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Gasbeschaffungsumlage

Was ist die Gasbeschaffungsumlage?

Die Gasbeschaffungsumlage ist eine staatlich eingeführte Maßnahme, die zusätzliche Kosten für Gaslieferanten ausgleicht. Diese Kosten entstehen, wenn Gas auf den Energiemärkten deutlich teurer wird oder kurzfristig Ersatzmengen beschafft werden müssen. Ziel der Umlage ist es, die Gasversorgung in Deutschland sicherzustellen und die Zahlungsfähigkeit der Gasversorger zu stabilisieren.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies: Die Gasbeschaffungsumlage kann den Gaspreis auf der Rechnung erhöhen. Sie wird über den Gaslieferanten abgerechnet und ist Teil des Gesamtpreises für Erdgas.

Die Umlage ist somit ein Preisbestandteil, der die zusätzlichen Kosten aus der Beschaffung von Gas auf alle Kunden verteilt.

Warum gibt es die Gasbeschaffungsumlage?

Die Gasbeschaffungsumlage wurde eingeführt, weil die Preise für Gas auf den internationalen Märkten in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Ursachen dafür sind unter anderem:

  • Unterbrechungen oder Reduzierungen von Gaslieferungen aus dem Ausland

  • Hohe Nachfrage auf den internationalen Gasmärkten

  • Preissprünge an den Großhandelsmärkten für Erdgas

Viele Gasversorger mussten deshalb kurzfristig Gas zu deutlich höheren Preisen einkaufen. Ohne die Umlage hätten sie diese Kosten nicht tragen können, was zu Versorgungsengpässen oder Zahlungsausfällen führen könnte. Die Umlage verteilt die Mehrkosten fair auf alle Verbraucher und trägt so zur Sicherung der Gasversorgung bei.

Wer zahlt die Gasbeschaffungsumlage?

Die Gasbeschaffungsumlage betrifft grundsätzlich alle, die Gas verbrauchen:

  • private Haushalte

  • Gewerbebetriebe

  • Industrieunternehmen

  • öffentliche Einrichtungen

Die Umlage wird über die Gasrechnung abgerechnet. Wer nur Strom bezieht, zahlt die Gasbeschaffungsumlage nicht direkt. Allerdings können steigende Gaspreise indirekt auch die Strompreise beeinflussen, da Gas teilweise zur Stromerzeugung in Gaskraftwerken genutzt wird.

Wie wird die Gasbeschaffungsumlage berechnet?

Die Umlage wird pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Gas festgelegt. Das bedeutet: Je mehr Gas verbraucht wird, desto höher fällt die Umlage aus.

Beispiel: Ein Haushalt mit Gasheizung verbraucht durchschnittlich 15.000 bis 20.000 kWh pro Jahr. Selbst ein kleiner Aufschlag pro Kilowattstunde kann hier mehrere Hundert Euro ausmachen.

Die tatsächliche Belastung hängt vom individuellen Verbrauch und von weiteren Faktoren ab. Diese sind z.B. Haushaltsgröße und Wohnfläche, Heizverhalten, Warmwasserverbrauch und Effizienz der Heizungsanlage.

Einfluss der Gasbeschaffungsumlage auf den Gaspreis

Die Gasbeschaffungsumlage ist nur ein Teil des Gaspreises. Der Endpreis setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Beschaffungskosten: Preis, den der Gasversorger auf den Märkten zahlt

  • Netzentgelte: Kosten für den Transport über die Gasleitungen

  • Steuern und Abgaben: z. B. Mehrwertsteuer

  • Weitere Umlagen: wie die Gasbeschaffungsumlage

Steigen die Großhandelspreise, wirken sich diese Veränderungen direkt auf die Endpreise für Verbraucher aus. Besonders Haushalte mit hohem Verbrauch merken die Auswirkungen deutlich.

Möglichkeiten, als Verbraucher die Kosten zu senken

Auch wenn die Gasbeschaffungsumlage gesetzlich vorgeschrieben ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv Kosten reduzieren:

  • Verbrauch reduzieren: Raumtemperaturen leicht senken, Heizzeiten optimieren, Warmwasser bewusst nutzen

  • Heizung effizient einsetzen: Thermostate richtig einstellen, Heizungsanlage regelmäßig warten, alte Heizsysteme modernisieren

  • Tarife vergleichen: Angebote verschiedener Gasversorger prüfen, um den besten Preis zu erhalten

  • Alternative Energien nutzen: Ökostromtarife oder Wärmepumpen können langfristig Kosten senken

Schon kleine Änderungen im Alltag, wie eine Absenkung der Raumtemperatur um 1–2 °C, können die Jahresrechnung deutlich reduzieren.

