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Energy Sharing

Was ist Energy Sharing? Eine Definition

Energy Sharing bezeichnet die gemeinschaftliche Nutzung und Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in einem definierten räumlichen Zusammenhang unter Nutzung des öffentlichen Stromnetzes. Einfach ausgedrückt: Bürger, Kommunen und kleine Unternehmen schließen sich zu einer Energiegemeinschaft zusammen, produzieren gemeinsam Ökostrom (z.B. mit einer PV-Anlage oder einem Windrad) und teilen diesen Strom untereinander auf.

Anders als bei klassischen Mieterstrommodellen, die auf ein Gebäude oder eine Kundenanlage beschränkt sind, nutzt Energy Sharing das öffentliche Netz und erlaubt so die Versorgung von Teilnehmern über die eigene Straße oder das ganze Quartier hinweg.

Die neue gesetzliche Grundlage: § 42c EnWG

Seit dem 22. Dezember 2025 ist die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft, die mit dem neuen § 42c die rechtliche Grundlage für Energy Sharing in Deutschland schafft. Die Netzbetreiber sind nun dazu verpflichtet, Energy Sharing in ihrem Netzgebiet ab dem 1. Juni 2026 für berechtigte Akteure zu ermöglichen.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Wer darf teilnehmen? Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Gemeinden, öffentliche Einrichtungen sowie Bürgerenergiegesellschaften. Großunternehmen sind ausgeschlossen.

  • Räumliche Grenze: Zunächst ist das Teilen von Strom auf ein Bilanzierungsgebiet beschränkt. Ab 2028 sollen auch benachbarte Gebiete folgen.

  • Vertragliche Basis: Es werden zwei Verträge benötigt: Ein Vertrag zur gemeinsamen Nutzung (regelt die Aufteilung und Vergütung des Stroms innerhalb der Gemeinschaft) und ein Stromliefervertrag für die Reststrommenge, die jeder Teilnehmer zusätzlich von einem frei wählbaren Lieferanten bezieht.

  • Technische Anforderung: Für die Abrechnung ist eine viertelstundenscharfe Messung von Erzeugung und Verbrauch bei allen Teilnehmern erforderlich, was den Einsatz intelligenter Messsysteme (iMSys) voraussetzt.

Wie unterscheidet sich Energy Sharing von anderen Modellen?

Energy Sharing ist nicht das einzige Modell, um Strom gemeinschaftlich zu nutzen. Hier im Vergleich die beiden bekanntesten Alternativen: der klassische Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV).

Mieterstrom

Mieterstrom ist das wohl bekannteste Modell. Hierbei werden Mieter im selben Gebäude oder in einem Quartier mit Strom aus einer lokalen PV-Anlage versorgt. Der Betreiber der Anlage liefert den Strom direkt an die Haushalte – oft gefördert durch das EEG.

  • Das entscheidende Merkmal: Es handelt sich um eine Vollversorgung inklusive Reststrom aus dem öffentlichen Netz, wobei der Preis gesetzlich gedeckelt ist.

  • Der Nachteil: Das Modell ist auf ein Gebäude oder eine Kundenanlage beschränkt und nutzt nicht das öffentliche Netz.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) geht einen Schritt in Richtung Vereinfachung. Hier erhalten mehrere Parteien in einem Gebäude den selbst erzeugten PV-Strom als Ergänzung zu ihrem bestehenden Stromvertrag.

  • Es gibt also keine Vollversorgung, sondern nur den direkt erzeugten Solarstrom. Dafür sind die Lieferantenpflichten geringer und das Modell bürokratisch einfacher umsetzbar.

  • Allerdings bleibt auch die GGV räumlich auf ein Gebäude beschränkt.

Energy Sharing

Energy Sharing auf Basis des neuen §42c EnWG ist das weitreichendste Modell. Es erlaubt die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Netz hinweg – und zwar im gesamten Bilanzierungsgebiet. Das kann eine ganze Gemeinde oder ein Stadtteil sein. Die Teilnehmer erhalten keine Vollversorgung, sondern nur den Anteil des gemeinsam erzeugten Stroms.

  • Der große Vorteil: Durch die Nutzung des öffentlichen Netzes ist der räumliche Radius deutlich größer, und es können sich viel mehr Haushalte beteiligen, auch Mieter und Bewohner von Mehrfamilienhäusern ohne eigene Dachfläche.

In der Praxis werden diese Modelle nebeneinander existieren. Welches für Sie das richtige ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab – ob Sie Eigentümer oder Mieter sind, ob Sie eine eigene PV-Anlage betreiben oder sich einer Gemeinschaft anschließen möchten.

Vorteile und Chancen von Energy Sharing

  • Teilhabe an der Energiewende: Jeder kann aktiv mitmachen, nicht nur Hausbesitzer mit eigenem Dach. Mieter und Bewohner von Mehrfamilienhäusern können so ebenfalls von günstigem, lokal erzeugtem Strom profitieren.

  • Stärkung der lokalen Wirtschaft: Die Wertschöpfung bleibt in der Region. Kommunen und lokale Unternehmen können sich zusammenschließen und unabhängiger von großen Energiekonzernen werden.

  • Entlastung der Stromnetze: Indem Strom dort verbraucht wird, wo er produziert wird, werden die überregionalen Übertragungsnetze entlastet.

  • Neue Geschäftsmodelle: Es entstehen Chancen für Energiegenossenschaften, Stadtwerke und Dienstleister, die den Betrieb und die Abrechnung von Energiegemeinschaften übernehmen können.

Häufige Fragen zu Energy Sharing

Ja, das ist eines der wichtigsten Ziele von Energy Sharing. Mieter können sich einer Energiegemeinschaft anschließen und vom günstigen, lokal erzeugten Strom profitieren, auch wenn sie keine eigene PV-Anlage auf dem Dach haben. Voraussetzung ist ein Smart Meter und die Zustimmung des Vermieters ist in der Regel nicht erforderlich.

Sie brauchen mindestens zwei Teilnehmer (Privatpersonen, KMU oder Kommunen), eine oder mehrere EE-Erzeugungsanlagen im selben Bilanzierungsgebiet und einen Vertrag zur gemeinsamen Nutzung. Praktisch ist es ratsam, sich mit Gleichgesinnten zusammenzutun und professionelle Unterstützung zu suchen.

Das Potenzial ist da, aber nicht automatisch gegeben. Da alle Netzentgelte, Umlagen und Abgaben anfallen, ist die Kostenstruktur ähnlich wie beim normalen Strombezug. Günstiger kann es werden, wenn die Gemeinschaft eigene Erzeugungsanlagen ohne teure Zwischenhändler betreibt und die Netzentgelte zukünftig reduziert werden.

Die SVO ist als Netzbetreiber ihr erster Ansprechpartner. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Energy Sharing in unserem Netzgebiet zu ermöglichen. Wir informieren über die technischen Voraussetzungen, unterstützen bei der Umsetzung und stellen die notwendigen Daten für die Abrechnung bereit.

Ja, genau das ist Energy Sharing. Wenn Sie und Ihre Nachbarn im selben Bilanzierungsgebiet wohnen, können Sie sich zusammenschließen und z.B. den Strom einer gemeinsamen PV-Anlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses oder einer öffentlichen Liegenschaft untereinander aufteilen.

Eine direkte staatliche Förderung (wie reduzierte Netzentgelte oder Prämien) gibt es in Deutschland aktuell noch nicht, anders als in Österreich oder Italien. Die Bundesregierung plant aber, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich derzeit vor allem aus der gemeinsamen Nutzung eigener, günstiger Erzeugungsanlagen.