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Wärme · 24.09.2026

Heizung, Sanierung und Photovoltaik: Was 2027 wichtig wird

Anna Wirt
Redaktion Energie & Alltag
Einfamilienhaus mit Photovoltaik.
© photoschmidt

Stand: 24. September 2026

Neue Gesetze, veränderte Förderbedingungen und Diskussionen über die künftige Einspeisevergütung: Wer sein Zuhause modernisieren möchte, trifft derzeit auf viele Informationen und nicht immer ist sofort klar, was schon gilt, was geplant ist und welche Entscheidung daraus folgt.

Für Hauseigentümer bleibt vor allem eines wichtig: Nicht einzelne Schlagzeilen sollten die Planung bestimmen. Sinnvoll ist ein Blick auf das gesamte Zuhause – also auf Heizung, Gebäudezustand, Stromverbrauch, Photovoltaik, Speicher und Mobilität. Sebastian Bertram, Geschäftsführer eines Handwerksbetriebs der SVO-Gruppe, ordnet ein, was sich verändert und worauf Kunden jetzt achten sollten.

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Faktencheck: Heizung und Heizungsförderung

Was gilt für bestehende Heizungen und den Heizungstausch nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz?

  • Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Eine Austauschpflicht allein wegen des Alters besteht derzeit nicht.

  • Die KfW fördert den Einbau einer förderfähigen Heizung oder den Anschluss an ein Wärmenetz im Programm 458 mit einer Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten.

  • Selbstnutzende Eigentümer können zusätzliche Boni erhalten. Der Einkommensbonus beträgt:

    • 40 % bis 30.000 €

    • 30 % bis 40.000 €

    • 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen

  • Oberhalb von 50.000 € entfällt der Einkommensbonus. Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren erhöht sich die jeweilige Grenze einmalig um 10.000 Euro.

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit 16%. Er kommt für selbstnutzende Eigentümer in Betracht, wenn sie bestimmte funktionstüchtige fossile Heizungen oder mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen ersetzen. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Bonus halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte; ab dem 1. August 2028 entfällt er.

  • Für die erste Wohneinheit berücksichtigt die KfW derzeit maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Höchstbetrag halbjährlich um jeweils 750 Euro.

  • Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

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Faktencheck: Energetische Sanierung

Was gilt für Dämmung, Fenster und Sanierungsfahrplan?

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, neue Fenster, Außentüren und außenliegender Sonnenschutz – können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude beim BAFA gefördert werden. Lüftungsanlagen gehören förderrechtlich zur Anlagentechnik, nicht zur Gebäudehülle.

  • Voraussetzung ist ein Bestandsgebäude mit einem Bauantrag von mindestens fünf Jahren sowie die Einbindung von Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.

  • Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Kosten (bis 30.000 € für die erste Wohneinheit).

  • Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann zusätzlich 5 % Bonus bringen – allerdings erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 €, und nur auf den Kostenanteil oberhalb dieser Schwelle.

  • Ab voraussichtlich dem ersten Quartal 2027 ist ein zusätzlicher WPB-Bonus von 5 Prozentpunkten für besonders ineffiziente Gebäude vorgesehen. Er soll ausschließlich für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle gelten, nicht für Fenster. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Maßnahme in einen geförderten individuellen Sanierungsfahrplan eingebunden ist. Die 30.000-Euro-Schwelle des iSFP-Bonus gilt für den WPB-Bonus nach bisherigem Stand nicht.

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Faktencheck: Photovoltaik, EEG und Netzanschluss

Was ist bei Solarstrom ab 2027 noch offen?

  • Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Gesetzentwurf für eine EEG-Novelle beschlossen. Das parlamentarische Verfahren läuft; der Bundesrat kann voraussichtlich am 25. September 2026 Stellung nehmen.

  • Hintergrund ist, dass die beihilferechtliche EU-Genehmigung des aktuellen EEG zum 31. Dezember 2026 ausläuft.

