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Photovoltaik · 05.02.2026

Einspeisevergütung 2026: Vergütungssätze, Regeln und Tipps

Modernes Haus mit Garten und PV-Anlage.

Die Einspeisevergütung ist das finanzielle Rückgrat vieler Photovoltaikanlagen. 2026 gilt: Für neue Dachanlagen bis 10 kWp gibt es ab 1. Februar rund 7,78 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,35 Cent pro kWh bei Volleinspeisung – mit einer leichten Absenkung zum 1. August. Dazu kommen 20 Jahre Planungssicherheit und neue Regeln etwa bei negativen Strompreisen. Was heißt das für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in Celle und der Region und worauf sollten Sie achten, wenn Sie 2026 eine neue PV-Anlage planen?

Was ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik?

Kurz gesagt: Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den der Netzbetreiber Ihnen pro Kilowattstunde zahlt, wenn Sie Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und soll dafür sorgen, dass sich eine PV-Anlage wirtschaftlich rechnet.

Das Glossar „Einspeisevergütung“ der SVO erklärt es so: Sie speisen Strom aus Ihrer Anlage ein, der Netzbetreiber misst die eingespeiste Menge und zahlt monatliche Abschläge, die einmal im Jahr abgerechnet werden.

Wichtig: Wie hoch Ihre Einspeisevergütung ist, hängt vom Inbetriebnahmedatum, der Anlagengröße und vor allem davon ab, ob Sie Teileinspeisung (Eigenverbrauch plus Überschuss) oder Volleinspeisung wählen.

Wie funktioniert die Einspeisevergütung 2026?

Für neue Dachanlagen bis 100 kWp gilt 2026 im Kern:

  • Die Vergütung wird bei Inbetriebnahme festgelegt und dann 20 Jahre plus Restjahr gezahlt.

  • Alle sechs Monate werden die Sätze für Neuanlagen um 1 % abgesenkt (Degression).

  • Es gibt zwei Modelle:

    • Teileinspeisung: Sie nutzen einen Teil des Stroms selbst und speisen nur den Überschuss ein.

    • Volleinspeisung: Sie speisen den gesamten erzeugten Strom ein.

Im Regelfall lohnt sich für Privatleute die Teileinspeisung, weil der Eigenverbrauch den teuren Netzstrom ersetzt. Die Volleinspeisung kann interessant sein, wenn Dachflächen groß, der eigene Verbrauch aber gering ist.

Aktuelle Einspeisevergütung 2026 – Tabelle und Sätze

Für neue Anlagen, die zwischen 1. Februar und 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, gelten nach derzeitiger Rechtslage folgende Vergütungssätze:

Einspeisevergütung 2026 (Februar–Juli), Dachanlagen bis 100 kWp

Anlagengröße

Teileinspeisung (Eigenverbrauch + Überschuss)

Volleinspeisung (ohne Eigenverbrauch)

bis 10 kWp

ca. 7,78 ct/kWh

ca. 12,35 ct/kWh

bis 40 kWp

ca. 6,74 ct/kWh

ca. 10,35 ct/kWh

bis 100 kWp

ca. 5,50 ct/kWh

ca. 10,35 ct/kWh

Zum 1. August 2026 werden diese Werte noch einmal um rund 1 % abgesenkt. Wer früher ans Netz geht, sichert sich die höheren Sätze – und das für die gesamte Vergütungsdauer.

Teileinspeisung vs. Volleinspeisung

  • Teileinspeisung:
    Sie verbrauchen möglichst viel Ihres Solarstroms selbst und speisen nur den Überschuss ein. Die Einspeisevergütung ist niedriger, aber Sie sparen Netzstromkosten von meist 30–40 ct/kWh. Für die meisten Eigenheime in Celle ist das die wirtschaftlich sinnvollste Variante.

  • Volleinspeisung:
    Hier fließt der komplette Solarstrom ins Netz, dafür ist der Vergütungssatz deutlich höher. Spannend, wenn Sie große Dachflächen haben, tagsüber wenig zuhause sind und keinen Speicher einsetzen wollen.

Einspeisevergütung berechnen – ein einfaches Beispiel*

Beispiel: PV-Anlage mit 10 kWp in Celle, Inbetriebnahme im März 2026, Teileinspeisung.

  • Jährlicher Ertrag: ca. 9.500 kWh

  • Eigenverbrauch: ca. 30 % → 2.850 kWh

  • Überschuss: ca. 70 % → 6.650 kWh

Einspeisevergütung:

  • 6.650 kWh × 7,78 ct/kWh ≈ 517 Euro pro Jahr

Dazu kommt die Ersparnis beim Eigenverbrauch:
Wenn sonst z. B. 34 ct/kWh Netzstrom anfallen würden, sparen Sie zusätzlich rund:

  • 2.850 kWh × 34 ct/kWh ≈ 969 Euro pro Jahr

In Summe macht die PV-Anlage also über 1.400 Euro Vorteil pro Jahr – Einspeisevergütung plus eingesparte Stromkosten.

