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Messstellenbetreiber

Was ist ein Messstellenbetreiber?

Ein Messstellenbetreiber ist das Unternehmen, das für den Einbau, Betrieb, die Wartung und den Austausch von Stromzählern und Gaszählern verantwortlich ist. Er betreibt die sogenannte Messstelle, also den Ort, an dem der Energieverbrauch technisch gemessen wird, und stellt sicher, dass die Messdaten korrekt, sicher und gesetzeskonform erfasst und weitergeleitet werden.

Die Messstelle befindet sich in der Regel im Zählerschrank, im Keller oder im Hausanschlussraum. Der Messstellenbetreiber sorgt dafür, dass dort ein zugelassener Zähler installiert ist, der zuverlässig funktioniert und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Wichtig: Der Messstellenbetreiber ist nicht identisch mit dem Stromanbieter oder Gasversorger und auch nicht mit dem Netzbetreiber. Diese Trennung ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt für mehr Wettbewerb, Transparenz und Verbraucherschutz im Energiemarkt.

Welche Aufgaben hat ein Messstellenbetreiber?

Die Aufgaben des Messstellenbetreibers sind im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Ziel ist es, bundesweit einheitliche Standards für Messgenauigkeit, Datensicherheit und moderne Messtechnik sicherzustellen.

Zu den zentralen Aufgaben gehören:

  • Einbau von Strom- und Gaszählern

  • Austausch alter oder defekter Messgeräte

  • Betrieb moderner Messeinrichtungen und Smart Meter

  • Wartung, Prüfung und Entstörung der Technik

  • Erfassung und Übermittlung der Messwerte an Marktpartner

  • Einhaltung von Datenschutz- und IT-Sicherheitsvorgaben

Ohne den Messstellenbetreiber wäre keine korrekte Abrechnung des Energieverbrauchs möglich.

Grundzuständiger vs. wettbewerblicher Messstellenbetreiber: Was ist der Unterschied?

In Deutschland gibt es zwei Formen des Messstellenbetriebs: den grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) und den wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB). Der wichtigste Unterschied liegt darin, wer automatisch zuständig ist und ob Verbraucher den Anbieter frei wählen können.

Grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB):

Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber. Er ist automatisch für alle Messstellen in seinem Netzgebiet verantwortlich, wenn kein anderer Messstellenbetreiber gewählt wird.

Für die meisten Haushalte bedeutet das: Wenn Sie sich nicht aktiv für einen anderen Anbieter entscheiden, bleibt der Messstellenbetrieb beim gMSB. Er übernimmt dann Einbau, Betrieb und Wartung des Strom- oder Gaszählers sowie den Zählerwechsel.

Wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB):

Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber ist ein frei wählbares Unternehmen, das den Messstellenbetrieb als Dienstleistung anbietet. Verbraucher können sich bewusst für einen solchen Anbieter entscheiden, um von zusätzlichen Leistungen oder günstigeren Konditionen zu profitieren.

Mögliche Vorteile eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers sind zum Beispiel:

Der Wechsel des Messstellenbetreibers ist grundsätzlich erlaubt, setzt jedoch voraus, dass die Messstelle technisch geeignet ist und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Abstimmung mit Netzbetreiber und Energieversorger.

Kann man den Messstellenbetreiber wechseln?

Ja, Verbraucher haben grundsätzlich das Recht, den Messstellenbetreiber zu wechseln. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Abstimmung mit Netzbetreiber und Energieversorger sowie den technischen Umbau.

Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn:

  • niedrigere laufende Kosten angeboten werden

  • moderne Smart-Meter-Lösungen gewünscht sind

  • zusätzliche Verbrauchsauswertungen bereitgestellt werden

In Mehrfamilienhäusern entscheidet häufig der Eigentümer oder die Hausverwaltung über den Messstellenbetrieb.

Was kostet der Messstellenbetrieb pro Jahr?

Die Kosten für den Messstellenbetrieb heißen Messstellenbetriebskosten oder Messentgelte und sind meist Bestandteil der Strom- oder Gasrechnung.

Typische jährliche Kosten:

  • Konventioneller Zähler: ca. 10–20 €

  • Moderne Messeinrichtung: ca. 20–30 €

  • Intelligentes Messsystem (Smart Meter): bis zu 100 €

Für Smart Meter gelten gesetzliche Preisobergrenzen, die sich nach dem Jahresstromverbrauch richten.

Welche Rolle spielt der Messstellenbetreiber beim Smart Meter?

Beim gesetzlich vorgesehenen Smart Meter Rollout werden alte Zähler schrittweise durch intelligente Messsysteme (Smart Meter) ersetzt. Diese erfassen den Verbrauch automatisch und übertragen die Daten digital. Ziel ist es, den Energieverbrauch transparenter zu machen und die Grundlage für flexible Stromtarife und intelligentes Energiemanagement zu schaffen.

Der Messstellenbetreiber ist für den gesamten technischen Betrieb der Smart Meter verantwortlich. Dazu gehören insbesondere:

  • Auswahl zertifizierter Geräte

  • Installation vor Ort

  • sichere Datenübertragung

  • Schutz personenbezogener Daten

Der Einbau von Smart Metern ist für bestimmte Haushalte gesetzlich verpflichtend, zum Beispiel bei höherem Stromverbrauch oder bei Nutzung von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder Wallboxen für E-Autos. In diesen Fällen organisiert der Messstellenbetreiber den Zählerwechsel und informiert die Kunden rechtzeitig über den Termin.

Wer ist mein Messstellenbetreiber?

Wenn kein Anbieterwechsel erfolgt ist, ist in der Regel der grundzuständige Messstellenbetreiber zuständig, meist der örtliche Netzbetreiber.

Der aktuelle Messstellenbetreiber lässt sich herausfinden über:

  • die Strom- oder Gasrechnung

  • den Kundenservice des Energieanbieters

  • den regionalen Netzbetreiber

Unterschied zwischen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Energieanbieter

Viele Verbraucher verwechseln Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Energieanbieter, obwohl sie im Energiesystem ganz unterschiedliche Aufgaben haben. Diese drei Rollen sind gesetzlich voneinander getrennt, um Transparenz, fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz im Energiemarkt zu gewährleisten.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

  • Messstellenbetreiber
    Betreibt den Strom- oder Gaszähler, misst den Verbrauch und übermittelt die Messdaten sicher.

  • Netzbetreiber
    Betreibt und wartet die Strom- und Gasnetze und sorgt für Versorgungssicherheit.

  • Energieanbieter (Strom- oder Gasanbieter)
    Verkauft Strom und Gas, schließt Verträge ab und erstellt die Abrechnung.

Für Verbraucher bedeutet das: Sie können den Energieanbieter und in vielen Fällen auch den Messstellenbetreiber wählen, der Netzbetreiber ist jedoch immer regional festgelegt.