Zusammenhang zwischen Gasbeschaffungsumlage und Energiewende

Die Gasbeschaffungsumlage verdeutlicht, wie abhängig die Energieversorgung noch von fossilen Brennstoffen ist. Preisschwankungen auf den internationalen Märkten wirken sich direkt auf Verbraucherpreise aus.

Eine langfristige Strategie zur Senkung von Kosten und zur Stabilisierung der Energieversorgung liegt im Einsatz erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien. Dazu gehören:

  • Photovoltaikanlagen zur eigenen Stromerzeugung

  • Wärmepumpen als Ersatz für Gasheizungen

  • Energiespeicher, um selbst erzeugten Strom effizient zu nutzen

Solche Maßnahmen helfen, Energiekosten zu senken und gleichzeitig die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren.

Häufig gestellte Fragen zur Gasbeschaffungsumlage

Ja, die Gasbeschaffungsumlage ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie wurde eingeführt, um zusätzliche Kosten für Gaslieferanten auszugleichen, die durch stark steigende Gaspreise auf den internationalen Märkten entstehen. Das bedeutet, dass jeder Gaslieferant die Umlage verpflichtend an seine Endkunden weitergeben muss. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies, dass die Umlage automatisch auf der Gasrechnung erscheint. Sie ist ein offizieller Preisbestandteil und kann nicht separat ausgeschlossen werden.

Nein, der Gasverbraucher kann der Umlage nicht widersprechen. Da sie gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen alle Endkunden die Kosten im Rahmen ihres Gasvertrags tragen. Allerdings können Verbraucher indirekt Einfluss auf ihre Energiekosten nehmen, indem sie ihren Gasverbrauch reduzieren oder effizientere Heizsysteme nutzen. Maßnahmen wie die Optimierung der Heizungsanlage, die Nutzung von Thermostaten oder die Umstellung auf erneuerbare Energien können helfen, die Belastung durch die Gasbeschaffungsumlage insgesamt zu senken.

Die Gasbeschaffungsumlage wird auf der Gasrechnung entweder als eigener Posten ausgewiesen oder ist im Arbeitspreis pro Kilowattstunde Gas enthalten. In der Regel finden Verbraucherinnen und Verbraucher eine detaillierte Übersicht der Preisbestandteile, in der die Umlage klar gekennzeichnet ist. Wenn der genaue Betrag oder die Berechnungsgrundlage unklar ist, kann man den Gasversorger direkt kontaktieren. Eine transparente Abrechnung hilft, den Gasverbrauch besser zu verstehen und die Energiekosten einzuschätzen.

Direkt wirkt sich die Gasbeschaffungsumlage nicht auf den Strompreis aus, da sie ausschließlich die Kosten für Gas betrifft. Indirekt kann sie jedoch Einfluss auf die Strompreise haben. Das liegt daran, dass ein Teil des Stroms in Gaskraftwerken erzeugt wird. Steigen die Gaspreise durch die Umlage, erhöhen sich auch die Produktionskosten für Strom aus Gas. Verbraucherinnen und Verbraucher spüren dies möglicherweise in Form leicht steigender Strompreise. Daher ist es sinnvoll, neben dem Gasverbrauch auch den Stromverbrauch zu überprüfen und Energie effizient zu nutzen.

Die Umlage selbst kann nicht reduziert oder umgangen werden, da sie gesetzlich festgelegt ist. Verbraucher können aber die Gesamtkosten für Gas senken, indem sie den Gasverbrauch reduzieren oder effizientere Heizsysteme einsetzen. Dazu gehören zum Beispiel moderne Heizungen, Wärmepumpen oder optimierte Heizzeiten. Auch ein Vergleich von Gasangeboten verschiedener Anbieter kann helfen, günstigere Tarife zu finden und so die Belastung durch die Umlage insgesamt zu verringern.