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E-Rechnung 2027: Wichtige Informationen für Geschäftskunden

Ab dem 1. Januar 2027 gilt für inländische Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B) die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung).

Digitale Dokumente und Ordner auf dem Arbeitstisch.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist mehr als eine Rechnung im PDF-Format. Sie wird in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat erstellt, übermittelt und verarbeitet. Eine ausschließlich als PDF versendete Rechnung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen künftig nicht mehr.

Wer ist betroffen?

Die neue Regelung betrifft alle Unternehmen, die Rechnungen im Inland empfangen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Unternehmen

  • Freiberufler

  • Kleingewerbetreibende

  • Vereine (umsatzsteuerpflichtige Geschäfte)

  • Land- und Forstwirte

Privatkunden sind von der gesetzlichen E-Rechnungspflicht nicht betroffen.

Auch wenn Sie bei uns einen privaten Strom- oder Gastarif nutzen, gelten Sie umsatzsteuerrechtlich als Unternehmer, wenn Sie beispielsweise nebenberuflich selbstständig sind. In diesem Fall erhalten Sie Ihre Rechnung ebenfalls als E-Rechnung. Bitte halten Sie zu den gängigen Umsatzgrenzen Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.

Was ändert sich bei der SVO?

Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Geschäftskunden ihre Rechnungen ausschließlich als gesetzeskonforme E-Rechnung.

Damit die Zustellung reibungslos funktioniert, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse, an die wir Ihre E-Rechnungen senden können. Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserem Kundenservice auf, um sicherzustellen, dass die E-Mail-Adresse Ihrer Wahl korrekt hinterlegt ist.

Was sollten Sie jetzt tun?

1. Prüfen Sie Ihren Status

Sind Sie Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes – auch nebenberuflich?

Dann sind Sie von der gesetzlichen Regelung betroffen.

2. Bereiten Sie den Rechnungsempfang vor

Klären Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin,

  • wie Sie E-Rechnungen empfangen,

  • wie diese verarbeitet werden,

  • wie die gesetzeskonforme Archivierung erfolgt.

3. Sorgen Sie für eine revisionssichere Archivierung

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre.

Wichtig ist dabei die Archivierung der maschinenlesbaren XML-Datei. Das Speichern einer PDF-Datei allein erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.

Häufige Fragen zur E-Rechnung

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format. Zulässige Formate sind beispielsweise XRechnung oder ZUGFeRD. Eine reine PDF-Datei gilt nicht als gesetzeskonforme E-Rechnung.

Ja, wenn Sie Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind. Dazu zählen unter anderem Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Landwirte und Kleingewerbetreibende.

Privatkunden sind nicht betroffen.

Nein. Für Rechnungen zwischen Unternehmen ist die E-Rechnung ab dem 1. Januar 2027 gesetzlich vorgeschrieben.

Je nach technischer Möglichkeit und Vereinbarung erhalten Sie Ihre Rechnung als:

  • XRechnung

  • ZUGFeRD

E-Rechnungen müssen entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zehn Jahre revisionssicher archiviert werden. Dabei ist die strukturierte XML-Datei aufzubewahren. Eine PDF-Datei allein genügt nicht.

Umstellung auf E-Rechnung

Kontakt

Kundencenter in Celle

Tel.: 05141 - 2196 5000

Kundencenter in Uelzen

Tel.: 0581 - 9053 5500

Eine steuerliche oder rechtliche Beratung können wir nicht leisten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer individuellen Situation an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.