*(Zahlen gerundet, reale Werte hängen von Dach, Standort und Lastprofil ab)

Voraussetzungen für den Vergütungsanspruch

Damit die Einspeisevergütung fließt, müssen einige Punkte erfüllt sein:

  • Ihre Anlage ist im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert.

  • Sie melden die Anlage ordnungsgemäß beim zuständigen Netzbetreiber an.

  • Ein geeigneter Zähler (oft mit Rücklaufsperre oder als Zweirichtungszähler) ist installiert.

  • Für Volleinspeisung: Die Anlage ist entsprechend als Volleinspeiser gemeldet.

Tipp: Die SVO unterstützt Sie bei Planung und Anmeldung – von der ersten Beratung bis zum Netzanschluss.

Wer zahlt die Einspeisevergütung?

Vertragspartner für Ihre Einspeisevergütung ist immer der Netzbetreiber, also das Unternehmen, dem das Stromnetz vor Ort gehört. In Celle und der Region ist das in vielen Fällen die Netzgesellschaft der SVO-Gruppe – die Celle-Uelzen Netz GmbH (CUN).

Der Netzbetreiber:

  • nimmt Ihren Solarstrom vorrangig ab,

  • rechnet die eingespeisten Mengen ab

  • und zahlt die Einspeisevergütung in monatlichen Abschlägen bzw. mit Jahresabrechnung.

Änderungen 2026 – was Betreiber wissen müssen

Degression der Vergütungssätze

Seit 2024 werden die Einspeisesätze halbjährlich um 1 % gesenkt. Maßstab sind die Zubauzahlen, die von der Bundesnetzagentur ausgewertet werden.

Für Sie heißt das:

  • Wer seine Anlage früher in Betrieb nimmt, sichert sich auf 20 Jahre einen etwas höheren Satz.

  • Wer später startet, bekommt ein kleines Stück weniger. Aber die Wirtschaftlichkeit hängt weiterhin vor allem vom Eigenverbrauch ab.

Keine Vergütung bei negativen Strompreisen

Neu seit 2025: In Stunden, in denen der Börsenstrompreis negativ ist, gibt es für neue Anlagen keine Einspeisevergütung.

Die gute Nachricht:

  • Der Vergütungszeitraum wird verlängert, sodass die nicht vergüteten Stunden später nachgeholt werden können.

  • In der Praxis dürfte sich der Effekt für typische Privatdachanlagen in Grenzen halten.

Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke

Bei typischen Balkonkraftwerken steht der Eigenverbrauch im Vordergrund. Wer seinen Strom fast vollständig selbst nutzt, spart vor allem die Stromkosten. Eine Einspeisevergütung spielt oft kaum eine Rolle.

Theoretisch kann ein Balkonkraftwerk aber wie eine „richtige“ Kleinanlage behandelt werden, wenn:

  • es vollständig angemeldet ist

  • und ein geeigneter Zähler vorhanden ist.

Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Meist ist es einfacher, sich auf den Eigenverbrauch zu konzentrieren.

Was passiert nach Ablauf der EEG-Vergütung?

Nach rund 20 Jahren endet der Anspruch auf die feste Einspeisevergütung. Dann gibt es mehrere Optionen:

  • Weiterbetrieb mit einem einfachen Einspeisevertrag zu Marktpreisen (Post-EEG-Vergütung).

  • Schwerpunkt Eigenverbrauch, dann lohnt sich oft ein Speicher, um mehr Strom selbst zu nutzen.

  • In seltenen Fällen: Rückbau oder Ersatz durch eine neue Anlage („Repowering“).

Für Anlagen in der Region Celle bietet die SVO Beratung, welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist.

Steuerliche Aspekte der Einspeisevergütung

Für kleine Anlagen auf Einfamilienhäusern gilt seit 2023 eine wichtige Erleichterung:

  • Einnahmen aus der Einspeisevergütung sind für viele private Anlagen einkommensteuerfrei, wenn bestimmte Leistungsgrenzen eingehalten werden.

  • Auf die Details weist u. a. das Bundesfinanzministerium hin; im Zweifel hilft der Steuerberater.

Unabhängig davon können Netzentgelte und Umsatzsteuer je nach Konstellation eine Rolle spielen. Hier ist eine individuelle Prüfung sinnvoll.

Lohnt sich die Einspeisung 2026 noch?

Kurzantwort: Ja, aber die Musik spielt beim Eigenverbrauch.

  • Die Einspeisevergütung 2026 liegt bei neuen Kleinanlagen im Bereich von rund 8 bis 12 Cent pro kWh, je nach Modell.

  • Netzstrom kostet oft 30 Cent und mehr – jede selbst verbrauchte Kilowattstunde bringt daher mehr als die reine Vergütung.

  • Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in Celle und der Region bleibt eine PV-Anlage attraktiv. Vor allem, wenn sie gut geplant und auf das eigene Verbrauchsprofil abgestimmt ist.

Individuelle Beratung zur Einspeisevergütung und PV-Planung

Sie planen eine Photovoltaikanlage oder wollen wissen, welche Einspeisevergütung für Ihr Dach realistisch ist?
Lassen Sie sich von der SVO zu PV-Anlagen und passenden Lösungen für Ihr Zuhause beraten.