Die Bundesregierung plant eine Neuausrichtung der Klimapolitik im Gebäudesektor. Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen soll entfallen. Stattdessen ist eine sogenannte „Bio-Treppe“ mit steigenden Anteilen grüner Gase vorgesehen.
Wichtig: Derzeit liegt lediglich ein Eckpunktepapier vor. Ein verabschiedetes Gesetz existiert noch nicht. Viele Details sind politisch noch nicht abschließend abgestimmt. Ob und in welcher konkreten Ausgestaltung die Maßnahmen umgesetzt werden, bleibt daher offen.
Geplante GEG-Reform 2026: 65-Prozent-Regel soll entfallen
Im Jahr 2023 hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angestoßen. Zentrale Vorgabe war, dass neu eingebaute Heizungen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Nach den aktuellen Planungen von CDU/CSU und SPD sollen diese Vorgaben gestrichen werden. Das GEG würde in diesem Zuge neu gefasst und in „Gebäudemodernisierungsgesetz“ umbenannt. Auch hierzu gibt es bislang jedoch nur politische Leitlinien.
Kommunale Wärmeplanung: Vereinfachung angekündigt
Im Eckpunktepapier ist zudem vorgesehen, die kommunale Wärmeplanung (KWP) zu vereinfachen. Ziel ist es, Verfahren zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen. Konkrete gesetzliche Formulierungen oder Detailregelungen liegen hierzu derzeit noch nicht vor.
Für Eigentümer und Investoren bleibt daher zunächst abzuwarten, wie verbindlich Wärmepläne künftig ausgestaltet werden und welche Wechselwirkungen sich mit individuellen Heizungsentscheidungen ergeben.
Was könnte künftig für neue Heizungen gelten?
1. Gas- und Ölheizungen sollen weiterhin zulässig bleiben
Mit dem Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe könnten weiterhin installiert werden:
Gasheizungen
Ölheizungen
Wärmepumpen
Fernwärmeanschlüsse
Hybridheizungen
Biomasseanlagen
Gasheizungen wären nach aktueller Planung jedoch an eine verpflichtende Grüngasquote gebunden.
2. Die „Bio-Treppe“: Geplante Grüngasquote
Wer sich künftig für eine neue Gasheizung entscheidet, müsste einen Tarif mit steigenden Anteilen grüner Gase nutzen.
Geplante Stufen:
Ab 2028: Gaslieferanten sollen mindestens 1 % grünes Gas beimischen
Ab 1. Januar 2029: Neue Gasheizungen nur mit mindestens 10 % Bio-Gas-Anteil
Anschließende stufenweise Erhöhung bis 2040
Als grüne Gase gelten laut Eckpunktepapier unter anderem:
Biomethan
Grüner Wasserstoff
RFNBOs (erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs)
teilweise auch blauer Wasserstoff
Die Kontrolle soll weiterhin über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfolgen.
Kostenfolgen: Auswirkungen für Eigentümer und Mieter noch unklar
Erneuerbare Gase sind derzeit deutlich teurer als fossiles Erdgas. Sollte eine verpflichtende Grüngasquote eingeführt werden, ist daher mit steigenden Energiekosten zu rechnen.
Zusätzlich wirken:
steigende CO₂-Preise
höhere Netzentgelte
mögliche Angebotsengpässe bei grünem Wasserstoff
Für Vermieter stellt sich die Frage, in welchem Umfang Mehrkosten über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden können. Konkrete sozialpolitische Ausgleichsmechanismen oder Begrenzungen sind bislang nicht Bestandteil der veröffentlichten Eckpunkte. Hier besteht erheblicher Klärungsbedarf.
Auch zur langfristigen Preisentwicklung grüner Gase oder zu verbindlichen Förderinstrumenten liegen derzeit keine belastbaren Detailvorschläge vor. Union und SPD betonen, dass die staatliche Förderung für den Heizungstausch mindestens bis 2029 fortgeführt werden soll. In welcher Höhe und mit welchen Förderbedingungen, ist jedoch noch nicht final geregelt.
Markttrend: Wärmepumpen weiter stark nachgefragt
Der Absatz von Wärmepumpen in Deutschland ist im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen – um rund 55 %. Nach Branchenangaben wurden etwa 299.000 Geräte verkauft. Die Wärmepumpe bleibt damit ein zentraler Baustein der Wärmewende.
Insbesondere bei Neubauten und energetisch sanierten Bestandsgebäuden kann sie – abhängig von Strompreis und Förderkulisse – wirtschaftlich attraktiv bleiben.
Für wen sind die Planungen besonders relevant?
Die diskutierten Änderungen betreffen insbesondere:
Eigentümer mit geplanter Heizungsmodernisierung
Bauherren im Neubau
Vermieter und Wohnungsunternehmen
Immobilienkäufer mit Sanierungsbedarf
Da es sich bislang um politische Leitlinien handelt, empfiehlt sich eine sorgfältige Beobachtung der weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Einordnung und Beratung
Die SVO verfolgt die politischen Entwicklungen aufmerksam und informiert transparent über neue Rahmenbedingungen. Bei konkreten Modernisierungsvorhaben empfiehlt sich eine individuelle Prüfung der jeweiligen Gebäude- und Kostensituation, sobald belastbare gesetzliche Grundlagen vorliegen.
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