebiet der SVO (Landkreis Celle, Stadt Celle, Landkreis Uelzen, Gemeinde Wietzendorf) haben, ein Projekt einreichen, welches im Versorgungsgebiet der SVO liegt und unter „Ausschluss der Teilnahme“ (siehe 1.1 c9) fallen.

c. Von der Teilnahme sind ausgeschlossen:

· Projekte, deren Umsetzung der Unterstützung einer Einzelperson dient -, oder die rein wirtschaftliche Zwecke verfolgen (keine Gemeinnützigkeit/Gemeinwohl)

· Politische Parteien und ihnen nahestehende Organisationen.

· Vereine und Projekte mit religiöser oder politischer Ausrichtung, die verfassungsschutzrechtlich behandelt werden oder bei denen Zweifel an ihrer Grundgesetzkonformität bestehen.

· Vereine und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ruf oder dem Ansehen der SVO schaden können.

· Jeder teilnehmende Verein darf nur eine Bewerbung einreichen.

d. Vertretungsberechtigung bei der Bewerbung:

· Jeder Verein muss von einem Vertretungsberechtigten (Vorstand iSd § 26 BGB oder durch Vollmacht) gegenüber der SVO als Ansprechperson angemeldet werden. Die Ansprechperson versichert, ordnungsgemäß bevollmächtigt zu sein, wahrheitsgemäß und in dem Interesse seiner Projektpartner gegenüber der SVO zu handeln.

e. Gewinnanspruch und Verfall des Anspruchs

Die ersten fünf Vereine mit den meisten Stimmen gewinnen einen Trinkwasserspender AP40 von coffee perfect GmbH.

Die teilnehmenden Vereine müssen im Falle des Gewinns innerhalb von drei Monaten nach direkter Terminabstimmung mit der coffee perfect GmbH den Trinkwasserspender mit dem Podest an dem geplanten Ort aufgestellt haben (Abschluss des Projektes). Nach Fristablauf entfällt die Gewinnzusage ersatzlos.

f. Registrierung zur Teilnahme:

· Ein Verein kann maximal ein Projekt auf der Votingplattform www.svo.de/moeglichst-nachhaltig veröffentlichen.  

· Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Seite www.svo.de/moeglichst-nachhaltig . Dort wird die Bewerbung inklusive eines Vereinsbildes hochgeladen. Außerdem muss der Verein in einem kurzen Text begründen, warum sie den Trinkwasserspender benötigt.
Sollte es zu mehrfachen Projekteinreichungen durch einen Verein kommen, wird die SVO ein Projekt für die Abstimmungsrunde auswählen. Die Bewerbungsunterlagen werden durch die SVO auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung über die Teilnahme erfolgt durch die SVO gemäß den Bedingungen

· Nach Bewerbungsende werden die teilnehmenden Vereinsbewerbungen gesichtet und gemäß den Teilnahmebedingungen für das Voting ausgewählt. Die zugelassenen Vereine werden für die Voting-Plattform textlich aufbereitet und für die Abstimmungsrunde termingerecht veröffentlicht. Von jedem teilnehmenden Verein wird durch die SVO jeweils ein Projekt auf der Votingplattform veröffentlicht.

· Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an dem öffentlichen Voting besteht nicht.

 · Jeder Verein erhält nach Abschluss der Prüfung der Unterlagen eine E-Mail, die ihm mitteilt, ob der Verein am Voting teilnimmt oder nicht. Die zugelassenen Vereine sind erst auf der Homepage www.svo.de/moeglichst-nachhaltig sichtbar, sobald die Abstimmung am 04.12.2025 um 10 Uhr online geht.

· Stichtag für das Einreichen der vollständigen Bewerbungsunterlagen ist der 30.11.2025. Bewerbungen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig vorliegen, werden nicht berücksichtigt.

g. Votingzeitraum, Abstimmung:

Die Voting Phase ist vom 04.12.2025 10:00 Uhr bis 08.12.2025 10:00 Uhr, nur in dieser Zeit kann abgestimmt werden. Die Abstimmung erfolgt per E-Mail mit Verifizierung. Nach Absenden der Voting-Stimme wird eine Bestätigungs-E-Mail an das angegebene Postfach gesendet. Bitte hier auch den SPAM-Ordner überprüfen. Die Stimme wird nur gewertet, wenn sie über den Link in der E-Mail bestätigt wurde. Jede natürliche Person ab 14 Jahren darf einmal abstimmen.

Nach Ende der Abstimmung teilt die SVO den Gewinnern via

E-Mail den Ausgang des Votings mit. Zudem erfolgt zeitnah eine öffentliche Bekanntmachung, in der der vollständige Name der Vereinsmannschaft benannt wird. 

1.2  Ausgabe Gewinn Trinkwasserspender AP40:

·        Die gewinnenden Vereine erhalten einen Trinkwasserspender AP40 von der Firma coffee perfect GmbH (im Wert von über 3.000 €), inklusive Lieferung und Installation. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Trinkwasserspenders muss ein Frischwasseranschluss, sowie ein Stromanschluss an der gewünschten Position des Trinkwasserspenders erfordern.
Die Ausgabe des Gewinns erfolgt direkt über die Firma coffee perfect GmbH, zu einem abgestimmten Termin (siehe 1.1 e).  