  • Nach dem Regierungsentwurf soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kW ab 2027 entfallen. Vorgesehen ist stattdessen eine Übergangszahlung von 5,20 ct/kWh für maximal 36 Monate. Da der Entwurf noch nicht abschließend beschlossen ist, können sich Details noch ändern.

  • Die vorgesehenen Änderungen betreffen nur neue Anlagen ab 2027. Für bestehende Anlagen gelten die Regelungen, die bei ihrer Inbetriebnahme maßgeblich waren.

  • Für neue Projekte wird der Eigenverbrauch wichtiger – Solarstrom kann mit Wärmepumpe, Batteriespeicher oder Wallbox kombiniert werden.

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Fachliche Einordnung: „Nicht unter Zeitdruck entscheiden"

Herr Bertram, viele Menschen hören derzeit von neuen Gesetzen, Förderungen und Fristen. Was verunsichert Kundinnen und Kunden besonders?

Viele fragen sich, ob sie ihre bestehende Gas- oder Ölheizung jetzt sofort austauschen müssen. Das ist nicht der Fall: Eine Heizung muss nicht allein wegen ihres Alters ersetzt werden. Gleichzeitig besteht Unsicherheit darüber, welche Förderung beim Heizungstausch möglich ist und ob sich eine Wärmepumpe oder PV-Anlage weiterhin lohnt.

Neue Regeln sind kein Grund für übereilte Entscheidungen. Sie sind aber ein guter Anlass, den Zustand des Hauses, den Wärmebedarf und mögliche nächste Schritte frühzeitig zu prüfen.

Welche Rolle spielen künftig die Kosten für Gas und Öl?

Die aktuellen Entwicklungen zeigen, wie schnell fossile Energien teurer werden können. Heizöl hat zuletzt deutlich angezogen: Im August stieg der Preis für leichtes Heizöl gegenüber dem Vormonat um 6,5 Prozent, Mitte September lagen die bundesweiten Preise auf einem neuen Jahreshoch. Bei Gas ist die Lage ähnlich: Im September 2026 liegt der Preis für Neukunden im Schnitt bei rund 11,8 Cent pro Kilowattstunde – das sind rund 34 Prozent mehr als vor einem Jahr. Treiber ist vor allem der Konflikt im Nahen Osten, der die Verfügbarkeit von Flüssiggas aus den Golfstaaten einschränkt und die europäischen Großhandelsmärkte unter Druck setzt.

Mit einer Wärmepumpe, einer PV-Anlage und einem Speicher können Eigentümerinnen und Eigentümer einen größeren Teil ihres Energiebedarfs mit selbst erzeugtem Strom decken. Das schafft mehr Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und ihren Preisschwankungen.

Was sollten Eigentümerinnen und Eigentümer beachten, wenn sie ihre Heizung modernisieren oder eine Wärmepumpe planen?

Die Heizung sollte nicht isoliert betrachtet werden. Wichtig sind der energetische Zustand des Gebäudes, der Wärmebedarf, die vorhandenen Heizflächen und die benötigte Vorlauftemperatur. Auch die Frage, ob künftig eine Photovoltaikanlage, ein Stromspeicher oder ein Elektroauto hinzukommen soll, kann bei der Planung eine Rolle spielen.

Eine Wärmepumpe kann in den meisten Bestandsgebäuden eine passende Lösung sein. Ob sie im konkreten Haus sinnvoll ist, sollte individuell geprüft werden. Pauschale Aussagen wie „Wärmepumpen funktionieren nur im Neubau" führen oft in die falsche Richtung.

Welche Rolle spielen Dämmung, Fenster und ein Sanierungsfahrplan?

