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Netzentgelte
Was sind Netzentgelte?
Netzentgelte sind Gebühren für die Nutzung der Strom- und Gasnetze. Sie dienen dazu, die Kosten für den Betrieb der Netzinfrastruktur zu finanzieren und sind Bestandteil des Strom- beziehungsweise Gaspreises. Bezahlt werden sie von den Verbrauchern.
In der Praxis zahlen Haushaltskunden die Netzentgelte normalerweise nicht direkt an den Netzbetreiber. Der Strom- oder Gaslieferant stellt sie seinen Kunden über die Energieabrechnung in Rechnung und leitet sie anschließend an den Netzbetreiber weiter. Auf der Strom- oder Gasrechnung werden die Netzentgelte separat ausgewiesen.
Damit sind Netzentgelte vereinfacht gesagt der Preis dafür, dass die Netzinfrastruktur für den Transport von Strom oder Gas bis zum jeweiligen Anschluss genutzt werden kann.
Wer muss Netzentgelte bezahlen?
Netzentgelte müssen grundsätzlich sowohl Haushaltskunden als auch Industrie- und Gewerbekunden bezahlen. Sie fallen für die Nutzung des Strom- oder Gasnetzes an.
Bei Haushalten werden die Netzentgelte in aller Regel über den Strom- oder Gaslieferanten abgerechnet. Der Energieversorger nimmt die entsprechenden Beträge mit der Energierechnung ein und leitet sie an den zuständigen Netzbetreiber weiter.
Verbraucher müssen deshalb normalerweise keine zusätzliche Rechnung für die Netznutzung bezahlen.
Sind Netzentgelte im Strom- und Gaspreis enthalten?
Ja, Netzentgelte sind bereits Bestandteil des Strom- beziehungsweise Gaspreises. Sie werden über den Energieversorger abgerechnet und auf der Rechnung separat ausgewiesen.
Beim Strompreis bilden Netzentgelte damit einen Kostenbestandteil neben weiteren Positionen. Für Verbraucher ist vor allem wichtig: Der Preis auf der Stromrechnung besteht nicht allein aus den Kosten für die eigentliche Energie, sondern enthält auch die Kosten für deren Transport durch das Stromnetz.
Das Gleiche gilt grundsätzlich für Gas. Auch hier sind die Netzentgelte Bestandteil des Gaspreises.
Sind Netzentgelte im Grundpreis enthalten?
Ob Netzentgelte dem Grund- oder Arbeitspreis eines konkreten Energietarifs zugeordnet werden, lässt sich nicht pauschal für jeden Tarif beantworten. Entscheidend ist die Preisgestaltung des jeweiligen Energieversorgers.
Grundsätzlich gilt jedoch: Netzentgelte sind Bestandteil des Gesamtpreises für Strom beziehungsweise Gas und werden auf der Energieabrechnung separat ausgewiesen.
Wer legt die Netzentgelte fest?
Die Höhe der Netzentgelte wird vom jeweiligen Netzbetreiber ermittelt, unterliegt aber der Kontrolle durch die zuständigen Regulierungsbehörden. Grundlage ist eine sogenannte Erlösobergrenze, die für jeden Netzbetreiber regulatorisch berechnet und festgelegt wird.
Der Netzbetreiber darf über seine Netzentgelte insgesamt nicht mehr einnehmen als den für das jeweilige Kalenderjahr vorgegebenen Gesamterlös. Die zulässigen Erlöse werden anschließend nach gesetzlichen Vorgaben auf die jeweiligen Netzebenen und Netznutzer verteilt.
Dadurch können sich die Netzentgelte je nach Verteilnetzbetreiber unterscheiden. Bei den Übertragungsnetzbetreibern gibt es dagegen ein bundeseinheitliches Netzentgelt.
Warum unterscheiden sich Netzentgelte regional?
Netzentgelte können regional unterschiedlich hoch sein, weil jeder Verteilnetzbetreiber eigene zulässige Netzkosten und Erlösobergrenzen hat. Der Netzbetreiber verteilt seine zulässigen Gesamterlöse nach gesetzlichen Vorgaben auf die von ihm betriebenen Netzebenen und Netzfunktionen.
Dadurch können Verbraucher in verschiedenen Netzgebieten unterschiedlich hohe Netzentgelte zahlen, obwohl sie ähnlich viel Strom oder Gas verbrauchen.
Wie hoch die eigenen Netzentgelte für Strom oder Gas tatsächlich sind, können Verbraucher auf ihrer Energieabrechnung nachvollziehen. Dort werden die Netzentgelte separat ausgewiesen. Zusätzlich müssen Netzbetreiber ihre Netzentgelte veröffentlichen.