Die gewinnenden Vereine verpflichten sich, innerhalb der ersten 12 Wochen/drei Monate Kontakt zu der Firma coffee perfect GmbH aufzunehmen, einen Installationstermin zu vereinbaren, eine Installations-CO2 Flaschen vorhanden ist (können über den Webshop von coffee perfect GmbH erworben werden). Daten zu dem Gerät sind hier zu finden: Der AP40 - Schlank und elegant

Zu dem Gewinn des Trinkwasserspender AP40 wird außerdem noch ein Unterschrank Side mit den Maßen 330x919x60mm ausgeliefert (mit SVO-Logo).  

Hinweis: Für den bestimmungsgemäßen und dauerhaften Betrieb des gewonnenen Trinkwasserspenders wird eine regelmäßige Wartung empfohlen. Der Abschluss eines Wartungsvertrags kann zur Sicherstellung der Funktionalität und Hygiene des Geräts beitragen. Der Abschluss eines solchen Vertrags ist jedoch freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel oder die Inanspruchnahme des Gewinns.

1.3  Zusicherung des Vereins

Der Verein sichert zu, dass er im Fall der Aushändigung des Gewinns der SVO ein Foto zusendet, auf dem die Umsetzung/ Inbetriebnahme des Trinkwasserspender AP40 ersichtlich ist.

Der Verein versichert, dass er über alle Rechte am eingereichten Foto verfügt, dass das Foto frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Foto veröffentlicht wird. Bei Bildern mit Kindern und Jugendlichen ist von der Person, die die Bewerbung bei der SVO einreicht, vor der Übersendung des Fotos die Einwilligung aller Erziehungsberechtigten einzuholen. Diese Person sichert außerdem zu, kein Material zu übermitteln, dass gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt die Person die SVO von allen Ansprüchen frei.
Verantwortlich für den Inhalt des Bildes ist ausschließlich die Person, die die Bewerbung bei der SVO einreicht.

Der teilnehmende Verein sichert der SVO zu, dass er mit keinem anderen Unternehmen in der Energieversorgung eine Sponsoring-Vereinbarung für das gewonnene Projekt abgeschlossen hat oder in der Vertragslaufzeit abschließen wird. 

1.4 Pflichtgemäßes Verhalten:

Organisationen oder Personen, bei denen der erhebliche Verdacht besteht, die Aktion in unrechtmäßiger Art und Weise zu beeinträchtigen, sich durch Manipulationen unberechtigt Vorteile zu verschaffen oder in sonstiger Weise die Aktion negativ oder entgegen den Teilnahmebedingungen beeinflussen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

1.5  Rücktritt

Im Falle eines Rücktritts von der Bewerbung bei MÖGLICHST.nachhaltig genügt eine E-Mail des teilnehmenden Vereins an die SVO (moeglichst@svo.de). Bereits erhaltene Voting-Stimmen verlieren ihre Gültigkeit.

2  Eigentumsrechte bei beschafften Gütern:

Das gewonnene Produkt „Trinkwasserspender AP40“ von der Firma coffee perfect GmbH, gehen in das Eigentum des teilnehmenden Vereins über.

3 Aussetzung des Wettbewerbs unter den Bedingungen:

Die Kampagne „MÖGLICHST.nachhaltig“ und die dargestellten Teilnahmebedingungen können teilweise oder in Gänze jederzeit von der SVO geändert sowie ganz oder zeitweise beendet werden.

4       Haftungsbeschränkungen:

Die SVO steht nicht für Schäden ein, die aus der Durchführung des Gewinns entstehen.

5  Rechtsweg

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

6   Umgang mit personenbezogenen Daten:

Im Rahmen der Kampagne „MÖGLICHST.nachhaltig“ werden gegebenenfalls und ausschließlich so weit für die Durchführung der Kampagne notwendig, personenbezogene Daten der Teilnehmer erhoben (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, eingereichte Bilder). Verantwortlicher für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer/-innen ist die SVO. Die Datenverarbeitung erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes. Diese Daten werden ausschließlich für die Durchführung der Kampagne MÖGLICHST.nachhaltig gespeichert und verwendet und nach dem Ende der Kampagne und ggf. der Kontaktaufnahme als Gewinner gelöscht, es sei denn, dass gesetzliche oder rechtliche Verpflichtungen eine weitergehende Speicherung erfordern. Eine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung dieser Vereinbarung notwendig ist oder in sonstiger Weise zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO erforderlich ist oder die SVO hinsichtlich der Weiterleitung ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO aufweisen kann (Berichterstattung hierüber, Preisverleihung, Veröffentlichung auf der Homepage, Werbung für das Gewinnspiel, etc.). Die teilnehmenden Vereine haben jederzeit die Möglichkeit, ihre personenbezogenen Daten sperren oder löschen zu lassen. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich die Daten, zu deren Aufbewahrung die SVO gesetzlich verpflichtet ist.

Wünscht ein Teilnehmer die Sperrung oder Löschung seiner Daten, ist eine weitere Teilnahme an dem Gewinnspiel naturgemäß nicht mehr möglich.

Es gilt die Datenschutzerklärung: www.svo.de/datenschutz