Dämmung, Fenster und Heiztechnik beeinflussen sich gegenseitig. Wer den Wärmebedarf eines Hauses senkt, kann den Wohnkomfort erhöhen und die Heiztechnik entlasten. Eine vollständige Sanierung muss dabei nicht auf einmal erfolgen – oft ist es sinnvoll, Maßnahmen Schritt für Schritt umzusetzen.

Ein individueller Sanierungsfahrplan kann dabei sehr hilfreich sein. Er schafft einen Überblick über den Gebäudestatus und zeigt, welche Reihenfolge technisch und wirtschaftlich sinnvoll sein kann. Bei bestimmten Maßnahmen ist er auch für die Förderung relevant.

Die EEG-Novelle ist noch nicht abgeschlossen. Wie sollten Menschen vorgehen, die Photovoltaik, Speicher oder eine Wallbox planen?

Bei einer konkreten PV-Planung sollte immer der aktuelle Rechts- und Förderstand geprüft werden – besonders so lange das Verfahren noch läuft. Gleichzeitig sollte man den Blick nicht nur auf die Einspeisevergütung richten.

Photovoltaik lohnt sich vor allem dann, wenn der Solarstrom möglichst gut im eigenen Zuhause genutzt wird – etwa für Haushaltsgeräte, die Wärmepumpe, den Batteriespeicher oder das Laden eines Elektroautos. Hierbei hilft das Energiemanagementsystem SVO I cor E, welches die Eigenverbrauchsquote automatisch optimiert. Wie hoch dieser Eigenverbrauch sein kann, hängt von Gebäude, Verbrauchsprofil und Anlagengröße ab.

Warum wird es künftig wichtiger, PV, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox gemeinsam zu denken?

Energie zuhause wird zunehmend ein Zusammenspiel verschiedener Systeme. Eine PV-Anlage erzeugt Strom auf dem eigenen Dach; eine Wärmepumpe nutzt ihn für Heizung und Warmwasser, eine Wallbox fürs Laden. Ein Batteriespeicher puffert Solarstrom, wenn mehr erzeugt als gebraucht wird. Je besser Erzeugung und Verbrauch zeitlich zusammenpassen, desto weniger Strom muss aus dem Netz bezogen werden.

Unser Energiemanagementsystem SVO I cor E hilft dabei, die Komponenten aufeinander abzustimmen und die Energieflüsse intelligent zu steuern, sodass die Energiekosten sinken.

Das bedeutet aber nicht, dass jedes Haus sofort eine Komplettlösung benötigt. Entscheidend ist, die eigene Planung frühzeitig mitzudenken: Wer heute die Heizung modernisiert, kann zum Beispiel bereits berücksichtigen, ob später eine PV-Anlage oder ein Speicher ergänzt werden soll.

Welche Botschaft möchten Sie mitgeben?

Nicht vorschnell entscheiden, aber auch nicht nur abwarten. Der beste erste Schritt ist, das eigene Gebäude und den persönlichen Bedarf zu verstehen. Daraus lässt sich eine realistische Planung entwickeln: Welche Maßnahme ist jetzt sinnvoll, welche kann später folgen und welche Förderungen kommen infrage?

Eine gute Beratung betrachtet nicht nur ein einzelnes Produkt. Sie verbindet Gebäudetechnik, Energieverbrauch, Fördermöglichkeiten und persönliche Zukunftspläne zu einer Lösung, die langfristig passt.

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Die SVO berät Sie kompetent und unverbindlich zu Wärmepumpe, Photovoltaik, Batteriespeicher, Wallbox und Energiemanagement. Unsere Fachberater betrachten Ihre Ausgangssituation gemeinsam mit Ihnen und kommen auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.

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Hinweis: Dieser Beitrag bildet den Informationsstand zum Veröffentlichungsdatum ab und ersetzt keine individuelle Energie-, Förder- oder Rechtsberatung. Vor Antrag, Auftrag oder Inbetriebnahme sollten die jeweils aktuellen Förderbedingungen und gesetzlichen Vorgaben geprüft werden.