Drei Frauen übergeben vor dem Hospiz Celle symbolisch einen Spendenscheck über 2.000 Euro.
© Thomas Hans (SVO)
Regional und nachhaltig

Spenden für die Region

Manchmal ist es nur eine kleine Geste, die Gutes ins Rollen bringen kann. Deshalb ist soziales Engagement ein fester Bestandteil unseres Unternehmens. Mit Ihrer Unterstützung schenken wir nachhaltigen Projekten nicht nur finanzielle Mittel, sondern vor allem Hoffnung und eine sichere Zukunft. Werden Sie Teil unserer Mission und lassen Sie uns gemeinsam Spuren hinterlassen!

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Was ist eine Spende?

Eine ist eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung, die einem bestimmten gemeinnützigen, oder ähnlichen förderungswürdigen Zweck dient. Diese Zuwendung wird getätigt ohne Absicht eine Gegenleistung zu erhalten. 

Wer wird gefördert:

  • Kunden im Versorgungs- und Netzgebiet 

  • Organisationen/Institutionen mit Gemeinwohlcharakter 

  • Vereine/Verbände aus dem Bereich Sport, Kultur, Umwelt, Soziales, Bildung 

  • Projekte mit starkem Fokus auf Nachhaltigkeit und Kinder- und Jugendförderung 

Drei Teilnehmende des WASA-Laufs in Celle sitzen in blauen SVO-Shirts auf einer Bank.
© SVO

Wie wird gefördert:

  • Einmalige Unterstützung für ein Projekt durch eine Sach- oder Geldspende 

Geldspende

Leistung: 

Geldspende in individueller Höhe 

Ggf. persönliche Übergabe des Spendenchecks 

Wer bekommt eine Geldspende?

Gemeinnützige Projekte, Vereine und soziale Einrichtungen in der Region Celle/Uelzen.

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Sachspende

Leistungen: 

Werbemittel, Giveaways, …  

Was sind Sachspenden?

Sachspenden sind Spenden in Form von Gegenständen oder Materialien statt Geld.

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Was und wen wir nicht fördern:

  • Projekte außerhalb unseres Versorgungs- oder Netzgebietes 

  • Einzelpersonen 

  • In Verhandlung stehenden Kunden/Geschäftspartner 

  • Kirche 

  • Politik 

  • Motorsport 

  • Tiere 

Häufig gefragt

Der Unterschied liegt in der steuerlichen Behandlung sowie im Auftreten der SVO. Im Falle einer Spende erhält der Antragsteller eine Sach- bzw. Geldzuwendung. Der SVO wird für eine Geldspende eine Spendenquittung ausgestellt.

Anders verhält es sich bei einem Sponsoring: Zwischen Antragsteller und der SVO wird ein Vertrag geschlossen. Dieser regelt Leistungen (Summe) und Gegenleistung des Antragstellers. Solche Gegenleistungen können beispielsweise Logowerbung, Bannerwerbung oder ähnliches sein.

Der Antragsteller wird mithilfe einer Geldspende finanziell unterstützt. Bei einer Sachspende erhält der Antragsteller Werbemittel der SVO, wie zum Beispiel Kugelschreiber, Luftballons oder ähnliche Give Aways. Dabei wird auf eine Altersgerechte Zusammenstellung geachtet.

Die SVO unterstützt ihre Kunden im Versorgungs- und Netzgebiet. Dazu gehören Organisationen/ Institutionen mit Gemeinwohlcharakter, Vereine/Verbände aus dem Bereich Sport, Kultur, Umwelt, Soziales, Bildung. Der Fokus liegt dabei auf Nachhaltigkeit und Kinder-/Jugendförderung.

Vereine, Verbände, Organisationen oder Institutionen aus unserem Versorgungs- bzw. Netzgebiet können sich um Unterstützung bei der SVO bewerben.

Privatpersonen können keinen Antrag auf Sachspenden oder Sponsoring stellen.

Jeder Antragsteller hat die Möglichkeit sich sowohl für eine Spende als auch ein Sponsoring zu bewerben. Pro Jahr wird ein Antragsteller allerdings maximal mit nur einer Spende oder einem Sponsoring unterstützt.

Die Höhe der Spende ist individuell verhandelbar.

Nein, der Antragsteller muss nicht zwingend Kunde bei der SVO sein.

Bei einem Sponsoring ist die Kommunikation des Engagements ein fester Bestandteil des Vertrages.

Bei einer Spende wäre es wünschenswert, wenn Sie über das Engagement berichten. Dies ist zum Beispiel über die eigene Website oder Auftritten in den sozialen Medien möglich.

Spende: Wenn es sich bei der Spende um eine Geldspende handelt, werden Sie aufgefordert uns Ihre Bankverbindung zukommen zu lassen. Sobald diese Daten übermittelt sind, wird der Betrag zeitnah überwiesen. Nach Erhalt muss anschließend eine Spendenquittung von Ihnen erstellt werden.

Bei Sachspenden wird das Paket innerhalb von etwa Zehn Werktagen an die von Ihnen angegebene Adresse versandt.

Sponsoring: Im Falle eines positiven Beschieds über ein Sponsoring, erhalten Sie einen Vertragsentwurf per E-Mail. Sobald Einigung bezüglich der Inhalte erzielt wurde, wird der Vertrag zunächst bei der SVO unterzeichnet. Anschließend wird der unterzeichnete Vertrag in zweifacher Ausfertigung an Sie verschickt. Dieser muss unterschrieben und in einfacher Ausfertigung an die SVO zurückgesendet werden. Im Anschluss können Sie eine Rechnung an die SVO stellen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihre Anfrage zügiger bearbeitet werden kann, wenn sie online eingeht. Alle Anfragen sollen daher über unser Anfrage-Formular an die SVO gerichtet werden.

Ja, eine Spende wird immer nur zweck- bzw. projektbezogen vergeben.

Nachdem das Formular ausgefüllt und abgeschickt wurde, erhalten Sie eine Bestätigungsmail über den Eingang der Anfrage.

Sobald über den Antrag entschieden wurde, werden Sie innerhalb von etwa zehn Werktagen in einer Mail über das weitere Vorgehen informiert.